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News-Ticker

 

Wahl der Landrätin/Wahl des Landrates am 25. Januar 2026 (Stichwahl)

 

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl der Landrätin/Wahl des Landrates.

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Die bestätigten Endergebnisse zum ersten Wahldurchlauf zur Wahl der Landrätin/Wahl des Landrats am 11.01.2026 finden Sie hier: http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026.html

 

Der nächste Wahltermin im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist der 25. Januar 2026 (Stichwahl).

 

Hier finden Sie am Tag der Stichwahl die Ergebnisse: http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026stichwahl.html

 

 

Was wird gewählt:

- Landrätin/Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Die Wahl zur Landrätin/zum Landrat findet aller acht Jahre statt.

 

Vorläufiges Ergebnis: Stichwahl der Landrätin/Wahl des Landrates am 25.01.2026

 

20260126_Stichwahl_vorläufiges Ergebnis

Quelle: Landkreis OSL/ http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026stichwahl.html 

 

Die Stichwahl zur Wahl zur Landrätin beziehungsweise zum Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Sonntag, dem 25. Januar 2026, hat einen Wahlsieger hervorgebracht: Nach dem vorläufigen Ergebnis zur Stichwahl erreichte Alexander Erbert (CDU) mit 53,4 % der gültigen Wählerstimmen die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen. Auch das Quorum, das bei 13.551 gültigen Stimmen lag, wurde durch den Kandidaten erfüllt (vorläufiges Ergebnis: 21.635 Stimmen).

 

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Kreiswahlleitung entfielen auf die Kandidierenden in der Stichwahl folgende Ergebnisse:

 

  • Alexander Erbert (CDU): 53,4 Prozent der gültigen Stimmen; Stimmenanzahl: 21.635 Stimmen (Quorum erfüllt)

  • Antje Ruhland-Führer (AfD): 46,6 Prozent der gültigen Stimmen; Stimmenanzahl: 18.878 Stimmen (Quorum erfüllt)

 

Die Wahlbeteiligung zur Wahl beträgt nach dem vorläufigen Ergebnis 45,2 Prozent: 40.819 von 90.343 Wahlberechtigten machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch (gültige Stimmen: 40.513). Beim ersten Wahlgang am 11. Januar betrug die Wahlbeteiligung 43,4 %. Hier wählten 39.254 von 90.407 Wahlberechtigten per Briefwahl oder im Wahllokal (38.960 gültige Stimmen).

 

Sofern der Kreiswahlausschuss das abschließende Ergebnis am Montag, 26. Januar 2026, 17 Uhr in seiner öffentlichen Sitzung bestätigt, wird Alexander Erbert der nächste Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Er wird die Nachfolge von Landrat Siegurd Heinze, dessen 2. Amtszeit regulär am 8. Mai 2026 endet und der sich nicht noch einmal zur Wahl aufstellen lassen hat, am 9. Mai 2026 antreten.

 

Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki erklärt zum Wahltag: „Die Durchführung der Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz verlief reibungslos und transparent. Hervorheben möchte ich insbesondere den wiederholten engagierten Einsatz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, ohne den eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich gewesen wäre. Mein Dank gilt darüber hinaus allen Beteiligten in den Verwaltungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihre erneute Wahlbeteiligung.“

 

Ergänzende Anmerkung: 

Im ersten Wahlgang am 11. Januar konnte keiner der drei angetretenen Kandidaten die Wahl für sich gewinnen (Ergebnis 1. Wahlgang siehe hier: http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026.html) Damit traten die beiden stimmenstärksten Bewerbenden, Alexander Erbert (CDU) und Antje Ruhland-Führer (AfD), in der Stichwahl am Sonntag, 25. Januar 2026, erneut gegeneinander an. Ausgeschieden war Dr. Evgeni Kivmann (Tierschutzpartei). 

 

Weitere Informationen zur Wahl bzw. Stichwahl unter www.osl-online.de.

Bestätigtes Ergebnis: Wahl der Landrätin/Wahl des Landrates am 11.01.2026

Ergebnis bestätigt Kreiswahlausschuss  

Hinweis: Die Endergebnisse zum ersten Wahlgang zur Wahl der Landrätin/Wahl des Landrats am 11.01.2026 finden Sie hier: http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026.html

 

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem 12. Januar um 17 Uhr das Ergebnis der Landratswahl vom 11. Januar 2026 offiziell bekannt gegeben. Nach der amtlichen Bekanntmachung gilt für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Sonntag, dem 11. Januar 2026, das folgende Ergebnis:

Die Wahl hat keinen Wahlsieger hervorgebracht. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint (Quorum). 

 

Da keiner der angetretenen Kandidaten die Voraussetzungen zur Wahl vollständig erfüllen konnte, werden die beiden stimmenstärksten Bewerbenden, Alexander Erbert (CDU) und Antje Ruhland-Führer (AfD), in einer Stichwahl am Sonntag, dem 25. Januar 2026, erneut gegeneinander antreten. Beide hatten im ersten Wahlgang zwar jeweils das Quorum erreicht, jedoch die absolute Mehrheit der Stimmen verfehlt. Gegenüber der Kreiswahlleitung haben beide Kandidaten am Montag bereits ihre Bereitschaft erklärt, in der Stichwahl anzutreten.

 

Nach dem amtlichen Endergebnis der Kreiswahlleitung entfallen auf die Kandidierenden folgende Stimmenanteile (unverändert): 

 

  • Alexander Erbert (CDU): 48,8 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum erfüllt

  • Antje Ruhland-Führer (AfD): 43,6 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum erfüllt

  • Dr. Evgeni Kivmann (Tierschutzpartei): 7,6 Prozent der gültigen Stimmen; Quorum nicht erfüllt

 

Die Wahlbeteiligung liegt nach amtlicher Feststellung bei 43,4 Prozent und ist demnach geringfügig höher als das vorläufige Ergebnis vom Sonntag (11.01.2026: 43,1 Prozent). Insgesamt wählten 39.254 der 90.407 Wahlberechtigten in OSL. Davon waren 38.960 Stimmen gültig. Das Quorum lag bei 13.561 Stimmen. Die aktualisierten Werte ergeben rechnerisch keine Auswirkungen auf die Stimmenanteile. 

 

Das amtliche Wahlergebnis wurde online angepasst und wird im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht.

      

Die Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki dankte nochmals allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den beteiligten Verwaltungen für die zuverlässige und engagierte Durchführung der Wahl. Diese sei im gesamten Landkreis ordnungsgemäß und ohne Beanstandungen verlaufen.

 

Landrat Siegurd Heinze appellierte bereits am Sonntagabend an die Wählerinnen und Wähler, auch zur Stichwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nachdem im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit erreichen konnte, kommt der Stichwahl am 25. Januar eine besondere Bedeutung zu. Sie entscheidet darüber, wer in den kommenden acht Jahren die Verantwortung für unseren Landkreis übernimmt, um ihn verlässlich, verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu gestalten. Ich rufe alle Wahlberechtigten ausdrücklich dazu auf, ihr Wahlrecht in der Stichwahl erneut wahrzunehmen. Jede Stimme zählt. Sie trägt ganz konkret dazu bei, die Zukunft unseres Landkreises mitzugestalten. Es geht um viel, am Ende geht es auch um die Menschen in OSL persönlich. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich umfassend zu informieren, die Aufgabenfelder und Leistungen der regionalen Politik differenziert zu beurteilen und ihre Entscheidung verantwortungsvoll zu treffen.“

 

Hinweise für Wählerinnen und Wähler zur Stichwahl

  • Die Wahllokale sind am 25. Januar 2026 erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Wahlberechtigte erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung. Die bereits übersandte Wahlbenachrichtigung kann erneut genutzt werden.

  • Wer für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern kein gegenteiliger Wunsch geäußert wurde.

  • Auch zur Stichwahl ist die Beantragung von Briefwahl weiterhin möglich. Die Fristen und Hinweise der jeweiligen Gemeinden sind zu beachten.

 

 

Ergänzender Hinweis zur Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Landratswahl am 12.01.2026

Der Kreiswahlausschuss hat am 12.01.2026 um 17:00 Uhr unter Leitung der Kreiswahlleiterin gemäß seiner gesetzlichen Zuständigkeit das Gesamtergebnis der Landratswahl festgestellt. Grundlage hierfür ist § 74 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung. Danach sind festzustellen:

 

  1. die Zahl der wahlberechtigten Personen

  2. die Zahl der wählenden Personen

  3. die Zahl der ungültigen Stimmen

  4. die Zahl der gültigen Stimmen

  5. die Zahl der auf jede Bewerbende und jeden Bewerbenden abgegebenen gültigen Stimmen 

  6. den Namen der oder des gewählten Bewerbenden, wenn eine Bewerbende oder ein Bewerbender die erforderliche Mehrheit (§ 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes) erreicht hat

  7. die Namen der Bewerbenden, die gemäß § 72 Absatz 2 und 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes für die Stichwahl zugelassen sind, wenn mindestens zwei Bewerbende an der Wahl teilgenommen haben sowie keine Bewerbende und kein Bewerbender die nach § 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes erforderliche Mehrheit erreicht hat.

     

In ihren mündlichen Ausführungen ergänzte die Kreiswahlleiterin ihre Berichterstattung um Angaben zu den Stimmanteilen der einzelnen Bewerbenden. Dabei wurde der Stimmenanteil der AfD-Kandidatin versehentlich mit 46,6 % statt korrekt 43,6 % benannt. Dieser Umstand wurde erst nach Ende der Sitzung durch nachträgliche Nachfragen von Anwesenden erkannt.

 

Aus diesem Grund trat der Kreiswahlausschuss am 13.01.2026 um 15:00 Uhr erneut zusammen, um eine amtliche Klarstellung herbeizuführen. Der fehlerhaft genannte Prozentwert war jedoch nicht Bestandteil der förmlichen Feststellung des Wahlergebnisses und hatte somit keinerlei Einfluss auf das festgestellte Gesamtergebnis. Entgegen einzelner öffentlicher Darstellungen wurde keine Korrektur des Wahlergebnisses vorgenommen. Die Kreiswahlleiterin wies die anfragende Person hierauf ausdrücklich hin. Der fehlerhaft genannte Wert wäre auch rechnerisch nicht plausibel gewesen, da sich andernfalls eine Stimmenanteilssumme von über 100 % ergeben hätte.

 

Wer steht bei der Stichwahl am 25.01.2026 zur Wahl? 

Die Wahl zur Landrätin beziehungsweise zum Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Sonntag, dem 11. Januar 2026, hat keinen eindeutigen Wahlsieger hervorgebracht. Damit werden die beiden stimmenstärksten Bewerbenden, Alexander Erbert (CDU) und Antje Ruhland-Führer (AfD), in einer Stichwahl am Sonntag, 25. Januar 2026, erneut gegeneinander antreten.

 

Folgende Personen treten an:  

  • Wahlvorschlag AfD – Antje Ruhland-Führer (AfD), Rechtsanwältin, Wohnort Schwarzheide

  • Wahlvorschlag CDU – Alexander Erbert (CDU), Beigeordneter/ Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Wohnort Schwarzheide

Kandidatenforum: Die Kandidaten im TV

Unentschlossene Wählerinnen und Wähler hatten am Donnerstag, 8. Januar 2026, die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kandidatenforums zu informieren. Der regionale Fernsehsender Seenluft24 veranstaltete die Diskussionsrunde mit Unterstützung der IHK Cottbus (Regionalcenter Senftenberg), der HWK und des BVMW. Ab 19 Uhr diskutierten die Kandidierenden zu den Themen Wirtschaft, Bildung und Zukunft des Landkreises. Die Veranstaltung wurde live im Fernsehen und online übertragen. Die Aufzeichnung ist online abrufbar: Hier klicken

Warum sollte ich wählen? 

Abfallentsorgung, Schulen, Straßen, Busverkehr, Sportverein, Musikschule, Theater, Rettungsdienst, Sparkasse, Tourismus und viele mehr: Die Kreisverwaltung hat Einfluss auf viele alltägliche Dinge der Menschen in OSL. Landkreis steht nicht überall drauf, ist aber im Alltag der Menschen in OSL fast überall „drin“ oder dabei. Nahezu jeder Mensch in OSL, egal welchen Alters, hat täglich mehrfach Berührungspunkte mit dem Landkreis - oftmals,  ohne dass er es weiß.  

 

Ein Landrat entscheidet dabei nicht alles allein – und das ist auch gut so. Der Landrat setzt gemeinsam mit dem Kreistag die politischen Beschlüsse um und leitet die Verwaltung mit über 800 Mitarbeitenden. Außerdem hat er unmittelbare Verantwortung für rund 1.500 weitere Beschäftigte in den vielen Beteiligungen des Landkreises – über Theater und Klinikum bis hin zu den Tourismusverbänden und der Sparkasse. 

 

Der Landrat vertritt die Interessen des Landkreises im Brandenburgischen Landkreistag, zusammen mit den anderen Landkreisen in Brandenburg. Der Landkreis bzw. seine Mitarbeitenden arbeiten zudem auch direkt in verschiedenen Projekten mit der Landesregierung zusammen bzw. bringen sich ein. 

 

Ebenso wichtig zu wissen ist aber auch: Nicht alles liegt in der Hand einer Kreisverwaltung und einer Landrätin/eines Landrates. Gesetze kommen vom Land oder Bund, Förderprogramme haben feste Regeln. Auf einige Dinge hat eine Kreisverwaltung schlichtweg keinen Einfluss. 

 

Ihre Stimme entscheidet mit darüber, wer in den kommenden acht Jahren die Verantwortung für unseren Landkreis übernimmt, um ihn verlässlich, verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu gestalten und wie sich unser Landkreis entwickeln wird.  

 

Partner des Landkreises: OSL setzt auf Zusammenarbeit

Der Landkreis OSL setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Städten, Ämtern, Gemeinden, Einrichtungen, Beteiligungen, Unternehmen, Vereinen, bis hin auch zu den Landkreisen und der Landesregierung, um die Region nachhaltig zu entwickeln.

 

Übersicht einiger Partner (nicht abschließend):

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elsterhttps://www.schwarze-elster.de/ (Willkommen)

Abgeordnete des Kreistages Oberspreewald-Lausitz (Liste/Info)https://www.osl-online.de/ 

BASF Schwarzheide GmbHhttps://www.basf.com/global/de.html (BASF)

Bauernverband Südbrandenburg e.V.https://www.bauernverband-brandenburg.de/

Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW)https://www.bvmw.de/ (BVMW DE)

DEKRA Automobil GmbH Technology Centerhttps://www.dekra.de/de/

FamilienCampus Lausitzhttps://www.familiencampus-lausitz.de/ (familiencampus-lausitz.de)

Handwerkskammer Cottbushttps://www.hwk-cottbus.de/

IHK Cottbus (inkl. Geschäftsstelle Senftenberg)https://www.ihk.de/cottbus/ (Industrie- und Handelskammer)

Integrationswerkstätten gemeinn. GmbH Niederlausitzhttps://www.iw-nl.de/ (iw-nl.de)

Jobcenter Oberspreewald-Lausitzhttps://www.osl-online.de/seite/319316/Herzlich%20Willkommen%20im%20Jobcenter%20Oberspreewald-Lausitz.html

Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberghttps://www.kwg-senftenberg.de/ (ww.senftenberg.de)

Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“https://www.kaev.de/ (kaev.de)

Kommunen im Landkreis Oberspreewald-Lausitzhttps://www.osl-online.de/ (Übersicht)

Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitzhttps://www.kfv-osl.de/(typische Domain)

Kreissportbund Oberspreewald-Lausitz e. V.https://www.ksb-osl.de/

LMBV mbH (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft)https://www.lmbv.de/ (LMBV)

Lokale Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. – Meist über EU-Förderportal oder LEADER-Landesseite; z. B. https://leader-brandenburg.de/ 

NEUE BÜHNE Senftenberghttps://www.neuebuehne-senftenberg.de/

SANA Kliniken Niederlausitzhttps://www.sana.de/kliniken/niederlausitz/(

Sparkasse Niederlausitz - https://www.sparkasse-niederlausitz.de/de/home.html

Spreewaldverein e. V.https://www.spreewaldverein.de/

Tourismusverband Lausitzer Seenland e. V.https://www.lausitzer-seenland.de/

Tourismusverband Spreewald e. V.https://www.spreewald.de/

Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbHhttps://www.vgo-online.de/

Wasser- und Abwasserzweckverband Calauhttps://www.wazv-calau.de/

Wasserverband Lausitzhttps://www.wasserverband-lausitz.de/

WIS Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald mbHhttps://www.wis-wohnen.de/

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburghttps://www.lausitzer-seenland.de/zweckverband 

     

Aufgaben einer Kreisverwaltung

Der Landkreis gestaltet das Leben in der Region Tag für Tag - und das für jede Generation.

 

Viele denken beim Landkreis vielleicht zuerst an Verwaltung und Ämter – aber tatsächlich begegnet uns der Landkreis jeden Tag, oft ohne dass wir es bewusst wahrnehmen. Nehmen wir beispielhaft eine junge Familie aus OSL: Das Schulkind fährt morgens mit dem Schulbus – der wird organisiert und finanziert vom Landkreis, die Straßen, auf denen der Bus fährt, werden vom Landkreis instandgehalten. Das Kita-Kind wird in eine Einrichtung gebracht, die der Landkreis mitplant und beaufsichtigt. Die Großmutter besucht einen Arzt im Klinikum oder nutzt Beratungsangebote des Pflegestützpunkts – wieder ein Service des Landkreises. Auch in der Freizeit ist der Landkreis präsent: Sei es durch Sportförderung, Volkshochschule oder Musikschule. Und wenn abends die Feuerwehr ausrückt, sorgt der Landkreis für Sicherheit, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Selbst Wirtschaft, Arbeitsplätze und Förderungen hängen vom Landkreis ab – all das passiert strukturell jeden Tag, ohne dass man es immer bewusst merkt.

 

Übersicht der Aufgaben einer Kreisverwaltung (nicht abschließend):

Buchstabe

Tätigkeiten / Aufgabenfelder der Kreisverwaltung

A

Abfallwirtschaft • Amtsärztlicher Dienst • Ausländerangelegenheiten • Asyl & Integration • Arbeitsschutz • Agrarförderung

B

Bauen & Bauaufsicht • Bodenschutz • Brandschutz • Betreuung & Vormundschaften • Bafög • Bußgeld

D

Denkmalschutz • Datenschutz • Digitalisierung • Demokratieförderung 

E

Elterngeld • Eingliederungshilfe • Ehrenamtsförderung • EU- & Strukturförderung •Einschulungsuntersuchungen

F

Fahrerlaubniswesen • Familienleistungen • Fleisch- & Lebensmittelüberwachung • Frühförderung • Fördermittelakquise • Futtermittelüberwachung

G

Gesundheitsamt • Gutachterausschuss • Gleichstellung

H

Hilfe zur Pflege • Hilfe zum Lebensunterhalt • Hygiene- und Infektionsschutz

I

Integration • Information & Bürgerservice • Inklusion •Impfberatung

J

Jugendamt • Jugendhilfe • Jugendschutz • Jugendförderung • Jobcenter mit Agentur für Arbeit • Jugendzahnärztlicher Dienst • Jagd und Fischerei

K

Katastrophenschutz • Kfz-Zulassung • Kindertagesbetreuung, Krippen (Beratung; Finanzierung) • Kreisplanung • Kreistag & politische Gremien • Krankenhaus • Kinder- und Jugendschutz • Kataster • Klimaschutz • Kommunalaufsicht • Kultur

L

Landwirtschaft & ländlicher Raum • Lebensmittelüberwachung • Landesschifffahrt

M

Migration • Mobilität & ÖPNV • Museen • Musikschule

N

Naturschutz • Nachhaltigkeit

O

Ordnung & Sicherheit • Öffentlicher Personennahverkehr

P

Pflegestützpunkt • Pflegekinderwesen • Personal & Organisation 

Q

Qualitätsmanagement in der Verwaltung

R

Rettungsdienst • Regionalentwicklung • Radwege und Radwanderwegenetz

S

•Strukturwandel • Schulen (Schulträgeraufgaben) • Schülerbeförderung • Schuleingangsuntersuchungen • Sozialamt, soziale Leistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Pflege) • Sozialpsychiatrischer Dienst, Suchtberatung • Sportförderung • Sparkasse (Träger) • Straßen (220km) • Seniorenarbeit •Schornsteinfegerwesen • Sorben/Wenden 

T

Tierschutz • Tierseuchenbekämpfung • Tourismus Lausitzer Seenland und Spreewald • Theater • Taxen- und Mietwagenverkehr • Theater

U

Untere Wasserbehörde • Umwelt- & Klimaschutz • Unterhalt

V

Veterinärwesen • Verbraucherschutz • Verkehrsrechtliche Anordnungen •Volkshochschule • Verkehrserziehung

W

Wirtschaftsförderung • Wahlen • Wohngeld • Wasser- und Abwasser • Windenergie-Ausbau (Einfluss) • Wanderwege 

Z

Zuwendungen & Förderprogramme • enge Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern • Zensus

 

 

 

 

 

 

OSL-Landrat Siegurd Heinze im Videointerview: Was macht eigentlich ein Landrat?

Social Media: 10 Fakten zur Arbeit der Verwaltung

Die Kreisverwatung hat auf ihren Social-Media-Kanälen zurückliegend 10 spannende Fakten über die Arbeit der Kreisverwaltung zusammengetragen.

Hier könnt ihr diese noch mal nachlesen (bitte auf das Bild oder hier klicken):

 

  Countdown zur Landratswahl_ 


Organisatorisches und Formalien

Muster-Stimmzettel

 

Bild: Muster-Stimmzettel zur Landratswahl (Stichwahl) 2026 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Bild: LK OSL)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Es sind im Landkreis rund 90.700 Personen wahlberechtigt.

 

Sie sind kurzfristig zugezogen?

Wer sich noch kurzfristig in der Zuzugsgemeinde anmeldet, wird umgehend von der zuständigen Wahlbehörde in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.  

Briefwahl beantragen

Bei der Landratswahl (Stichwahl) am Sonntag, dem 25. Januar 2026, wählen die Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ihre Landrätin oder ihren Landrat für die kommenden acht Jahre. 

 

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Nach Bearbeitung werden die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge, Merkblatt und Anleitung) bereitgestellt. Die jeweiligen Beantragungs- und Abgabefristen sollten unbedingt beachtet werden. Die Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten über die möglichen Antragswege und Fristen.

 

Bei persönlicher Abholung im Wahlamt können Briefwahlunterlagen in der Regel bis Freitag, 23. Januar 2026, ausgegeben werden (Die Zeiten sollten zuvor bei der zuständigen Wahlbehörde erfragt werden). Die Unterlagen sollten in diesem Fall direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Kreiswahlleitung eingehen. Er kann bis ca. 11 Uhr bei den zuständigen Wahlbehörden abgegeben oder eingeworfen werden. Am Mittag werden die Wahlbriefe letztmalig zur Kreiswahlleitung gebracht. Wer sicher gehen möchte, kann die Unterlagen am Sonntag bis 18 Uhr persönlich bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt (Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Haus 1) abgeben oder im Briefkasten einwerfen, dieser wird regelmäßig geleert.
 

Die Beantragung kann gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendermaßen erfolgen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag (hierfür bspw. auch Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),

  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

ergänzende Hinweise für Wählerinnen und Wähler zur Stichwahl

  • Die Wahllokale sind am 25. Januar 2026 erneut von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Wahlberechtigte erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung. Die bereits übersandte Wahlbenachrichtigung kann erneut genutzt werden.

  • sollte die Wahlbenachrichtigung unauffindbar sein: In diesem Fall reicht der Personalausweis oder Reisepass, der dann dem Wahlvorstand vorzulegen ist.

  • Wer für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern kein gegenteiliger Wunsch geäußert wurde.

  • Auch zur Stichwahl ist die Beantragung von Briefwahl weiterhin möglich. Die Fristen und Hinweise der jeweiligen Gemeinden sind zu beachten.

  • Wer erst seit dem ersten Wahlgang wahlberechtigt geworden ist, erhält von Amts wegen einen Wahlschein

 

 Muster Stimmzettel 

Symbolbild: Briefwahlunterlagen zur Landratswahl 2026 (Stichwahl) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Bild: LK OSL/Sarah Werner) 

Wahl im Wahllokal

Die 151 Wahllokale (10 Briefwahlvorstände) im Landkreis sind am Wahltag 25.01.2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben; dort finden sich häufig auch Hinweise zur Barrierefreiheit. Viele Städte und Gemeinden stellen zusätzlich einen „Wahllokalfinder“ auf ihren Internetseiten bereit oder geben telefonisch Auskunft. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wurde den Wählerinnen und Wählern zurückgegeben. Diese wird für die Stichwahl wieder benötigt.

Auszählung und Ergebnispräsentation

Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse werden an die Kreiswahlleitung übermittelt, die daraus das vorläufige Gesamtergebnis für den Landkreis ermittelt.

 

Der Auswertungsverlauf sowie das vorläufige Ergebnis können online auf der Internetseite des Landkreises unter http://wahl.osl-online.de/AppPortal/lw2026stichwahl.html verfolgt werden. Zusätzlich werden die vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend ab 18 Uhr im Landratsamt Senftenberg (Dubinaweg 1, Haus 1, Dachgeschoss) für Interessierte präsentiert.

