Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree erlassen. Das Verbot zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree-Gebiet soll dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.
Ab dem 26. August 2026 gilt für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf. Adressaten der Allgemeinverfügung sind Eigentümer der Gewässergrundstücke und der angrenzenden Grundstücke sowie Anlieger. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.
Zur Stabilisierung der Abflüsse hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg unter anderem damit begonnen, Ableitungen aus der Spree im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens zu reduzieren. Die prognostizierten kühleren Temperaturen und einzelne Niederschläge können die Situation bislang nur kurzfristig verbessern. Das Landesamt für Umwelt bewertet die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt.
Karte: Übersicht des Teileinzugsgebiets Mittlere Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (siehe Anlage 1 der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree https://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?id=83653)
Ergänzender Hinweis:
Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ist seit dem 20. Juni 2025 verboten.
https://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?id=83653
Zu bestehenden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme informiert die untere Wasserbehörde auf der Webseite des Landkreises: https://www.osl-online.de/wasser
Eine landesweite Übersicht des MLEUV zu Wasserentnahme-Beschränkungen per Allgemeinverfügung gibt es auf der Informationsplattform Niedrigwasser: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/wasser/wassermengenbewirtschaftung/niedrigwasser/entnahmebeschraenkungen/#