Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz
Katastrophenschutz-Kompakt - Leitfaden für den Ernstfall -
In bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen dienen zudem die Katastrophenschutz-Leuchttürme im Landkreis OSL als zentrale Anlaufstellen und Informationspunkte für die Bevölkerung. Hier den Leitfaden herunterladen: | Im Notfall zählt jede Sekunde. Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge? Der Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) liegt in den Kommunen des Landkreises und im Bürgerbüro, Dubinaweg 1 in Senftenberg, aus. Hier den Ratgeber herunterladen: >>> Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen <<< |
Katastrophenschutz-Leuchttürme
Die Katastrophenschutz-Leuchttürme dienen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, insbesondere bei einem großflächigen und langandauernden Stromausfall, als zentrale Anlauf- und Informationsstelle für die Bevölkerung.
Die symbolische Übergabe und Inbetriebnahme der Katastrophenschutz-Leuchttürme in OSL erfolgte am 10. April 2025. Dazu hier mehr Infos:
Die Leuchttürme haben verschiedene Grundfunktionen:
Informationen über die jeweilige Schadenslage
Erste Hilfe
Trinkwassernotversorgung
Möglichkeit, mitgebrachte Lebensmittel aufzuwärmen
Notrufe absetzen
mobile Kommunikationsgeräte laden
Hilfsmaßnahmen für Hilfsbedürftige organisieren
temporäre Wärmeinsel
Notstromversorgung mittels entsprechender Netzersatzanlage (einschließlich zugehöriger Tankanlagen sowie Heizungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen und eines hydraulisch auf neun Meter ausfahrbaren LED-Scheinwerfers, der die Bedienung auch im Dunkeln ermöglicht und auf den Standort des Leuchtturms hinweist)
Die Anlagen und Einrichtungen sind das Eigentum der Gemeinden. Sie können zudem nicht nur bei Katastrophen und Großschadensereignissen, sondern auch in Krisensituationen im Rahmen des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung eingesetzt werden. Im Ereignisfall betreiben die Gemeinden Katastrophenschutz-Leuchttürme mit eigenem Personal.
Standorte:
Die meisten Katastrophenschutz-Leuchttürme in OSL werden bei Bedarf in Turnhallen, Schulen oder Mehrzweckhallen in den Kommunen des Landkreises eingerichtet. Die genauen Standorte finden Sie nachfolgend.
1 Dreifeldersporthalle, Otto-Grothewohl-Str. 17a, 03222 Lübbenau/Spreewald
2 Turnhalle Poststraße, Poststraße 29a, 03222 Lübbenau/Spreewald
3 Solarsporthalle, Pestalozzistraße 13, 03226 Vetschau/Spreewald
4 Sporthalle der Oberschule, Springteichallee 8-9, 03205 Calau
5 Lilien Grundschule, Schulstraße 2, 03229 Altdöbern
6 Turnhalle GutsMuths-Grundschule, Rembrandtstraße 93, 01983 Großräschen
7 Mobiler Leuchtturm, Standort ist lageabhängig, Standortinformationen bei den anderen KatS-Leuchttürmen
8 Mehrzweckhalle der Oberschule „Am Wehlenteich“, Naundorfer Straße 36, 01979 Lauchhammer
9 Turnhalle der Europaschule, Heinrich-Zille-Straße 14, 01979 Lauchhammer
10 Grundschule „Paul Noack“, Friedrich-Engels-Straße 41, 01993 Schipkau
11 Sporthalle Grundschule am See, Steigerstraße 23, 01968 Senftenberg
12 Sporthalle Reyersbachstraße, Reyersbachstraße 20, 01968 Senftenberg
13 Grundschule Wandelhof/Haus der Begegnung, Geschwister-Scholl-Straße 27, 01987 Schwarzheide
14 Feuerwehr Ruhland, Ortrander Straße 20, 01945 Ruhland
15 Pulsnitzhalle, Schulstraße 23, 01990 Ortrand
Weitere Informationen können Sie dem
>>> Flyer "Katastrophenschutz-Kompakt" <<<
und dem >>> Plakat "Katastrophenschutz-Kompakt" <<< entnehmen.
Einen kurzen Einblick in einen Katastrophenschutz-Leuchtturm gibt es auf den Social Media Kanälen des Landkreises (Instagram: https://www.instagram.com/oberspreewald_lausitz/; Facebook: https://www.facebook.com/oberspreewaldlausitz/ ).
Was ist ein Katastrophenschutz-Leuchtturm und was erwartet die Bürgerinnen und Bürger dort? Das erfahren Sie im nachfolgenden Reel:
![]() | Jeder ist gefragt: Gemeinsam für unseren Katastrophenschutz in OSL - Ehrenamtliches Mitglied im Brand- und Katastrophenschutz werden - |
Haben Sie bereits über eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Katastrophenschutz nachgedacht? Erfahren Sie mehr zu den spannenden Einsatzbereichen, wie diese zusammenwirken und was sie auch privat persönlich tun können, um bestmöglich auf Katastrophenfälle vorbereitet zu sein:
>>> in unserer Broschüre "Ohne Helfer keiner Hilfe - Was kann ich tun?" <<<.
Ob beim Hausbrand, Sturm, Hochwasser oder Verkehrsunfall – freiwillige Helferinnen und Helfer unterschiedlichster Hilfsorganisationen sind zur Stelle, um Menschen aus Gefahrensituationen zu befreien, zu retten oder danach zu versorgen. … Nichts wäre schlimmer, als wenn es aus Mangel an Helfern keine Rettung geben würde! |
Hier zu den Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes informieren:
VIRTUAL-REALITY Filmprojekt „Ehrenamt in Feuerwehr und Katastrophenschutz“
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "youtube.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "youtube.com"
Die Stärkung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ist ein überaus wichtiges Thema : Mitgliedergewinnung ! Nachwuchs! Das Projektteam Hauptamt stärkt Ehrenamt und das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zeigt in diesem Virtual-Reality-Film in 360° 3D, wie eine Vielzahl von Rettungskräften im Ernstfall eng zusammenarbeitet, um Verletzten schnell und bestmöglich zu helfen.
Mehr Infos zum Film & Projekt: https://www.osl-online.de/news/1/752748/nachrichten/752748.html
Ansprechpartner für den direkten Kontakt zur ehrenamtlichen Arbeit und der Arbeit im Brand- und Katastrophenschutz:
Katastrophen geschehen leider nicht nur im Film.
Leider hören oder sehen wir fast täglich in den Medien heftige Schadensereignisse, Naturkatastrophen und Bilder von Zerstörung oder menschlichem Leid. Aber wer kommt uns in solchen Fällen eigentlich zur Hilfe?
Katastrophenschutzeinheiten, die freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk und Rettungsdienste sind an Ort und Stelle, wenn es gilt zu helfen.
Zu einem überwiegenden Teil sind es freiwillige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die in solchen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger da sind.
Und deswegen brauchen wir SIE/EUCH im Brand und Katastrophenschutz!
Möchten Sie sich im Brand- und Katastrophenschutz einbringen, können Sie gern die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen:
Theresa Pusch
SB Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt
E-Mail:
Telefon: 03573 870-1005
Claudia Noack
Sachgebietsleiterin Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz
E-Mail:
Telefon: 035753 69-7117
Sachgebiet Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz
Brandschutz
Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr.
Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus.
Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei.
Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.
Eine Übersicht der Feuerwehren im Landkreis OSL finden Sie hier: https://www.osl-online.de/verzeichnis/index.php?kategorie=22
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Katastrophenschutz
Zuständig für die Aufstellung und den Betrieb der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Dem Land kommt dabei eine Unterstützungsfunktion gegenüber den Aufgabenträgern zu.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit ihren Einheiten insbesondere im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit.
Die ergänzende Zivilschutzaus- und -fortbildung des Bundes wird in die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen integriert. Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes führen folgende Übungen durch:
Planübungen zur Schulung der Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung anhand von Katastrophenschutzplänen und weiteren Einsatzunterlagen,
Alarmierungsübungen zur Überprüfung der Alarmierungspläne und Alarmierungsbereitschaft,
Stabsrahmenübungen zur Schulung und Überprüfung des Zusammenwirkens innerhalb der Katastrophenschutzleitung sowie des Katastrophenschutzstabes anhand eines angenommenen Schadensereignisses,
Vollübungen zur Erprobung der Katastrophenschutzpläne, zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen sowie ihres Zusammenwirkens untereinander und mit weiteren zur Mitwirkung verpflichteten Dritten.
Wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie hier.
Spielerisch zum Katastrophenschützer mit Max & Flocke
Willst du in die Rolle eines Katastrophenschützers schlüpfen?
Spiel "Jagd auf Dr. Superschreck" und versuch' seine üblen Taten zu verhindern. Du lernst dabei, wie du dich in Notsituationen richtig verhältst.
Viel Spaß!
Bild: BBK
Warnmittelmix in Deutschland
Welche Warnmittel es in Deutschland gibt und wie das aussieht, wenn diese im Katastrophenfall über das MoWaS ausgelöst werden, können Sie im folgenden Video sehen:
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(Quelle: BBK)