Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Führerschein-Pflichtumtausch)
Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden) in einen aktuellen EU-Kartenführerschein
Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Wann welcher Führerschein umgestellt werden muss, finden Sie ebenfalls hier.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. Eine Antragstellung kann durchaus bereits 6 - 8 Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen.
Insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 sollten frühzeitig an den Umtausch denken !!!
Frist ist der 19.01.2024
Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt jedoch, sich an den gestaffelten Umtauschplan zu halten, sofern nicht andere Gründe, wie z. B. ein geplanter Auslandsaufenthalt dagegensprechen.
Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig von Art und Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtauschfristen: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Führerschein gültig bis |
---|---|
1953 - 1958 | 19.01 2022 (verlängert bis 19.07.2022) |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
Umtauschfristen: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Führerschein gültig bis |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Wie erfolgt die Antragstellung zum Pflichtumtausch und welche Dokumente sind erforderlich?
Persönliche Vorsprache
- In der Fahrerlaubnisbehörde Calau
- Im zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)
Erforderliche Dokumente bei der persönlichen Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Einwohnermeldeamt:
- Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (bei Antragstellung per Post oder per Einwurfbox sind Kopien ausreichend! Beim Personalausweis bitte Vorder- und Rückseite kopieren!)
- Führerschein
- 1 biometrisches Passfoto
- Sollte es sich bei Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR handeln, bitten wir um Vorlage der damals verwendeten Antragskarteikarte (VK 30), soweit sich diese noch in Ihrem Besitz befindet.
- Sofern Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer vorherigen Gebietskörperschaft oder Behörde (z.B. Volkspolizeikreisamt bzw. Landratsamt Calau oder Senftenberg) ausgestellt wurde, wird eine Bestätigung der Fahrerlaubnisdaten durch die ausstellende Behörde benötigt (sog. Karteikartenabschrift). Diese können Sie selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat.
Antragstellung per Post
Postanschrift:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Erforderliche Dokumente bei der Antragstellung per Post:
- Kopie Vorder- und Rückseite: Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift auf Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel) - Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben!): Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein
- Bisheriger Führerschein im Original! (per Post eingereichte Anträge ohne originalen Führerschein können nicht bearbeitet werden!)
- Sollte es sich bei Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR handeln, bitten wir um Vorlage der damals verwendeten Antragskarteikarte (VK 30), soweit sich diese noch in Ihrem Besitz befindet.
- Sofern Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer vorherigen Gebietskörperschaft oder Behörde (z.B. Volkspolizeikreisamt bzw. Landratsamt Calau oder Senftenberg) ausgestellt wurde, wird eine Bestätigung der Fahrerlaubnisdaten durch die ausstellende Behörde benötigt (sog. Karteikartenabschrift). Diese können Sie selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat.
!ACHTUNG!
Per Post eingereichte Umstellungsanträge ohne originalen Führerschein können nicht im Wege des Direktversands bearbeitet werden! Sie müssen dann einen Termin zur Abholung des Führerscheins vereinbaren. Auf Grund des sehr hohen Antragsaufkommens kann es hierbei zu erheblichen Verzögerungen kommen!
HINWEIS: Durch die vorübergehende Einsendung Ihres bisherigen Führerscheins wird die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht berührt! Sie dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen.
Auf Grund der zu erwartenden Fallzahlen werden die neuen EU-Kartenführerscheine ausschließlich im Wege des Direktversands an Ihre Wohnanschrift zugestellt. Eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Einwohnermeldeamt ist nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Einwurf des Antrags und der Unterlagen zu den Öffnungszeiten in die bereitgestellten Einwurfboxen
- Bürgerbüro des Landkreises OSL in Senftenberg, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
- Kreishaus Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau oder
- Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Cottbuser Straße 26, 03205 Calau (Sparkassengebäude)
Erforderliche Dokumente bei der Antragstellung per Einwurf:
- Kopie Vorder- und Rückseite: Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift auf Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel) - Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben!): Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein
- Bisheriger Führerschein im Original! (per Post eingereichte Anträge ohne originalen Führerschein können nicht bearbeitet werden!)
- Sollte es sich bei Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR handeln, bitten wir um Vorlage der damals verwendeten Antragskarteikarte (VK 30), soweit sich diese noch in Ihrem Besitz befindet.
- Sofern Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz bzw. einer vorherigen Gebietskörperschaft oder Behörde (z.B. Volkspolizeikreisamt bzw. Landratsamt Calau oder Senftenberg) ausgestellt wurde, wird eine Bestätigung der Fahrerlaubnisdaten durch die ausstellende Behörde benötigt (sog. Karteikartenabschrift). Diese können Sie selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat.
!ACHTUNG!
Per Einwurfbox eingereichte Umstellungsanträge ohne originalen Führerschein können nicht im Wege des Direktversands bearbeitet werden! Sie müssen dann einen Termin zur Abholung des Führerscheins vereinbaren. Auf Grund des sehr hohen Antragsaufkommens kann es hierbei zu erheblichen Verzögerungen kommen!
HINWEIS: Durch die vorübergehende Einsendung Ihres bisherigen Führerscheins wird die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht berührt! Sie dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen.
Auf Grund der zu erwartenden Fallzahlen werden die neuen EU-Kartenführerscheine ausschließlich im Wege des Direktversands an Ihre Wohnanschrift zugestellt. Eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Einwohnermeldeamt ist nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Eine Online-Antragstellung wird zurzeit vorbereitet.
Wie ist es möglich, nach Einreichung der Unterlagen (ohne Führerschein) am Straßenverkehr teilzunehmen?
Durch die Einreichung des bisherigen Führerscheins im Original wird die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ausdrücklich nicht eingeschränkt. Betroffene dürfen trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. Die örtlichen Polizeidienststellen sind über diese Vorgehensweise informiert.
Der Führerschein ist das schriftliche Nachweisdokument für eine vorhandene Fahrerlaubnis. Durch den Umtausch des Führerscheins bleibt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis unberührt.
Wie erhalten Sie Ihren neuen Führerschein?
Auf Grund der zu erwartenden Fallzahlen werden die neuen EU-Kartenführerscheine ausschließlich im Wege des Direktversands an Ihre Wohnanschrift zugestellt. Eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Einwohnermeldeamt ist nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Welche Gebühren werden für den Umtausch erhoben?
Für den Umtausch aller Führerscheine (egal welches Format oder aus welchem Ausstellungszeitraum) werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
Regelfall:
- Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt oder in der Fahrerlaubnisbehörde: 30,40 €
- (der neue EU-Kartenführerschein wird per Direktversand an Ihre Wohnanschrift zugestellt)
- Antragstellung per Post: 33,85 €
- (Sie erhalten sowohl den neuen EU-Kartenführerschein, als auch Ihren bisherigen – mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehenen – Führerschein sowie einen Gebührenbescheid an Ihre Wohnanschrift zugestellt)
Ausnahmefall:
- Antragstellung und Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins persönlich im Einwohnermeldeamt oder in der Fahrerlaubnisbehörde: 25,30 €
- (Es ist ein weiterer Termin im Einwohnermeldeamt oder in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall darüber, ob ausnahmsweise vom Direktversand kein Gebrauch gemacht wird.)
(Gebührenaufschlüsselung
Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis: 25,30 Euro
- Direktversand des Führerscheins: zzgl. 5,10 Euro
- Rücksendung des bisherigen Führerscheins zzgl. 3,45 Euro
- Expressherstellung des Führerscheins: zzgl. 24,50 Euro)
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung und Abholung ist in diesem Fall nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Calau möglich.
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts?
Bei Fragen zur Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen EU-Kartenführerschein erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter den Rufnummern
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
03541 870-3254
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Cottbuser Straße 26
03205 Calau
Tel.:
03541/870-3254
03541/870-3255
03541/870-3258
03541/870-3259
Fax: 03541/870-3210
E-Mail:
Sie wohnen nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, aber Ihr Führerschein wurde hier ausgestellt? (Karteikartenabschrift)
Dann benötigen Sie für die Umstellung in der Regel eine Karteikartenabschrift. Informationen dazu finden Sie hier.
Welchen Hintergrund hat der Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts?
Zwecks Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) und der damit verbundenen Auflage, dass alle Fahrerlaubnisinhaber (m/w/d) bis zum 19.01.2033 über ein aktuelles Führerscheinmodell verfügen müssen, hat die Bundesregierung durch Verkündung der 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, nach einem gestaffelten Zeitplan umzutauschen sind.
Die Gültigkeitsdauer der umzutauschenden Führerscheine endet mit der jeweils genannten Frist.
Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!
Des Weiteren ist es aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens nicht möglich, Antragsformulare o. ä. per Post zu versenden. Bitte nutzen Sie die angebotenen Downloadmöglichkeiten.
Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "youtube.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "youtube.com"