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News-Ticker

 

Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaften / Pflegschaften

Kontakt: Standort Koordinierungsstelle Vormundschaften/Pflegschaften, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

 

Schön, dass Sie bei der Online-Infoveranstaltung der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften dabei gewesen sind!

Wir bedanken uns für das rege Interesse am Thema. 

Download Präsentation aus der Online-Infoveranstaltung am 17. März zur ehrenamtlichen Vormundschaft

Haben Sie weiterhin Interesse, wollen Sie sich konkreter informieren oder sich als Vormund engagieren? Wenden Sie sich gern via Mail oder Telefon (03573 870-4215) an Frau Koppelt. 

 

Online-Infoveranstaltung Vormünder_Kachel web

 

Ehrenamtliche Vormünder gesucht

Einen jungen Menschen in die Zukunft zu begleiten ist eine große und herausfordernde Aufgabe. Grundsätzlich wird diese Aufgabe von den Eltern übernommen. Was ist aber, wenn Eltern verstorben oder dauerhaft nicht vor Ort sind (unbegleitete Minderjährige), sie vielleicht mit der Erziehung überfordert sind und das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch gefährden, so dass das Sorgerecht entzogen werden muss?

Dann übernehmen Vormünder eine wichtige Rolle, indem sie jungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine verlässliche Unterstützung bieten. Häufig werden diese Kinder und Jugendlichen dann vom Jugendamt als Amtsvormund gesetzlich vertreten. Oftmals wünschen sich diese jungen Menschen allerdings eine engere und persönlichere Betreuung.

 

Was bedeutet Vormundschaft/Pflegschaft?

In den bereits genannten Fällen bestellt das Familiengericht, für ein Kind oder einen Jugendlichen einen Vormund/Pfleger. Dieser übernimmt ab diesem Zeitpunkt die gesamte oder teilweise gesetzliche Vertretung der ihm übertragenen Wirkungskreise. Diese Aufgabe kann bis zur Volljährigkeit des jungen Menschen bestehen oder aber auch über das Familiengericht anderweitig geregelt werden.

 

Eine ehrenamtliche Vormundschaft/ Pflegschaft umfasst zum Beispiel folgende Wirkungskreise (Aufzählung nicht abschließend):

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht (z.B. Beantragung Personalausweis)

  • die Gesundheitssorge (z.B. Teilnahme an Arztgesprächen)

  • die schulischen Belange (z.B. Teilnahme Lehrergespräche, Elternabende)

  • das Recht Hilfe zur Erziehung für den jungen Menschen zu beantragen (z.B. Mitwirkung in Hilfeplangesprächen)

  • Vermögenssorge (z.B. Kontoeröffnung)

Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund

Als gesetzlicher Vertreter entscheiden Sie anstelle der Eltern. Sie stehen dem jungen Menschen (Mündel) in jeder wichtigen Lebenslage bei und sind sein „Fels in der Brandung“. Dabei entscheiden Sie unabhängig und autonom. Die enge Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem  Gericht, Jugendamt, Schulen, Ärzten und anderen Behörden ist dabei unerlässlich, um eine gute Lebenssituation für den jungen Menschen zu schaffen und darüber hinaus einen gelingenden Start in das spätere Leben zu ermöglichen.

 

Weitere Aufgaben im kurzen Überblick:

  • Regelmäßige persönliche Kontakte mit dem jungen Menschen

  • Beteiligung des jungen Menschen an ihm betreffenden Entscheidungen

  • Kindeswohlorientierte Entscheidungen im Interesse des Kindes treffen

Koordinierungsstelle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Mit der Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 01.01.2023 wurde der ehrenamtlichen Vormundschaft/Pflegschaft eine besonders wichtige Rolle zuteil. Ihr wurde der VORRANG vor allen anderen bestehenden Vormundschaftsformen eingeräumt. In diesem Zusammenhang haben ehrenamtliche Vormünder/Pfleger einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Jugendamtes (§53a SGB VIII).

 

Seit dem 01.07.2024 befindet sich nunmehr eine Koordinierungsstelle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die genau für diese Kinder und Jugendlichen, Menschen sucht, die sich das EHRENAMT der Vormundschaft/Pflegschaft vorstellen können. 

 

Ehrenamtliche Vormünder/Pfleger sorgen für ihre Schützlinge, treffen Entscheidungen in ihrem Sinne und begleiten sie auf ihrem Weg. Sie haben die Möglichkeit eine verlässliche, dauerhafte Beziehung zu ihrem Mündel aufzubauen, gemeinsam Zeit zu verbringen und auf die Bedürfnisse und Interessen des jungen Menschen einzugehen. 

 

Wir suchen engagierte Menschen, die diese verantwortungsvollen und weitreichenden Aufgaben übernehmen wollen, um durch ihren herausragenden Einsatz, den Kindern und Jugendlichen eine bedeutungsvolle und motivierende Perspektive zu geben. 

 

Wen suchen wir:

Zum DownloadProfil ehrenamtlicher Vormünder/Pfleger

 

Zusätzlicher Hinweis:

Der ehrenamtliche Vormund/Pfleger kann aus dem Kreis der Familie oder dem sozialen Umfeld sowie auch eine zunächst noch fremde engagierte Person sein.

 

Was wir NICHT erwarten:
  • die Aufnahme des jungen Menschen in Ihren Haushalt

  • rechtliche und pädagogische Vorkenntnisse

  • gesonderte Ausbildung oder Qualifikation

 

Was die Koordinierungsstelle bietet:
  • Begleitung des Kennenlernprozesses mit dem Mündel

  • Beratung und Unterstützung (§ 53a SGB VIII) – Begleitung während Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Vormund/Pfleger

  • Fortbildungsmöglichkeiten

  • Förderung Austausch zwischen Einzelvormündern

 

Dokumente zum Download:
 

 Flyer Vormundschaft - web_1 

 Flyer Vormundschaft - web_2 

Zum DownloadFlyer "Deine Stärke - ihre Zukunft. Kinder und Jugendliche als Vormund begleiten"

Zum DownloadHinweisblatt für ehrenamtliche Vormünder/Pfleger

Externer LinkBroschüre „Vormundschaftsrecht“

 

Schulung/Fortbildung/Infoveranstaltungen:

Externer LinkOnline Grundlagenschulungsreihe für ehrenamtliche Vormundschaften (Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB))

 

 

Mutter Kind

 

„Warte nicht. Der Zeitpunkt wird nie ,genau richtig‘ sein.“ (Napoleon Hill)

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Jugendamt


Haus 5
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Telefon +49 3573 870-4201