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News-Ticker

 

Hygiene und Gesundheitsschutz

Das Sachgebiet Hygiene sorgt dafür, dass gesundheitliche Risiken früh erkannt, minimiert und gemeldet werden. Grippewelle, Masernschutz, Schimmel in der Wohnung oder sauberes Trinkwasser - Kurz gesagt: Wir sind da, wo Hygiene zählt. Wir beraten, belehren, impfen und kontrollieren.

 

Kontakt: Standort Hygiene/Gesundheitsschutz, Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Was macht das Sachgebiet Hygiene und Gesundheitsschutz

u.a.:

  • Ermittlungs-, Beratungs- und Meldetätigkeit zur Verhütung übertragbarer Krankheiten entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes,

  • die Betreuung von Tuberkulosekontaktpersonen,

  • Erstbelehrungen vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ("Gesundheitsausweis") 

  • Impfberatung sowie die Durchführung von Impfungen,

  • die hygienische Überwachung von öffentlichen (u. a. Kindertagesstätten, Schulen, Ferieneinrichtungen, Campingplätzen) sowie von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Pflegedienste),

  • Kontrollen im Rahmen der Trinkwasserverordnung,

  • die Überwachung der EU-Badegewässer und des Badebeckenwassers sowie

  • beratende Tätigkeiten bei Umweltproblemen (z. B. Schimmel in Wohnräumen)

Themen

Gesundheitspass (Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes)

Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen.

Sie können die Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes – umgangssprachlich häufig als „Gesundheitspass“ bezeichnet - im Landkreis OSL sowohl Online (ab 01.09.2025) als auch in Präsenz wahrnehmen.

 

Voraussetzungen, Abläufe, Fristen, Kosten usw. siehe "Service"-Bereich auf dieser Internetseite.

 

Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de

In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

  1. Internetseite aufrufen – https://osl.gotzg.de (ab 01.09.2025)

  2. Anmelden

  3. Termin auswählen

  4. Online bezahlen

  5. Belehrung durchlaufen

  6. Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass) herunterladen

Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehme? Sie erhalten eine E-Mail mit der Bitte, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Rückerstattung zu veranlassen.

 

Präsenz-Belehrung

In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

  1. Telefonisch (03573 870-4342) oder per Mail () einen Termin beim Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes OSL vereinbaren.

  2. Den vereinbarten Termin vor Ort im Gesundheitsamt in der Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg wahrnehmen.

  3. Vor Ort bezahlen

  4. Belehrung durchlaufen

  5. Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass) erhalten

Terminabsage: Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder Ihr Anliegen bereits anderweitig geklärt werden konnte, bitten wir freundlichst darum, dass Sie den Termin per Mail oder telefonisch beim Gesundheitsamt OSL absagen. Sie können dabei auch direkt einen neuen Termin vereinbaren.

Umwelthygiene

Trinkwasserhygiene

Trinkwasserqualität

 

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Bevölkerung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird mit Trinkwasser aus den Wasserwerken

  • Tettau
    (Versorger: Wasser- und Abwasserverband Lausitz)

  • Lübbenau, Vetschau, Altdöbern, Schrakau, Bronkow, Saadow und Gosda
    (Versorger: Wasser- und Abwasserzweckverband Calau, Sitz Lübbenau)

versorgt.

 

Das Trinkwasser in unserem Landkreis wird grundsätzlich aus Tiefbrunnen gefördert und hat eine sehr gute Qualität. Die beiden oben genannten Wasserversorger stehen Ihnen unter www.wal-betrieb.de bzw. www.wac-calau.de für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.
 

Die Qualität des Trinkwassers und der Zustand der technischen Anlagen zur Wasserförderung, -aufbereitung und -verteilung wird vom Gesundheitsamt auf der Grundlage der Trinkwasser-Verordnung überwacht. 

Ansprechpartner im Gesundheitsamt sind die Hygieneinspektoren/Gesundheitsaufseher.
 

In der Trinkwasserverordnung sind auch Regelungen zu Hausbrunnen getroffen und ebenso zu Anlagen, die zur Entnahme und Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. Regenwassernutzungsanlagen, "Grauwasseranlagen") und die zusätzlich zur zentralen Wasserversorgung im Haushalt verwendet werden. Eigentümer derartiger Anlagen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Inbetriebnahme anzuzeigen und, soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, diese Anzeige unverzüglich nachträglich zu erstatten. Eine nicht ordnungsgemäß erstattete Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ziel dieser Vorschrift ist es, das Rohrleitungsnetz der öffentlichen Wasserversorgung vor unsachgemäßer Installation von Nichttrinkwasseranlagen zu schützen. Die gemeldeten Anlagen können vom Gesundheitsamt auf eine ordnungsgemäße Installation hin überprüft werden.
 
>>> Entsprechende Formulare zur Trinkwasserhygiene finden Sie im Service-Bereich als Download.

Badebecken & Badegewässer

Badegewässer

Die Brandenburgische Badegewässerverordnung (BbgBadV) regelt die Überwachung der Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg. Die Gesundheitsämter der Landkreise sind als zuständige Behörde unter anderem für die Ausweisung der Badegewässer und für die Überwachung der Qualität dieser verantwortlich. Die Badesaison umfasst in Brandenburg den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September. Dieser Zeitraum ist für jedes Jahr einheitlich in der BbgBadV festgelegt, insofern die oberste Landesbehörde nicht auf Grund der örtlichen oder meteorologischen Verhältnisse etwas anderes bestimmt.

Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer vor, während und zum Ende jeder Badesaison. Grundlage für die Qualitätsbewertung der Badegewässer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bilden die Ergebnisse der vom Landkreis durchgeführten Untersuchungen. Während der Badesaison wird die Qualität der Badegewässer durch regelmäßige Kontrollen vor Ort und mikrobiologische Untersuchungen vom Landkreis überwacht. Neben der direkten Kontrolle des Wassers werden unter anderem auch die Hygiene des Badestrandes und in den umliegenden Einrichtungen kontrolliert. Bei der Kontrolle und Beurteilung der Wasserqualität werden zudem die Parameter Wetter, Bewuchs und Sichttiefe beachtet.

In eine aktuelle Bewertung fließen hierbei jeweils die Datensätze aus der betreffenden Badesaison und den drei vorangegangenen Badesaisons ein. Die Bewertung der Badegewässer erfolgt durch die Landesbehörde. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht die ausgewiesenen Badegewässer, die Testergebnisse, sowie die Bewertung dieser unter https://badestellen.brandenburg.de/.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz weist in jedem Jahr die offiziellen Badestellen im Kreisgebiet OSL aus. Die Badegewässerqualität dieser ausgewiesenen Badestellen ist im Ergebnis der Kontrollen somit mikrobiologisch nicht zu beanstanden.

Die im jeweiligen Jahr ausgewiesenen Badegewässer werden als Mitteilung auf www.osl-online.de bekanntgegeben.

 

Damit die Badegewässerqualität in diesem Jahr und auch in den nächsten nicht zu beanstanden ist, sind die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises zur Mithilfe aufgefordert. Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden sind an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz zu richten:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Gesundheitsamt

Großenhainer Str. 62

01968 Senftenberg

Tel.: 035 73/ 870 -4301

 

Insbesondere sind dem Landkreis Beobachtungen zu möglichen Verschmutzungen der Gewässer zu melden. In diesem Zusammenhang appelliert der Landkreis an alle Bürger auf den Schutz der Umwelt und der Gewässer zu achten. Entsorgungen jeglicher Art sind auf den dafür vorgesehenen Wegen zu vollbringen. Die Natur ist keine Müllhalde.

 

Die interaktive Karte mit allen Badestellen im Land Brandenburg sowie den aktuellsten Ergebnissen aus den Untersuchungen zur Badegewässerqualität finden Bürger und Bürgerinnen unter https://badestellen.brandenburg.de/.

 

Innenraumluft/Schimmel in Wohnräumen

Schimmelpilze sind natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und können deshalb auch in Innenräumen vorkommen. Entscheidend für ihr Wachstum sind vor allem Feuchtigkeit, Temperatur und geeignete Nährstoffe – zum Beispiel in Tapeten, Klebern, Teppichen oder Holz.

Ein sichtbarer Schimmelbefall an Wänden oder Decken sollte ernst genommen werden. Schimmel kann Allergien und Reizungen auslösen. In seltenen Fällen – etwa bei sehr hohen Belastungen oder stark geschwächten Personen – sind auch ernsthafte gesundheitliche Folgen möglich.

Wichtig ist: Nicht nur den Schimmel entfernen, sondern zuerst die Ursache finden und beseitigen. Ziel muss sein, die Luftfeuchtigkeit dauerhaft zu senken. Die wichtigste Maßnahme ist regelmäßiges, intensives Lüften. Besonders in der Heizperiode empfiehlt sich mehrmals täglich Stoßlüften mit anschließendem Aufheizen. Wenn möglich, sorgt Querlüften für einen schnellen Luftaustausch. Dauerhaft gekippte Fenster sind nicht zu empfehlen, da sie das Raumklima verschlechtern und Schimmel sogar begünstigen können.

Weiterführende Informationen stellt das Externer LinkUmweltbundesamt bereit.

 

Eine Beratung zum Thema ist auch im Gesundheitsamt möglich. Gutachten werden nicht erstellt. Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin (WeiterleitungKontakt).

Infektionsschutz