Zum externer LinkSocialcard-Portal
Die Leistungen werden seit März 2025 per Socialcard an die Leistungsempfänger ausgezahlt. Die Socialcard ermöglicht es, den Leistungsempfängern am regulären Leben teilzuhaben. Sie ist eine Bezahlkarte, mit denen es den Leistungsempfängern ermöglicht wird, ihren täglichen Bedarf zu decken.
Sie ermöglicht es nicht, die Leistungen ins Ausland zu senden.
Leistungsempfänger können durch den Onlinezugang der Socialcard Überweisungen oder SEPA-Lastschriftmandate durchzuführen. Hierfür ist die Zustimmung der Mitarbeitenden der Leistungsbehörde notwendig.
Fragen und Antworten rund um die externer LinkSocialcard.