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News-Ticker

 

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Kontakt: Standort Sachgebiet Fleischhygiene, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail            

Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung gültig ab 01.01.2025

Gebührensätze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gültig ab 01.01.2025

für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen je Tier bei Hausschlachtungen/gewerblichen Schlachtungen

aufgrund der Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV) – zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2024

 

 Rinder, einschließlich KälberSchweine, einschließlich FerkelEinhufer

Schafe

und

Ziegen

Hauskaninchen und Hasen

Erlegtes

Haarwild

Gehegewild 

Gehegewild

Schlachttier-untersuchung


Schlachttier- und Fleisch-

untersuchung
 

32,50 €

 

48,75€  65,00€

20,60 €

 

30,90€

41,20€

40,00 €
 

60,00€

80,00€

19,00 €

 

28,50€  38,00€

///

22,40 €

 

33,60€  44,80€

Nur Fleisch-

untersuchung

28,40 €


42,60€  56,80€

18,90 €


28,35€  37,80€

34,50€


51,75€  69,00€

17,70 €


26,55€  35,40€

 

17,10 €
 

25,65€

34,20€

17,10 €
 

25,65€  34,20€

 

Trichinen-untersuchung

per
 

Digestion/12,20 €12,20 €//10,00 €10,00 €/
Kompression/

16,30 €

 

24,45€  32,60€

16,30 €

 

24,45€  32,60€

/////

 

Kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden, weil die beabsichtigte Schlachtung nicht zu der gemeldeten Zeit ausgeführt wurde, so ist die Gebühr für das angemeldete Tier, bei Tieren verschiedener Art das Tier mit dem höchsten Gebührensatz, in Höhe von 50% zu entrichten.

 

Probenentnahme für Rückstandsuntersuchungen aufgrund eines begründeten schwerwiegenden Verdachtes je Tier15,60 €
Probenentnahme für sonstige Untersuchungen (z.B. bakteriologische Fleischuntersuchungen, Kochproben) je Tier22,10 €
Probenentnahme im Rahmen der Diagnostik von BSE je Tier20,10 €

 

an Werktagen zwischen 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr:Gebührensatz erhöht sich um 50%
an Samstagen nach 15.00 Uhr und an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen:Gebührensatz erhöht sich um 100%

 

Die Gebühren für Amtshandlungen gelten zu den regulären Untersuchungsbedingungen. Bei veränderten Untersuchungsbedingungen kann es zur Wahrung des Kostendeckungsprinzips zu Abweichungen in der Gebührenhöhe kommen.
 

 

 

Informationen zu Trichinellen und Duncker'schem Muskelegel

 

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Dunckerscher Muskelegel

Artikel des BfR: Anzeigen
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen LebensmittelhygienerechtsAnzeigen