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Kinder & Familie


 

In Deutschland gibt es insgesamt 563 Jugendämter. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Jugendamt einrichten.

 

Die Jugendämter engagieren sich dafür, dass Erziehung gelingt und Kinder und Jugendliche sich positiv entwickeln können. Sie schützen Kinder und Jugendliche, wenn deren Wohl gefährdet ist.

 

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter)

 

ANE-Elternbriefe

46 Elternbriefe voller Informationen und Tipps begleiten Eltern durch die ersten acht Jahre ihres Kindes, motivieren sie und stärken so ihre Erziehungskompetenz. Sie greifen Fragen, Gedanken und Sorgen auf, die sich die meisten Eltern nach der Geburt ihres ersten Kindes stellen. Passend zum Alter des Kindes kommen die Briefe einzeln per Post nach Hause.

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Richtlinie des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen zum Unterhalt junger Menschen nach dem SGB VIII

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Anlage 1

Anlage 2

Qualitätsstandards für die Arbeit der Fachkräfte in den Arbeitsfeldern/Leistungsbereichen
  1. Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  2. Hinausreichende Jugendarbeit
  3. Sozialarbeit an Schulen

 

im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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  • Flyer "Kinder suchen Pflegeeltern!" des Pflegekinderdienstes

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  • Flyer der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald
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  • Antrag auf Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 58 a SGB VIII über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB (sog. Negativbescheinigung)
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  • Elterngeld
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  • Satzung zur Gebührenerhebung für die Kindertagespflege ab 01.07.2015

Satzung

 

Anlage1

 

Anlage 2

 

  • Richtlinie zur Kindertagespflege
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  • Richtlinie für Kindertagsbetreuung im Grundschulalter
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  • Antrag auf teilweise Übernahme von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
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  • Unterhaltsvorschuss
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  • Jugendförderung
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  • Fragen zum Unterhalt für junge Volljährige

Merkblatt
  • Hinweise zur Sorgeerklärung von nicht miteinander verheirateten Eltern

Merkblatt
  • Hinweise zur Beistandschaft des Jugendamtes

Merkblatt
  • Kinder- und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer"
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  • Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
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  • FamilienCampus LAUSITZ
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  • Stiftung "Hilfe für Familien in Not -Stiftung des Landes Brandenburg“
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Unterstützungsangebote zur Kindesentwicklung

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Jugendamt


Haus 5
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel.: 03573 / 870 - 4201