Auf dieser Seite stellt der Landkreis Informationen zu Tierseuchen bereit, die insbesondere für das Kreisgebiet OSL relevant sind. Die Tierseuchen sind alphabetisch geordnet.
Sie finden auf dieser Seite wichtige Informationen, Merkblätter, Handlungsempfehlungen, sowie die richtige Kontaktperson für Ihr Anliegen oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.
Im Landkreis Meißen in Sachsen wurde bei einem Rind der Ausbruch der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) amtlich festgestellt. Dadurch gelten EU-rechtlich für Gebiete mit einem Mindestradius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb zusätzliche Regelungen in Bezug auf BTV-8 für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb Deutschlands und in andere Mitgliedstaaten. Aufgrund der örtlichen Nähe zum Ausbruchsbetrieb ist der gesamte Landkreis Oberspreewald-Lausitz Teil des betroffenen Gebietes.
Das Ministerium für Land-, und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) informiert:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft spricht eine dringenden Empfehlung zur baldmöglichen Impfung BTV-empfänglicher Tiere noch vor Beginn der neuen Gnitzensaison aus. Nur dann kann eine rechtzeitige Immunisierung gegen die Blauzungenkrankheit in den Tierbeständen erreicht werden.
Allgemeine Information für Geflügelhalter zur Newcastle Disease | Umsetzung von Schutzmaßnahmen und erhöhte Wachsamkeit
Die Newcastle Disease (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Wildvögeln und Geflügel wie Hühnern, Puten und Tauben. Sie wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierte Gegenstände sowie über die Luft übertragen.
Typische Symptome sind Atemnot, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit sowie nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Die Krankheit kann zu hohen Tierverlusten führen. Wird ein Fall festgestellt, müssen zum Schutz anderer Bestände alle Tiere des betroffenen Betriebs tierschutzgerecht getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Wichtig für alle Geflügelhalter:
Eierschalen dürfen nicht verfüttert werden, da das Virus auf den Schalen haften und so in den Bestand eingetragen werden kann.
Zum Schutz der Bestände besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Hühner und Puten. Geflügelhalter sollten ihre Tiere regelmäßig impfen lassen.
Achten Sie auf strenge Hygienemaßnahmen, zum Beispiel saubere Ställe, getrennte Kleidung und Schuhwerk im Stall und Außenbereich sowie keinen Kontakt zu fremdem Geflügel.
Durch konsequente Impfung, Hygiene und Aufmerksamkeit können Geflügelhalter dazu beitragen, das Eintragen der Krankheit zu verhindern.
Bei Verdacht auf Newcastle Disease muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden, da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt.
Kontakt zum Veterinäramt OSL
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft