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Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Führerschein-Pflichtumtausch)

Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden) in einen aktuellen EU-Kartenführerschein

Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Wann welcher Führerschein umgestellt werden muss, finden Sie ebenfalls hier

 

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. Eine Antragstellung kann durchaus bereits 6 - 8 Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen.

 

Insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen ab dem Geburtsjahrgang 1971, deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden ist, sollten frühzeitig an den Umtausch denken !!!

Frist ist der 19.01.2025

 

Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt jedoch, sich an den gestaffelten Umtauschplan zu halten, sofern nicht andere Gründe, wie z. B. ein geplanter Auslandsaufenthalt dagegensprechen.

Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

 

Welche Fristen gilt es einzuhalten?

 

Wie erfolgt die Antragstellung zum Pflichtumtausch und welche Dokumente sind erforderlich?

 

Wie ist es möglich, nach Einreichung der Unterlagen (ohne Führerschein) am Straßenverkehr teilzunehmen?

 

Wie erhalten Sie Ihren neuen Führerschein?

 

Welche Gebühren werden für den Umtausch erhoben?

 

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts?

 

Sie wohnen nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, aber Ihr Führerschein wurde hier ausgestellt? (Karteikartenabschrift)

 

Welchen Hintergrund hat der Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts?

 

Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!

Des Weiteren ist es aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens nicht möglich, Antragsformulare o. ä. per Post zu versenden. Bitte nutzen Sie die angebotenen Downloadmöglichkeiten.

 

Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.

 

 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

 

Joachim-Gottschalk-Straße 36

03205 Calau

 

Tel.:

03541/870-3270

03541/870-3271