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News-Ticker

 

Düngung

Kontakt: Standort Fachbereich Landwirtschaft, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Ansprechperson: Frau Bahrke

 

Der Fachbereich Landwirtschaft ist für die Umsetzung und Überwachung der Düngeverordnung zuständig. Er bietet Landwirten und Landwirtinnen aktuelle Informationen und Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Sperrfristen, Bedarfsermittlungen, Richtwerten uvm.


 

Symbolbild_Kleines_Korn_ganz_gross_Bild_Franziska_Rogge

Aktuelles:

Hangneigung an Gewässerrändern im GeoBox-Viewer

Das Land Brandenburg hat eine Kulisse veröffentlicht, an Hand derer die Hangneigungswerte landwirtschaftlicher Nutzflächen an Gewässerrändern ersichtlich sind: 

Die Ansicht ist über den GeoBox-Viewer abrufbar: Externer Linkhttps://geobox-i.de/GBV-BB/ 

Anleitung zur Sichtbarmachung der Hangneigungen:

  1. Auf der Karte in die gewünschte Gegend zoomen (Karte muss vergrößert werden bis die Hangneigungen sichtbar werden)

  2. Häkchen „Digitales Feldblockkataster“ anhaken

  • Orientierung in der Karte anhand der Feldblöcke

  1. Häkchen „Hangneigungswerte an der Gewässerbemessungsgrenze“ anhaken (Karte muss vergrößert werden bis die Hangneigungen sichtbar werden)

  2. Weiter in die Karte hineinzoomen, bis beide Grabenränder zu sehen sind.

  3. Klicken auf eine Stelle öffnet ein Feld mit Angaben zur Hangneigung. 

  4. Gelbe Grabenränder haben weniger als 5% Hangneigung. Bei allen anderen Grabenrändern sind Abstandregelungen bei der Düngung bzw. bei GLÖZ 4, nach §38a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bei Ausbringung von PSM zu beachten. 

 

Weitere Informationen zu Abstandsregelungen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes siehe unter „Hinweise zu Gewässerabständen“.

 

Beispielansicht aus dem GeoBox-Viewer:

 Geobox Viewer 

21.02.2025: Unterlagen zur Schulung der Landwirtschaftsbetriebe zum Thema Düngung im Kreishaus Calau

21.02.2025: Schulung der Landwirtschaftsbetriebe zum Thema Düngung im Kreishaus Calau

Referent: Herr Lübcke vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Ackerbau, Grünland

 

Inhaltsübersicht zum Vortrag

  • Hinweise zu bisher vorgesehenen rechtlichen Änderungen

  • Was ist neu im Rahmen der Umsetzung der DüV ab 2025?

  • Hinweise zu den Düngeprogrammen ab 2025

  • Sonstige Aktuelle Hinweise zur Umsetzung des Düngerechtes
    - Düngebedarfsermittlung für N und P mit Beispiel
    - Hinweise zu Sperrfristen und Aufbringverboten auf Grund von Witterung
    - Aufzeichnungspflichten

  • LAWA-Merkblatt

  • Hinweise zum Wirtschaftsdüngermeldeprogramm

  • Hinweise zur Deklarationspflicht nach DüMV

  • Internetauftritt des LELF 

 

DownloadDownload der Schulungsunterlagen

Hinweis zu gefrorenem Boden

Gem. §5 Abs.1 der geltenden Düngeverordnung dürfen auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Boden keine stickstoff- und phosphathaltigen Düngemittel aufgebracht werden. 
Wie das Ministerium für Landwirtschaft informiert, fällt ein Boden, der am Morgen durch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt tragfähig ist und im Tagesverlauf vollständig auftaut (-> dann aufnahmefähig wird), nicht unter den Begriff „gefrorener Boden“ im Sinne der DüV. 
Ist der Boden dann wassergesättigt, ist er auch nicht aufnahmefähig. 
Direkter Nährstoffeintrag oder das Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer ist in jedem Fall zu vermeiden. Hier wird auf die geltenden Abstandsregelungen und Hangneigungen verwiesen.


Rechtliche Grundlagen / Richtwerte

Externer Link 1. Januar 2021 Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Brandenburg (LELF)

Download Düngeverordnung vom Mai 2020 (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE)

Download Richtwertsammlung Düngerecht – Ausgabe 2020 - gültig für Brandenburg (LELF)

(enthält alle rechtlich vorgegebenen Richtwerte der Düngeverordnung 2017, geänd. 2020 (DüV 2020) und Stoffstrombilanzverordnung 2017 (StoffBilV 2017))

Merkblätter & Mustervorlagen

Weiterführende Informationen