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Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

28.04.2023: ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen

Am Donnerstag (27.04.) erreichte das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Information über ein mit ASP infiziertes Wildschwein, welches im sächsischen Landkreis Bautzen in unmittelbarer Nähe zur OSL-Kreisgrenze erlegt worden ist. Der Nachweis befindet sich zwar auf sächsischem Gebiet, jedoch innerhalb des durch OSL errichteten und per Zäunen gesicherten Wildschwein-Schutzkorridors. Der Schutzkorridor erstreckt sich über sächsische und brandenburgische Gebiete. Dadurch werden seitens OSL Akutmaßnahmen erforderlich zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Gebietes.

 

So werden mit sofortiger Wirkung die Tore entlang des OSL-Schutzzaunes im Bereich der Kreisgrenze zwischen Hosena und Großkoschen per Zahlenschloss verschlossen. Gleiches gilt für die Tore entlang des zweiten Zaunes im Sächsischen. Die Tore können normalerweise benutzt – geöffnet und geschlossen – werden. Oftmals wird das Wiederverschließen der Tore jedoch vergessen. Um ein Wandern des Schwarzwildes aus dem Schutzkorridor hinaus und weitere Wanderungen von Schwarzwild aus dem sächsischen Gebiet in den Schutzkorridor hinein zu verhindern und die Schutzmaßnahme Zaun akut und schnell zu verstärken werden die Tore nun vorerst verschlossen. So soll der Zutritt für und das Passieren von Personen verhindert werden. Betroffen sind in Summe rund 10-15 Tore, in der Regel entlang von Wald- und Feldwegen. 

 

In Fällen, in denen das Passieren unbedingt erforderlich ist, kann das Veterinäramt des Landkreises telefonisch kontaktiert werden: 03573 870 4400. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die innerhalb des Bereiches Flächen bewirtschaften. 

 

Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.

Bild: Fundort im sächsischen Landkreis Bautzen (rot markiert) und der ASP-Wildabwehrzaun (lila-markiert), in dessen Abschnitten zwischen Großkoschen und Hosena die Zauntore vorübergehend verschlossen sind.

 

>>> Zur kompletten Pressemitteilung

 


Aktuell in OSL geltende Restriktionszonen und Maßnahmen (entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022)

 

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.11.2022 wird aufgehoben.

 

>>>Tierseuchenallgemeinverfügung vom 22.12.2022

 

Die Sperrzone I umfasst die Sperrzone II (einschließlich des Kerngebietes) und reicht damit von der südwestlichen Landkreisgrenze bzw. vom benachbarten Landkreis Elbe-Elster in Richtung Nord-Osten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, nördlich an die Gemarkung Calau und der Stadt Vetschau vorbei, hin zur Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Auf Grund dieser Ausweitung ist die bisher im Landkreis ausgewiesene Sperrzone I nicht mehr ausreichend, um eine Schutzwirkung gegen die Ausbreitung des Erregers zu entfalten und musste vergrößert werden.

 
Der Erlegungsort des infizierten Schwarzwildes befindet sich nördlich von Neupetershain-Nord. Aufgrund dessen und des ASP-Geschehens im Land Saschen musste die die Sperrzone II weitläufig angepasst werden. Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde, als Teil dessen, ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord errichtet, um die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) lokal auf das ausgewiesene und zu umzäunende Kerngebiet einzudämmen.

 

Karte Allgemeinverfügung mit Zaun 22.12.2022

>>>Karte mit den Restriktionszonen der TSAV vom 22.12.2022 als PDF herunterladen

>>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP

 

 

Angeordnete Maßnahmen

>>>alle Maßnahmen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022 als PDF zum Download

 

Für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird unter anderem angeordnet:

 

  • Die Absperrung der benannten Restriktionszonen mit einer wildschweinsicheren Umzäunung sowie Segmentzäunen innerhalb der Restriktionszonen sind zu dulden. Tore der ASP-Abwehrzäune sind zu schließen!

  • Jagdausübungsberechtigte haben jedes erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und einen Begleitschein nach Muster des Wildursprungsscheins inklusive der Angabe des Erlegungsortes (GPS-Daten) auszustellen sowie von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, zu kennzeichnen und der in telefonischer oder schriftlicher Absprache mit dem Veterinäramt bestimmten Stelle zuzuführen. Zusätzlich ist auf dem „Antrag auf Aufwandsentschädigung“ handschriftlich und gut leserlich der Aufbewahrungsort nebst Adresse des erlegten Wildschweins zu vermerken.
     

 

Folgende Verhaltensregeln sind unter anderem in den weiteren Zonen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern zu beachten:

 

  • Sperrzone I (Pufferzone): wird außen um die Sperrzone II eingerichtet
    • Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind im Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
    • Für frisches Wildschweinefleisch oder Wildschweinefleischerzeugnisse muss vor dem Verbringen, ein negatives ASP-Testergebnis vorliegen

 

  • Sperrzone II (umfasst auch Kernzone und weiße Zone)
    • Hunde dürfen in der Sperrzone II nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, mit Ausnahme der für die Kadaversuche eingesetzten Hundestaffeln.
    • Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind in einen Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
    • Das Verbringen von Wildschweinen, Wildschweinefleisch sowie Wildschweinefleischerzeugnisse ist verboten.

 

  • Kerngebiet und weiße Zone
    • Es gilt grundsätzlich ein Jagdverbot auf Schwarzwild

Ausnahme bilden hierbei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie die Tötung/Entnahme mit jagdlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung unter Anordnung des Amtstierarztes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde.

Fallwildmeldungen

Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400 (täglich erreichbar von 7 bis 22 Uhr).

 

Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:

 

Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:

  • Name und Vorname der meldenden Person
  • Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
  • Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand
  • soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
  • Foto (wenn möglich)

 

Wiederaufnahme Beprobung ab März 2021

 

Handlungsanweisung für Jäger bei tot aufgefundenen Wildschweinen

 

ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird?

 

Untersuchungsergebnisse ASP für Jäger / Kadaversammelstellen

In der beigefügten Liste finden Sie eine Übersicht der Proben zur Afrikanischen Schweinepest (ASP).

 

Untersuchungsergebnisse (Stand 26.05.2023)

 

Liste der aktiven Kadaversammelstellen:

 

Merkblatt für Kadaversammelstellen (Stand 25.April 2023)

 

Chronologie

29.12.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 3/2022 (am 30.12. in Kraft getreten)

 

23.12.2022

>>>Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 22.12.2022

 

11.11.2022

aufgehoben Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022 (tritt in Kraft: 12.11.2022)

 

07.11.2022

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt

 

14.07.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes

 

01.07.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Sperrzone I und II mit Berichtigung (gültig ab 02.07.2022)

 

02.06.2022

(Aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Sperrzone I und II

Leitfaden Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP Bekämpfung im Land Brandenburg

Leitfaden Anbauregelungen ASP Seuchenbekämpfung

 

26.03.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2022

 

28.02.2022

Brandenburgs Landestierarzt Dr. Stephan Nicklisch macht sich ein Bild von den Schutzmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest. Landrat Siegurd Heinze ruft zur Fallwildsuche auf.

 

31.03.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung ASP – Verlängerung des Wildabwehrzaunes

 

22.02.2022

Afrikanische Schweinepest (ASP) - Zaunbau im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

04.02.2022

(Aufgehoben) >> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Sperrzone I (ausgeweitet)

 

04.01.2022

(Aufgehoben) >> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Sperrzone I

 

24.11.2021

>> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2021

>> Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 2/2021

 

15.11.2021

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz intensiviert Fallwildsuche in Restriktionszonen

 

30.10.2022

Allgemeinverfügung zu Saufängen vom 30.10.2020

 

15.10.2021

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Restriktionszonen betroffen / noch kein ASP-Fall in OSL

>> Tierseuchenallgemeinverfügung - Einrichtung Sperrzone I

 

05.10.2020

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Anordnung der Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie von allen erlegten Wildschweinen und eine Anordnung zur verstärkten Bejagung vom 05.10.2020

 

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft


Haus 3
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel. 03573 870-4401