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News-Ticker

 

Untere Wasserbehörde

Kontakt: Standort Untere Wasserbehörde, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Wasser ist ein kostbares Gut. Wie wichtig Wasser sein kann, haben die letzten Jahre gezeigt. Um den Wasserhaushalt und damit das Wasser zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die genau das sicherstellen sollen. Auf dieser Seite finden Sie für Ihr Anliegen/Vorhaben den richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.


Symbolbild Wasser_Bild Landkreis OSLDunja Matschke

Informationen Niedrigwasser-Situation

Das Externer LinkPegelportal Brandenburg informiert über die Wassersituation in den Flussgebieten. Hydrologische Messwerte (Wasserstand, Durchfluss), Stammdaten und statistische Kennwerte sowie Warnungen zu Hochwassergefahren werden bereitgestellt.

 

Stand 26. Juli 2025

 

Was jetzt gilt?

  • Schwarze Elster: Seit dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.

  • Mittlere Spree: Widerruf der Allgemeinverfügung. Das Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree wurde zum 26. Juli 2025 aufgehoben. Damit ist die Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf, also für Grundstücksinhabende und Anwohnende, wieder gestattet.  

Alle Regelungen finden Sie in den Allgemeinverfügungen und den nachstehenden Informationen.

Aktuelle Situation

26.07.2025

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (gilt ab dem 26. Juli 2025)

 

02.07.2025

1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree ( gilt ab dem 3. Juli 2025)

 

19.06.2025

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (gilt ab dem 20. Juni 2025)

 

19.06.2025

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster (gilt ab dem 20. Juni 2025)

 

21.11.2023

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 12.07.2023 (GZ: 60.7.15-70.18-0622/23)

 

18.07.2023

Aufgehoben ab dem 01.12.2023: Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster (gilt ab dem 19.07.2023)

 

07.06.2023

Kein Niederschlag und erneut extreme Niedrigwassersituation an Schwarzer Elster: Ad hoc-AG Extremsituation wieder einberufen

 

28.09.2022

Herbstliche Witterung der vergangenen Wochen hilft der Schwarzen Elster nicht – weiterhin extremes Niedrigwasser

 

31.08.2022

Die Niederschläge am vergangenen Wochenende entspannen Abflusssituation im Spreegebiet – Maßnahmen wurden aufgehoben

 

17.08.2022

Adhoc-AG Extremsituation_Spree_Schwarze Elster

Teileinzugsgebiet Schwarze Elster

Teileinzugsgebiet Mittlere Spree

Allgemeinverfügungen Verbot zur Wasserentnahme

 

Niedrigwasserkonzept Mittlere Spree

Auswirkungen auf die touristischen Angebote (Paddelboote & Kahnfahrten)

 

Was macht die untere Wasserbehörde (uWB)?

Die untere Wasserbehörde trägt u.a. mit der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele des Schutzes des Wassers und des Wasserhaushaltes bei.

Die uWB ist insbesondere für die Durchführung der Verfahren zuständig, die der Gesetzgeber (auf Bundes- oder Landesebene) etabliert hat; dazu gehören z.B.:

  • Erlaubnisse für die Einleitung von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in ein Gewässer (Grundwasser, oberirdisches Gewässer)

  • Erlaubnisse für das Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer

  • Erlaubnisse für Erdaufschlüsse

  • Prüfung von Anzeigen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe

  • Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

  • Ausnahmezulassungen von Verboten im Zusammenhang mit Hochwasserschutzanlagen

 

Rechtliche Grundlagen der unteren Wasserbehörde, u.a.:

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz - WHG)

  • Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG)

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

  • Verordnung über die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung (Versickerungsfreistellungsverordnung - BbgVersFreiV)

Termine Gewässer- und Deichschauen

Für die diesjährigen Gewässerschauen und Gewässer- und Deichschauen werden die Termine zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.


Termin Gewässerschau - landseitige Schau Gewässer I. Ordnung und Deichschau 2025 im Oberspreewald

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die diesjährige landseitige Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 9.00 Uhr statt.

Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.

 

Bei der Gewässerschau ist 

  • den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, 

  • den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, 

  • den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, 

  • dem Landesamt für Umwelt, 

  • der Katastrophenschutzbehörde, 

  • den Fischereiausübungsberechtigten, 

  • der unteren Fischereibehörde, 

  • der unteren Naturschutzbehörde und 

  • bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde 

Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. 

 

Bei der Deichschau ist 

  • den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und 

  • den Eigentümern der Deiche 

Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.

