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Untere Wasserbehörde

Wasser ist ein kostbares Gut. Wie wichtig Wasser sein kann, haben die letzten Jahre gezeigt. Um den Wasserhaushalt und damit das Wasser zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die genau das sicherstellen sollen. Auf dieser Seite finden Sie für Ihr Anliegen/Vorhaben den richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.

 

Bei Fragen können Sie sich gern per E-Mail an an uns wenden.


Symbolbild Wasser_Bild Landkreis OSLDunja Matschke

Aktuelles zur Niedrigwasser-Situation

Update 3. Juli 2025

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der Gewässer erlassen. Die Verbote zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree und Schwarze-Elster Gebiet sollen dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.

Was jetzt gilt?

  • Schwarze Elster: Ab dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.

  • Mittlere Spree: Ab dem 3. Juli 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.

 

Alle Regelungen finden Sie in den Allgemeinverfügungen und den nachstehenden Informationen.

Informationen Niedrigwasser-Situation


Was macht die untere Wasserbehörde (uWB)?

Termine Gewässer- und Deichschauen


>>> Anträge, Formulare und Informationen


Veröffentlichungen gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)

Weiterführende Informationen: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)

 

Kontakt: Standort Untere Wasserbehörde Telefon (03541) 870-3401
 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Umwelt

Untere Wasserbehörde


Joachim-Gottschalk-Str. 36
03205 Calau


Tel. 03541 870-3401

E-Mail:

 

Kontaktpersonen & Erreichbarkeit