Mit der Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 01.01.2023 wurde der ehrenamtlichen Vormundschaft/Pflegschaft eine besonders wichtige Rolle zuteil. Ihr wurde der VORRANG vor allen anderen bestehenden Vormundschaftsformen eingeräumt. In diesem Zusammenhang haben ehrenamtliche Vormünder/Pfleger einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Jugendamtes (§53a SGB VIII).
Seit dem 01.07.2024 befindet sich nunmehr eine Koordinierungsstelle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die genau für diese Kinder und Jugendlichen, Menschen sucht, die sich das EHRENAMT der Vormundschaft/Pflegschaft vorstellen können.
Ehrenamtliche Vormünder/Pfleger sorgen für ihre Schützlinge, treffen Entscheidungen in ihrem Sinne und begleiten sie auf ihrem Weg. Sie haben die Möglichkeit eine verlässliche, dauerhafte Beziehung zu ihrem Mündel aufzubauen, gemeinsam Zeit zu verbringen und auf die Bedürfnisse und Interessen des jungen Menschen einzugehen.
Wir suchen engagierte Menschen, die diese verantwortungsvollen und weitreichenden Aufgaben übernehmen wollen, um durch ihren herausragenden Einsatz, den Kindern und Jugendlichen eine bedeutungsvolle und motivierende Perspektive zu geben.