 

Treffpunkt ist der Sitz des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“.
Anregungen und Hinweise zur Durchführung der landseitigen Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind vorab zu richten an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
 

E-Mail:
Tel.-Nr.: 03573 870-0 (Bürgerbüro)
 

Auskunft erteilt
Frau Elsner
Tel-Nr.: 03541/870-3437
E-Mail:
 

Fundstellen zitierter Rechts- und Fachvorschriften
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 
24. Juli 2025 (GVBl. I Nr. 17)


Was ist eine Gewässerschau oder eine Gewässer- und Deichschau?

Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.

 

Bei der Gewässerschau ist den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt, der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der unteren Fischereibehörde, der unteren Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. Bei der Deichschau ist den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und den Eigentümern der Deiche Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.

 

Anregungen und Hinweise zur Durchführung der Gewässer- und Deichschauen auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind zu richten an:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
untere Wasserbehörde

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

oder

E-Mail:

Allgemeinverfügungen zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser - Stadtteil Stennewitz (Lübbenau/Spreewald) und Stadt Schwarzheide


>>> Anträge, Formulare und Informationen

Erdaufschlüsse

 

Anzeige zur Errichtung von Grundwassermessstellen

gemäß § 49Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

F 70.01.01

 

 

Entnahme aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern

Anzeige zur erlaubnisfreien Grundwasserentnahme für Hausbrunnen gemäß § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)F 70.02.01
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gemäß § 8 WasserhaushaltsgesetzF 70.02.02
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz

F 70.02.03

 

Grundwasserhaltung/Grundwasserabsenkung

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung gemäß §§  8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)F 70.03.01
Anzeige eines Erdaufschlusses für eine Grundwasserabsenkung für geringe Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck (< 10 m³/h und <30 Tage) gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)F 70.03.02

 

Wasserschutzgebiet

Antragsvoraussetzungen für die Befreiung vom Verbot/von den Verboten

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()

Überschwemmungsgebiet/Hochwasserschutz

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung gemäß § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Ausweisung neuer Baugebiete im festgesetzten ÜberschwemmungsgebietF 70.05.01
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in einem festgesetzten ÜberschwemmungsgebietF 70.05.02
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für sonstige Maßnahmen in einem festgesetzten ÜberschwemmungsgebietF 70.05.03
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 98 Abs. 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) von Ausnahmen von den Verboten auf Deichen und Deichschutzstreifen
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()
 
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse - BekanntmachungI 70.05.06
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal – BekanntmachungI 70.05.07

 

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen GewässerF 70.06.01

 

Kanalisationsnetze

Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 1F 70.07.01
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 2: BaubeschreibungF 70.07.02
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über den BaubeginnF 70.07.03
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über die
Fertigstellung
F 70.07.04
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.1: Erklärung der Baubetreuung zur FertigstellungF 70.07.05
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.2: Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur FertigstellungF 70.07.06
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.3: Bestätigung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur FertigstellungF 70.07.07
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.4: Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen der Kanalisation zur FertigstellungF 70.07.08
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Bescheinigung der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs für Standsicherheit zur FertigstellungF 70.07.09

 

Kleinkläranlagen (Schmutzwassermenge < 8 m³/d, Schmutzwasserbeseitigungspflicht

Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht und Freistellung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches WassergesetzF 70.08.01
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem häuslichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein GewässerF 70.08.03
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem gewerblichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein GewässerF 70.08.04

 

Gewässerbenutzungen (Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigungspflicht) einschl. Stauanlagen (Wehre) und Schöpfwerke

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in das GrundwasserF 70.10.01
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches GewässerF 70.10.02
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste
Gewerbe
F 70.10.03
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste
Wohnbebauung
F 70.10.04
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und Freistellung der Gemeinde/der Stadt/des Amtes gemäß § 66 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)F 70.10.05
Antrag der Gemeinde/der Stadt/des Amtes auf Freistellung von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und deren Übertragung auf den Nutzer gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)F 70.10.06

Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb von Stauanlagen (Wehren) und Schöpfwerken

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()

 

 

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)F 70.12.01
Anzeige einer Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) gemäß Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)F 70.12.02
Informationen zu JGS-AnlagenI 70.12.03

 

Indirekteinleitung

Antrag zur Einleitung oder Einbringung von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen in öffentliche Abwasseranlagen oder in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen gemäß IndirekteinleiterverordnungF 70.24.01
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 IndirekteinleiterverordnungF 70.24.02
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 IndirekteinleiterverordnungF 70.24.03
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb eines Fettabscheiders nach § 4 Abs. 1 IndirekteinleiterverordnungF 70.24.04

 

abflusslose Sammelgruben

Informationen zur Errichtung und Nutzung von abflusslosen
Sammelgruben
I 70.27.01

 

 


Veröffentlichungen gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)

Veröffentlichungen nach IED und IZÜV

Gemäß der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Amtsblatt der Europäischen Union  334/17 vom 17.12.2010) unterliegen bestimmte Anlagen einer besonderen Kontrolle durch die untere Wasserbehörde auf der Grundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1011).

