Das Land Brandenburg hat eine Kulisse veröffentlicht, an Hand derer die Hangneigungswerte landwirtschaftlicher Nutzflächen an Gewässerrändern ersichtlich sind:
Die Ansicht ist über den GeoBox-Viewer abrufbar: Externer Linkhttps://geobox-i.de/GBV-BB/
Anleitung zur Sichtbarmachung der Hangneigungen:
Auf der Karte in die gewünschte Gegend zoomen (Karte muss vergrößert werden bis die Hangneigungen sichtbar werden)
Häkchen „Digitales Feldblockkataster“ anhaken
Häkchen „Hangneigungswerte an der Gewässerbemessungsgrenze“ anhaken (Karte muss vergrößert werden bis die Hangneigungen sichtbar werden)
Weiter in die Karte hineinzoomen, bis beide Grabenränder zu sehen sind.
Klicken auf eine Stelle öffnet ein Feld mit Angaben zur Hangneigung.
Gelbe Grabenränder haben weniger als 5% Hangneigung. Bei allen anderen Grabenrändern sind Abstandregelungen bei der Düngung bzw. bei GLÖZ 4, nach §38a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bei Ausbringung von PSM zu beachten.
Weitere Informationen zu Abstandsregelungen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes siehe unter „Hinweise zu Gewässerabständen“.
Beispielansicht aus dem GeoBox-Viewer: