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News-Ticker

 

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)

Kontakt: Standort Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg

Telefon Erreichbarkeit, Postanschrift & SprechzeitenE-Mail 

Hinweis: Um vorherige telefonische bzw. persönliche Terminvereinbarung wird gebeten.

 

Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche beim gesunden Aufwachsen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung.
Wir möchten dazu beitragen, dass Gesundheits- und Entwicklungsrisiken frühzeitig erkannt und Unterstützungsmöglichkeiten veranlasst werden können.

Damit gute Voraussetzungen für eine gesunde körperliche, seelische und soziale Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden können, bieten wir kompetente Beratung und vielfältige Untersuchungsmöglichkeiten an. 

Dafür sind wir jede Woche zu verschiedenen Themen auch in den Kitas und Schulen im Landkreisgebiet unterwegs.

Außendienststelle Calau

Sie erreichen uns auch in unserer Außendienststelle im Kreishaus in Calau (StandortJoachim-Gottschalk-Str. 36, 03205 Calau).

Hier erhalten Sie ebenfalls alle Beratungsmöglichkeiten und Angebote (außer Impfungen - diese werden nur im Gesundheitsamt in Senftenberg durchgeführt).

 

Sprechzeiten Außendienststelle Calau

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen

Freitag geschlossen

 

Hinweis: 
Weitere Termine nach Vereinbarung.

Themen

Sozialmedizinische Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Krankheiten und soziale Bedingungen beeinflussen die Gesundheit und die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgeblich. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst trägt in enger Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Kitas, Schulen, niedergelassene Ärzte, Frühförderstelle, Einrichtungen der Jugendhilfe) dazu bei, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

 

Aufgaben:

  • Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes

  • Betreuung und nachgehende Nachsorge

  • Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen

  • Screenings, beispielsweise auf Hörstörungen und Sehfehler

  • Impfungen

  • Beratung zu entwicklungs- und gesundheitsfördernden Bedingungen (wie z.B. Hygiene, Impfschutz, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Unfall- und Gewaltprävention)

  • Früherkennung von Gewalt

  • Beurteilung der Notwendigkeit von Schülerspezialtransporten

  • Erstellen von ärztlichen Attesten und Gutachten (u.a. im Rahmen der Eingliederungshilfe)

  • Untersuchungen zur Feststellung einer Sportbefreiung

  • Zusammenarbeit mit dem Externer LinkZER (Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen zur Erinnerung an Früherkennungsuntersuchungen) des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

  • Ggf. Nachholen von Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J2)

  • Bevölkerungsmedizinische Aufgaben (Erhebung von Daten für die Gesundheitsberichterstattung)

Gesundheit- und Entwicklungsuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen)

Externer LinkZER (Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen zur Erinnerung an Früherkennungsuntersuchungen)

Einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Kinder und Jugendlichen liefern die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen zur Krankheitsfrüherkennung. Von Geburt an bis zum Abschluss des Kindergartenalters und dann nochmals im Alter von 12 bis 14 Jahren haben alle Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder beim Haus- oder Kinderarzt regelmäßig untersuchen zu lassen. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen finanziert und zu folgenden Terminen angeboten:

 

  • U1 Geburt

  • U2 3.-10. Lebenstag

  • U3 4.-6. Lebenswoche

  • U4 3.-4. Lebensmonat

  • U5 6.-7. Lebensmonat

  • U6 10.-12. Lebensmonat

  • U7 21.-24. Lebensmonat

  • U8 43.-48. Lebensmonat

  • U9 60.-64. Lebensmonat

  • J1 12.-14. Lebensjahr

 

Ergänzend zu den kassenfinanzierten Untersuchungen führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst OSL die hier auf der Seite aufgeführten

  • Reihenuntersuchungen im Vorschulalter 

  • Einschulungsuntersuchungen 

  • sowie im Rahmen der Schulabgangsuntersuchungen die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz durch.

Kindergarten- bzw. Hauskinder-Untersuchungen

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine Untersuchung für Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat an.

Dieses Alter ist in der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder eine wichtige Phase. Neben einer körperlichen Untersuchung wird auch auf die Motorik, die Wahrnehmung und die Sprachentwicklung geachtet. Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Beeinträchtigungen können frühzeitig erkannt und durch eingeleitete spezifische Fördermaßnahmen und Therapien meist erfolgreich und wirksam behandelt werden.

Die Untersuchungen finden in den Kindertagestätten bzw. bei Haus- oder Tagespflegekindern im Gesundheitsamt statt.

 

Werden bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung der Kinder wesentlich beeinträchtigen, führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein Betreuungscontrolling durch. Ziel ist es, dass diese Kinder die notwendigen diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen erhalten und eine empfohlene Förderung frühzeitig umgesetzt wird. Die Familien der betroffenen Kinder werden während des Betreuungscontrollings vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst begleitet.

 

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung ist das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2) und das Kindertagesstättengesetz (§ 11).

Einschulungsuntersuchungen

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an die Kinder stellt. Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten.

Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verbunden, diese findet im Gesundheitsamt statt.

Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob die Kinder altersgerecht entwickelt sind oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und/oder einer besonderen Förderung bzw. Beachtung durch die aufnehmende Schule bedürfen.
 
Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Brandenburgische Schulgesetz (§ 37) und das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2)

Schulabgangsuntersuchungen bzw. Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor möglichen Gesundheitsschädigungen zu schützen, müssen sie vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Im Land Brandenburg erfolgt diese Untersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und häufig in Verbindung mit der Schulabgangsuntersuchung in der 10. Klasse, diese finden entweder in der entsprechenden Schule oder im Gesundheitsamt statt.

Neben der körperlichen Untersuchung werden der Blutdruck, das Seh- und Hörvermögen sowie die Urinwerte überprüft. Anschließend wird, wenn keine Überweisung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt (Gültigkeit von 14 Monaten).
 
Nach einem Jahr in Beschäftigung ist eine Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Diese können Sie bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, aber auch bei uns im Gesundheitsamt durchführen lassen. Den erforderlichen Untersuchungs-Berechtigungsschein für die Hausärztin/den Hausarzt erhalten Sie bei uns im Gesundheitsamt.
 
Die für die jeweilige Untersuchung erforderlichen unten aufgeführten Unterlagen müssen von Eltern/Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von ihnen und der/dem Jugendlichen unterschrieben werden:
 
DownloadErhebungsbogen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz 
DownloadErhebungsbogen Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 und § 33) sowie das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2).

 

 

Atteste und Gutachten

Zum Arbeitsbereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes gehört die Erstellung ärztlicher Gutachten.

In der Regel werden diese im Auftrag/in Absprache mit Jugendämtern, Sozialämtern und für das Staatliche Schulamt erstellt. 
Sie werden u.a. zur Entscheidungsfindung bei der Gewährung von Vergünstigungen, Fördermitteln oder anderen Leistungen erforderlich.

 

Häufige Fragestellungen oder Situationen sind:

  • Fördergutachten bei sonderpädagogischem Bedarf und/oder der Notwendigkeit zur Frühförderung

  • Notwendigkeit und Art der Beförderung von Kindern zur Schule

  • Gewährung von Eingliederungshilfe

  • Einsatz und Art von Hilfsmitteln

  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

  • Beurteilung von Baumaßnahmen bei behindertengerechten Umbauten

  • Reisefähigkeit

  • besondere diagnostische und therapeutische Maßnahmen

  • Notwendigkeit von verschiedenen Krankenhilfen

 

Eventuell entstehende Kosten werden vom Auftraggeber erstattet.

 

Sportbefreiungen
(nach den Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten Abschnitt 1.10 Absatz 1) 

Schülerinnen und Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht beurlaubt werden. 
Die Beurlaubung muss von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern schriftlich beantragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist.

Bei akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Sportlehrkraft die Schülerin oder den Schüler ohne schriftlichen Antrag von einzelnen Übungen oder Unterrichtsstunden beurlauben.
Wenn die Beurlaubung einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet, ist hierfür ein spezielles Formular verbindlich. Es ist den Schülerinnen und Schülern durch die Schule bereitzustellen, damit es vom behandelnden Haus- oder Facharzt ausgefüllt werden kann.

Sofern für das Attest Kosten entstehen, sind diese von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu tragen. 

Die Gesundheitsämter bieten die Untersuchungen und Bescheinigungen bei Notwendigkeit weiterhin kostenfrei an. Befundberichte der behandelnden (Fach-)Ärzte sind mitzubringen.

Impfungen im Kindes- und Jugendalter

Aufgaben:

 

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche umfasst Impfungen zum Schutz vor

  • Diphtherie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Haemophilus influenzae Typ B (Erreger einer bestimmten Form von Hirnhautentzündung im Kindesalter)
  • Hepatitis B (eine Form der Gelbsucht),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Masern, Mumps (Ziegenpeter), Röteln,
  • Varizellen (Windpocken),
  • Pneumokokken (Erreger einer Form von Lungenentzündung) und
    Meningokokken (Erreger einer Form von Hirnhautentzündung) und
  • HPV
  • Rota-Virus-Infektionen

 

Externer LinkImpfkalender (RKI)


Bei Versäumen der Impfungen im Säuglings und Kleinkindalter können alle genannten Impfungen (mit Ausnahme der Impfungen  gegen Rotaviren, Haemophilus influenzae B und Pneumokokken) bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Nähere Informationen zu den Krankheiten, gegen die geimpft wird und zu den Impfungen selbst erhalten Sie im Internet unter Externer Linkwww.rki.de (siehe "Infektionskrankheiten von A-Z" und "Impfen")

Informationen zum Impfen sind zudem in verschiedenen Sprachen vorhanden.  

Beratungen und Impfungen bieten alle Haus- und Kinderärzte, sowie die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes und des Sachgebietes Hygiene im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an.

 

Frühe Hilfen (Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin)

Zum Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zählt eine Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin.

WeiterleitungKontakt

Ihre Aufgaben können - je nach individuellem Bedarf - umfassen:

  • Begleitung und Betreuung in besonderen Situationen

  • Familien können bis zum 3. Geburtstag betreut werden

  • psychosoziale Betreuung

  • Stärkung der Eltern-Kind-Bindung, der elterlichen Kompetenzen

 

WeiterleitungNetzwerk Frühe Hilfen

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle (IFFB)

Zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst OSL gehört die WeiterleitungInterdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle (IFFB).

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Gesundheitsamt


Großenhainer Str. 62
01968 Senftenberg

 

Telefon +49 3573 870-4320