 

Die untere Wasserbehörde ist u.a. angehalten, ein Überwachungsprogramm zu erstellen, in dem der Rhythmus der kontinuierlichen Überwachung/Kontrollen festgelegt wird. Grundlage der Anlagenüberwachung ist der vom Land Brandenburg aufgestellte Überwachungsplan (https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Ueberwachungsplan.pdf). Er trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme sowie deren Bewertung.

 

Die Anlagen und Deponien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die der IED unterliegen, finden Sie unter folgenden Links:

 

Anlagen: https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Uebersicht-IED-Anlagen.pdf

 

Deponien:  https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Deponien.pdf

 

Zu den durch die untere Wasserbehörde zu veröffentlichenden Informationen gehören die wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis und/oder Genehmigung), der Bericht über die letzte Vor-Ort-Kontrolle in Form einer Information incl. der Angabe des Überwachungszyklus laut Überwachungsprogramm für die jeweilige Anlage.

 

Die Daten zu den einzelnen Anlagen finden Sie hier:

 

AEV Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ - Abfallaufbereitungsanlage

Agrar GmbH Landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern - Schweinemastanlage (Die Anlage wird derzeit nicht betrieben.)

BASF Schwarzheide GmbH - Azolanlage

BASF Schwarzheide GmbH - Basotect-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - CAM-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - DNT-Anlage einschl MNT

BASF Schwarzheide GmbH - Gaserzeugungsanlage (Steamreforming)

BASF Schwarzheide GmbH - Glycerin und Biodiesel-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - GuD-Kraftwerk

BASF Schwarzheide GmbH - Lageranlage D206

BASF Schwarzheide GmbH - Laromer-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - PBT-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - Polyesterole-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - Polyetherole-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - Rückstandsverbrennungsanlage

BASF Schwarzheide GmbH - Strobilurin-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - Systemhaus

BASF Schwarzheide GmbH - TDA-Anlage einschl. Toluidin

BASF Schwarzheide GmbH - TDI-Anlage

BASF Schwarzheide GmbH - Technikum

BASF Schwarzheide GmbH - Wasserstoff-Anlage

Becker Umweltdienste GmbH

Biogas Produktion Schöllnitz GmbH - Biogasanlage mit Gaslager

BOLART GmbH Schweineproduktionsanlagen

Deponiegesellschaft Schwarze Elster GmbH

EEW Energy from Waste Großräschen GmbH - EBS-Kraftwerk

EZL Entsorgungszentrum Lauchhammer GmbH - Lager für gefährliche Abfälle

Fehr-Knettenbach Industrie Service GmbH & Co. KG - Lager für ballierte Ersatzbrennstoffe

Lindenhof GbR - Schweinemastanlage

Mutterkuh- und Schweinezucht GmbH - Schweinezuchtanlage

Ortrander Eisenhütte GmbH - Eisengießerei

PETOPUR GmbH - Anlage zur Herstellung aromatischer Polyesterole und Glykole

Porcelaingres GmbH - Fliesenwerk

PTO Polymertechnik Ortrand GmbH - Anlage zur Gewebegummierung

ReMetall Deutschland AG- Zwischenlager für gefährliche Abfälle

REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG - Abfallaufbereitungsanlage

REMONDIS Brandenburg GmbH - Anlage zur Aufbereitung von Altholz

Rubin GmbH - Abfallbehandlung

Rubin GmbH - Kompostierungsanlage

Schweineproduktions GmbH Bärhaus - Schweinemastanlage

STR Tank-Container-Reinigung GmbH - Containerlager für Gefahrstoffe

TOBIPRO GmbH

TRADEBE GmbH - Lösungsmittelrecycling

Wiegel Lauchhammer Feuerverzinken GmbH - Feuerverzinkerei

Wienerberger Ziegelindustrie GmbH - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse

ZINQ Lausitz GmbH & Co. KG

Feralco Deutschland GmbH

 

Weiterführende Informationen: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)

Informationen auf den Seiten des Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
MLUK

 

 

Kontakt: Standort Untere Wasserbehörde Telefon (03541) 870-3401
 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Umwelt

Untere Wasserbehörde


Joachim-Gottschalk-Str. 36
03205 Calau


Tel. 03541 870-3401

E-Mail:

 

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