 

Die Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki und ihre Stellvertreterin Michelle Käschel sind am Wahltag im Landratsamt im Einsatz. Dort erfolgt auch die zentrale Auszählung der Briefwahl. Die Briefwahlvorstände treten am 25. Januar 2026 um 15.30 Uhr zusammen. Zunächst werden die äußeren Wahlbriefe geöffnet und die Wahlscheine geprüft; ab 18 Uhr erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Beide Vorgänge sind öffentlich.

 

Bestätigung des Wahlergebnis: 

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zur Stichwahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz findet am 26. Januar 2026 um 17 Uhr im Landratsamt Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1 im großen Sitzungssaal statt. 

 

Die Sitzung ist öffentlich. 

 

Wann ist eine der kandidierenden Personen gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint (Quorum).

 

Da keiner der Bewerberinnen und Bewerber bei der Wahl am 11.01.2026 diese Mehrheit erreichte, findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbenden statt (In OSL ist dies der Fall). Diese ist im Landkreis OSL für Sonntag, 25. Januar 2026, vorgesehen. Wahlberechtigte mit beantragtem Wahlschein erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern sie im Antrag keinen abweichenden Wunsch angegeben haben.

 

Erreicht auch im zweiten Wahlgang (Stichwahl) niemand der Kandidierenden die erforderliche Mehrheit, kommt keine Direktwahl zustande. In diesem Fall wählt der Kreistag den Landrat oder die Landrätin.

 

Rechtsgrundlage für die Wahl ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg (BbgKWahlG).

Hinweis zum Quorum und aktuelle Anzahl der Wahlberechtigten

Ergänzender Hinweis zum Quorum und der Anzahl der Wahlberechtigten:

Zuzüge, Wegzüge, verstorbene Personen, durch Geburtstag erstmalig wahlberechtigt: es können sich bis zuletzt Änderungen in der Anzahl der Wahlberechtigten ergeben. Die Wahlbehörden melden auf Abforderung der Kreiswahlleitung regelmäßige Zwischenstände zur Zahl der Wahlberechtigten. Am Freitag, 23.01.2026 erhält die Kreiswahlleitung von den Kommunen den aktuellsten Stand der Wahlberechtigten. Diese Zahl wird für die Wahl verwendet. Erst mit der Kontrolle der Niederschriften durch den Kreiswahlausschuss am 26.01.2026 steht das finale Quorum fest. 

 

Stand der Wahlberechtigten am Samstag, 25. Januar 2026, 14 Uhr: 

Gesamt: 90.341

Quorum (15 %): 13.551

Bestätigung des Wahlergebnisses

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zur Stichwahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz findet am 26. Januar 2026 um 17 Uhr im Landratsamt Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1 im großen Sitzungssaal statt. Die Sitzung ist öffentlich. Die Prüfung der Niederschriften erfolgt am 26.01.2026 ab 8.00 Uhr.

 


Presse-Service

Pressemitteilungen

Hinweise und Kontakte für Medienvertreter

Die Pressestelle des Landkreises steht am Wahltag unter den bekannten Kontaktdaten für Auskünfte zur Verfügung. Am 25.01.2026, ab 15 Uhr, kann auf Wunsch ein Zwischenstand zur Wahlbeteiligung übermittelt werden.

Landrat Siegurd Heinze steht am Montagvormittag (26. Januar) für Statements zur Wahl zur Verfügung. Auch die Kreiswahlleitung erteilt auf Anfrage gern eine Einschätzung zum Wahlausgang. Interviewanfragen koordiniert die Pressestelle.

 

Kontakt für Presseanfrage:

Nora Bielitz

Pressesprecherin

 

Tel.: 03573 870 - 1003

Mobil: 0176 15543806

E-Mail: pressestelle@osl-online.de

 


Allgemeine Informationen

Kreiswahlleitung des Landkreises OSL

Anne Kawetzki 

Kreiswahlleiterin

03573 / 870 – 3238

0176 15470557

Michelle Käschel

Stellv. Kreiswahlleiterin 

Tel.: 03573 / 870 - 1335

 

 

Postanschrift: 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kreiswahlleiterin

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

 

 

E-Mail:

 

Bekanntmachungen

Termine und Fristen

Wahltermin:

Die Stichwahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Sonntag, den 25. Januar 2026 statt.

Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr. 

 

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bürgerbüro


Haus 5
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel.: 03573 / 870 - 1350