Wasser ist ein kostbares Gut. Wie wichtig Wasser sein kann, haben die letzten Jahre gezeigt. Um den Wasserhaushalt und damit das Wasser zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die genau das sicherstellen sollen. Auf dieser Seite finden Sie für Ihr Anliegen/Vorhaben den richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.
Informationen Niedrigwasser-Situation
Das Externer LinkPegelportal Brandenburg informiert über die Wassersituation in den Flussgebieten. Hydrologische Messwerte (Wasserstand, Durchfluss), Stammdaten und statistische Kennwerte sowie Warnungen zu Hochwassergefahren werden bereitgestellt.
Stand 26. Juli 2025
Was jetzt gilt?
Schwarze Elster: Seit dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.
Mittlere Spree: Widerruf der Allgemeinverfügung. Das Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree wurde zum 26. Juli 2025 aufgehoben. Damit ist die Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf, also für Grundstücksinhabende und Anwohnende, wieder gestattet.
Alle Regelungen finden Sie in den Allgemeinverfügungen und den nachstehenden Informationen.
Die untere Wasserbehörde trägt u.a. mit der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele des Schutzes des Wassers und des Wasserhaushaltes bei.
Die uWB ist insbesondere für die Durchführung der Verfahren zuständig, die der Gesetzgeber (auf Bundes- oder Landesebene) etabliert hat; dazu gehören z.B.:
Erlaubnisse für die Einleitung von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in ein Gewässer (Grundwasser, oberirdisches Gewässer)
Erlaubnisse für das Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer
Erlaubnisse für Erdaufschlüsse
Prüfung von Anzeigen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Ausnahmezulassungen von Verboten im Zusammenhang mit Hochwasserschutzanlagen
Rechtliche Grundlagen der unteren Wasserbehörde, u.a.:
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz - WHG)
Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Verordnung über die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung (Versickerungsfreistellungsverordnung - BbgVersFreiV)
Termine Gewässer- und Deichschauen
Für die diesjährigen Gewässerschauen und Gewässer- und Deichschauen werden die Termine zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.
Termin Gewässerschau - landseitige Schau Gewässer I. Ordnung und Deichschau 2025 im Oberspreewald
Sehr geehrte Damen und Herren, Die diesjährige landseitige Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 9.00 Uhr statt.
Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.
Bei der Gewässerschau ist
den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten,
den Eigentümern und Anliegern des Gewässers,
den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten,
dem Landesamt für Umwelt,
der Katastrophenschutzbehörde,
den Fischereiausübungsberechtigten,
der unteren Fischereibehörde,
der unteren Naturschutzbehörde und
bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde
Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.
Bei der Deichschau ist
den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und
den Eigentümern der Deiche
Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.
Treffpunkt ist der Sitz des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“. Anregungen und Hinweise zur Durchführung der landseitigen Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind vorab zu richten an: Landkreis Oberspreewald-Lausitz untere Wasserbehörde Dubinaweg 1 01968 Senftenberg
E-Mail: Tel.-Nr.: 03573 870-0 (Bürgerbüro)
Auskunft erteilt Frau Elsner Tel-Nr.: 03541/870-3437 E-Mail:
Fundstellen zitierter Rechts- und Fachvorschriften - Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2025 (GVBl. I Nr. 17)
Was ist eine Gewässerschau oder eine Gewässer- und Deichschau?
Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.
Bei der Gewässerschau ist den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt, der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der unteren Fischereibehörde, der unteren Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. Bei der Deichschau ist den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und den Eigentümern der Deiche Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.
Anregungen und Hinweise zur Durchführung der Gewässer- und Deichschauen auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind zu richten an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
oder
E-Mail:
Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser - Stadtteil Stennewitz (Lübbenau/Spreewald) und Stadt Schwarzheide
Anzeige eines Erdaufschlusses für eine Grundwasserabsenkung für geringe Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck (< 10 m³/h und <30 Tage) gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Antragsvoraussetzungen für die Befreiung vom Verbot/von den Verboten
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()
Überschwemmungsgebiet/Hochwasserschutz
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung gemäß § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Ausweisung neuer Baugebiete im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für sonstige Maßnahmen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 98 Abs. 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) von Ausnahmen von den Verboten auf Deichen und Deichschutzstreifen Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse - Bekanntmachung
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.4: Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen der Kanalisation zur Fertigstellung
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht und Freistellung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem häuslichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem gewerblichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und Freistellung der Gemeinde/der Stadt/des Amtes gemäß § 66 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Antrag der Gemeinde/der Stadt/des Amtes auf Freistellung von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und deren Übertragung auf den Nutzer gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Anzeige einer Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) gemäß Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Antrag zur Einleitung oder Einbringung von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen in öffentliche Abwasseranlagen oder in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen gemäß Indirekteinleiterverordnung
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung
Veröffentlichungen gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Veröffentlichungen nach IED und IZÜV
Gemäß der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Amtsblatt der Europäischen Union 334/17 vom 17.12.2010) unterliegen bestimmte Anlagen einer besonderen Kontrolle durch die untere Wasserbehörde auf der Grundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1011).
Die untere Wasserbehörde ist u.a. angehalten, ein Überwachungsprogramm zu erstellen, in dem der Rhythmus der kontinuierlichen Überwachung/Kontrollen festgelegt wird. Grundlage der Anlagenüberwachung ist der vom Land Brandenburg aufgestellte Überwachungsplan (https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Ueberwachungsplan.pdf). Er trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme sowie deren Bewertung.
Die Anlagen und Deponien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die der IED unterliegen, finden Sie unter folgenden Links:
Zu den durch die untere Wasserbehörde zu veröffentlichenden Informationen gehören die wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis und/oder Genehmigung), der Bericht über die letzte Vor-Ort-Kontrolle in Form einer Information incl. der Angabe des Überwachungszyklus laut Überwachungsprogramm für die jeweilige Anlage.
Die Daten zu den einzelnen Anlagen finden Sie hier: