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News-Ticker

 

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

ASP Symbolbild_Quadratisch_Bild_Landkreis OSL

 

13.07.2026:

ASP: Landkreis richtet Pufferzone nach Ausbruch in Sachsen ein | Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft

 

Nachdem der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Februar 2026 vollständig frei von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) war, machen neue ASP-Nachweise im benachbarten Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen) vorsorgliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

 

Ziel ist es, einen Schutzkorridor („nationale Pufferzone“) entlang der Landesgrenze zu Sachsen aufrechtzuerhalten und ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat deshalb eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie tritt zu Dienstag, 14.07.2026 in Kraft und ist im vollständigen Wortlaut hier Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 13.07.2026 abrufbar.

 

Anders als während der früheren Restriktionszonen wird keine großflächige Sperrzone eingerichtet. Stattdessen wird in Teilen des südlichen Kreisgebietes eine nationale Pufferzone eingerichtet. Betroffen sind Bereiche der Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Schipkau, Großräschen, Schwarzbach, Neu-Seeland sowie der Stadt Senftenberg. 

In den kommenden Wochen werden die in dem Gebiet vorhandenen ASP-Schutzzäune schrittweise wieder geschlossen beziehungsweise ertüchtigt. Die Arbeiten erfolgen nach Beauftragung eines Unternehmens unter Nutzung des vorhandenen Zaunmaterials des Landkreises.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Einrichtung der Pufferzone keine allgemeinen Betretungsverbote verbunden. Der Landkreis setzt weiterhin darauf, die notwendigen Schutzmaßnahmen mit möglichst wenigen Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Wer einen ASP-Schutzzaun passiert, wird jedoch eindringlich gebeten, die Tore nach dem Durchfahren oder Durchgehen wieder sorgfältig zu schließen.

 

Alle Informationen, die aktuelle Allgemeinverfügung sowie Karten zur Pufferzone und zum Zaunverlauf finden Sie auf dieser Seite.

Aktuelles


Interessenbekundungsverfahren für gebrauchten ASP-Schutzzaun

13.07.2026 Ergänzender Hinweis: 

Das Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Teilen des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns aus dem nördlichen Kreisgebiet läuft auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiter. Die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der ASP-Schutzmaßnahmen haben dabei jedoch jederzeit oberste Priorität. Deshalb wird unter Berücksichtigung der erneut aufgetretenen ASP-Fälle im Landkreis Görlitz weiterhin ausschließlich ein Teil des im nördlichen Kreisgebiet errichteten Wildschutzzauns zur Übernahme angeboten. Ausgegeben wird nur Zaunmaterial, das für die Tierseuchenbekämpfung dauerhaft nicht mehr benötigt wird. Gleichzeitig hält der Landkreis eine ausreichende Materialreserve vor, um die ASP-Schutzzäune bei Bedarf kurzfristig schließen oder ertüchtigen zu können. 

Ab sofort können Interessierte ihr Interesse an der Übernahme eines Teils des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns bekunden. Der Rückbau erfolgt nach entsprechender Vereinbarung mit dem Veterinäramt in Eigenleistung und anhand genauer Vorgaben. Die Übernahme erfolgt im Gegenzug unentgeltlich.


Unter Berücksichtigung der aktuell erneut aufgetretenen ASP-Fälle im Landkreis Görlitz bietet der Landkreis zunächst einen Teil des im nördlichen Kreisgebiet errichteten Wildschutzzaunes zur Übernahme an. 

 

Beschreibung des Zauns

Der ASP-Schutzzaun verfügt über eine lichte Höhe von 120 Zentimetern. Er besteht aus einem 140 Zentimeter hohen verzinkten Drahtgeflecht mit nicht verschieblichen Ursusknoten. Das Geflecht ist einseitig auf dem Boden umgeschlagen und mit Erdnägeln in einem Abstand von etwa einem Meter verankert. Im Abstand von rund vier Metern ist das Drahtgeflecht mittels Krampen an zwei Meter langen Robinienpfählen befestigt, die etwa 50 bis 60 Zentimeter tief in den Boden gerammt wurden.

Beispielbild ASP-Zaun (Bild: LK OSL/Steffen Seifert)

 

Zwei Möglichkeiten der Übernahme:

 

  1. Unentgeltliche Übernahme des Zaunmaterials bei eigenständigem Rückbau

 

Interessierte können das Zaunmaterial kostenfrei übernehmen, wenn sie den Rückbau in Eigenleistung durchführen. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestabnahmemenge: 2 Kilometer je gewähltem Abbaubereich. Bei Interesse an kleineren Mengen ist eine individuelle Abstimmung möglich.

  • Die Abbaubereiche werden gemeinsam mit dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft festgelegt und dokumentiert.

  • Voraussetzung ist der vollständige Rückbau des Zauns, einschließlich der Entfernung aller Erdnägel und gezogenen Krampen.

  • durch das Entfernen der Robinienpfähle entstehende Löcher sind mit Mutterboden bis zum umliegenden Bodenniveau aufzufüllen und fachgerecht zu verdichten.

  • Der Rückbau muss bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

 

  1. Unentgeltliche Übernahme des bestehenden Schutzzauns auf dem eigenen Grundstück

Grundstückseigentümer können den auf ihrem Grundstück befindlichen Schutzzaun kostenfrei übernehmen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Benennung aller betroffenen Flurstücke

  • Es besteht kein Bestandsschutz. Erforderliche Genehmigungen sind eigenverantwortlich durch den Grundstückseigentümer einzuholen.

  • Zur Vorprüfung ist eine Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese kann über die E-Mail-Adresse  angefordert werden. Anzugeben sind folgende Informationen:

    • Antragsteller

      • Name, Vorname 

      • Postalische Anschrift

      • Telefonnummer

      • E-Mail-Adresse (optional) 

    • Vorhabensgrundstück: (bei mehreren Grundstücken bitte alle Grundstücke separat angeben)

      • Gemarkung

      • Flur

      • Flurstück

      • Adresse

    • Vorhabensbeschreibung:

      • Kurze Vorhabensbeschreibung

      • Angabe zur weiterführenden Nutzungsart

      • Angaben zur Privilegierung (optional: Landwirt/Forstwirt)

      • Angaben zur Betriebsart, Adresse des Betriebs (optional: Landwirt/Forstwirt)

      • Begründung zur weiterführenden Nutzung

    • Lagedaten/ Skizzen/ Fotos

      • Genaue Lage und Länge der besagten Zaunanlage

      • Skizze der Zaunanlage auf einem Lageplan 

      • Foto der gewünschten Zaunanlage unter Angaben der Beschaffenheit und Höhen

 

Ansprechpartner

Interessierte können sich direkt an das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wenden:

 

Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
E-Mail: 
Telefon: 03573 870-4401

 

Der Landkreis weist darauf hin, dass ein Teil der Zäune und Tore für den eigenen Bedarfsfall eingelagert wird, um im Falle künftiger Tierseuchenausbrüche schnell handlungsfähig zu sein. Der Abbau oder die Übernahme von Material des ehemaligen ASP-Schutzzauns ist daher ausschließlich im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens, im nördlichen Kreisgebiet sowie nach vorheriger detaillierter Abstimmung mit dem Landkreis zulässig.


Fallwildmeldungen

Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400

 

Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:

 

Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:

  • Name und Vorname der meldenden Person

  • Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)

  • Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand

  • soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)

  • Foto (wenn möglich)

 

Wiederaufnahme Beprobung ab März 2021

 

Handlungsanweisung für Jäger bei tot aufgefundenen Wildschweinen

 

ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?

 

Verlauf des Wildabwehrzaunes und Restriktionszonen

Gebietskulisse mit Karte der TSAV (ASP) vom 13.07.2026

 Karte_Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 13.07.2026     

>>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP

 

Anträge und Merkblätter

Chronologie und Bekanntmachungen

13.07.2026: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 13.07.2026

 

11.03.2026: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.03.2026

 

27.02.2026: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 27.02.2026 (aufgehoben)

 

02.12.2025: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 02.12.2025 

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 02.12.2025

Karte TSAV

 

Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation und Regelungen die Pressemitteilung vom 25.11.2025: Afrikanische Schweinepest (ASP): Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig aufgehoben

 

25.11.2025: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 25.11.2025

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.11.2025

Karte TSAV

 

26.05.2025: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Restriktionszonen aufgehoben und verkleinert

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 26.05.2025

Karte TSAV

 

28.02.2025: ASP-Infektionsgebiet zwischen Stadt Senftenberg und Ortsteil Kleinkoschen: Aktueller Hinweis zum weiterhin geltenden Betretungsverbot im Infektionsgebiet

 

11.12.2024: (aufgehoben am 26.05.2025) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Infektionsgebiet - Infektionsgebiet zwischen Sedlitzer und Senftenberg See -

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.12.2024

Karte TSAV

 

 

25.11.2024: (aufgehoben am 26.05.2025) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Sperrzonen verkleinert - 

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.11.2024

Karte TSAV

 

01.10.2024: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zum Zaunbau zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt in Kraft

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.10.2024

Karte TSAV

 

26.07.2024: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt in Kraft

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 26.07.2024

Karte TSAV

 

01.07.2024: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur ASP im Landkreis OSL

 

12.06.2024: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 12.06.2024

 

05.06.2024: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL

 

29.02.2024: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29.02.2024 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest  

 

25.08.2023

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023 (Nr. 1/2023)

 

24.08.2023

(aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023

 

04.08.2023: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL

 

03.08.2023

(aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 03.08.2023 (am 04.08.2023 in Kraft getreten)

 

26.07.2023: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL

 

28.04.2023: Veterinäramt informiert: Aktueller Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL 

 

29.12.2022

(Nicht aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 3/2022 (am 30.12. in Kraft getreten)

 

23.12.2022

(aufgehoben) >>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022

 

11.11.2022

aufgehoben Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022 (tritt in Kraft: 12.11.2022)

 

07.11.2022

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt

 

12.07.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes (Nr. 2/2022)

 

01.07.2022

(aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Sperrzone I und II mit Berichtigung (gültig ab 02.07.2022)

 

02.06.2022

(Aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Sperrzone I und II

Leitfaden Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP Bekämpfung im Land Brandenburg

Leitfaden Anbauregelungen ASP Seuchenbekämpfung

 

31.03.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes

 

26.03.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - (Nr. 1/2022)

 

28.02.2022

Brandenburgs Landestierarzt Dr. Stephan Nicklisch macht sich ein Bild von den Schutzmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest. Landrat Siegurd Heinze ruft zur Fallwildsuche auf.

 

22.02.2022

Veterinäramt informiert: Afrikanische Schweinepest (ASP) - Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

04.02.2022

(Aufgehoben) >> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Sperrzone I (ausgeweitet)

 

04.01.2022

(Aufgehoben) >> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Sperrzone I

 

24.11.2021

>> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2021

>> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 2/2021

 

15.11.2021

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz intensiviert Fallwildsuche in Restriktionszonen

 

30.10.2022

Allgemeinverfügung zu Saufängen vom 30.10.2020 (Allgemeinverfügung des MLUK - Stand ...)

 

15.10.2021

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Restriktionszonen betroffen / noch kein ASP-Fall in OSL

(aufgehoben) >> Tierseuchenallgemeinverfügung - Einrichtung Sperrzone I vom 15.10.2021

 

05.10.2020

(aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Anordnung der Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie von allen erlegten Wildschweinen und eine Anordnung zur verstärkten Bejagung vom 05.10.2020