Trichinenannahmestellen
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus SARS-CoV-2 wird darauf hingewiesen, dass die Proben (Blut, Ohrstanzen, Milch etc.) für den Kurier zur Untersuchung im Landeslabor nicht mehr selbst hinterlegt werden können. Diese Proben werden ebenfalls zu den Trichinenprobenabgabezeiten in den Kreishäusern in Senftenberg, Haus 3, und in Calau entgegengenommen. Im gegenseitigen Interesse wird darum gebeten, den Kontakt zwischen Bürger und Mitarbeiter möglichst zu vermeiden.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
SG Fleischhygiene des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:
Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmestellen
Stand: 08.05.2020
Trichinenproben werden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag untersucht. Den für Ihre Probe zutreffenden Freigabezeitpunkt erhalten Sie vom annehmenden Mitarbeiter oder bei den unten angegebenen Kontakten.
Die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung bleiben weiterhin unverändert.
Trichinenproben
Annahmestellen Annahmezeiten
Landratsamt OSL, Montag: 07:30 – 09:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Haus III, Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr
Dubinaweg 1 Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr
01968 Senftenberg Freitag : 07:30 – 08.00 Uhr
( 03573/870-4447 bzw.
03573/870-4425
Landratsamt OSL, Montag: 07:30 – 09:00 Uhr
Raum 0.13 Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr
J.-Gottschalk-Straße 36 Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr & 15:00 – 16:00 Uhr
03205 Calau Freitag : 07:30 – 08.00 Uhr
( 03573/870-4442 bzw.
03573/8704435 oder -4441
Tierarztpraxis Lehmann Montag: 16:00 – 19:00 Uhr
Ortrander Str. 4 Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr
01945 Ruhland Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr
( 035752 2320 Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr
Tierarztpraxis Paulenz & Kloß Montag: 14:00 – 18:00 Uhr
Paul-Fahlisch-Str. 20 Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
03222 Lübbenau Mittwoch: 08:00 – 10:00 Uhr
( 03542 3040
Tierarztpraxis Zinke Montag: 09:00 – 09:45 Uhr
Weinbergsweg 7 Donnerstag: 09:00 – 09:45 Uhr
03229 Altdöbern
( 035434 428
Bitte beachten Sie:
Im Labor Calau keine Annahme an Samstagen!
Ausnahme: Samstag, d. 23.05.2020 – Annahme von 10.00 bis 11.00 Uhr
Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und den folgenden Terminen: 22.05.2020 / 24.12.2020 und 31.12.2020.
Gebühren Ab sofort ist die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild
gebührenfrei.
Die Untersuchung auf Trichinen bei Waschbär und sonstiges beträgt z.Z. 6,70 €.
Allgemeine Informationen
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!
Probenmaterial
Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 20g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungenmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicher zu verpacken (z.B. können ausgewaschene Margarinebecher oder andere Dosen/Becher mit Deckel benutzt werden oder auslaufsichere Tüten).
Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein.
Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung
Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Proben gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollten autolytische (verdorbene) Proben bei uns eingehen, müssen wir diese zurückweisen. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.
Ergebnisübermittlung - automatische Freigabe
Die Befundmitteilung erfolgt indirekt über eine automatische Freigabe (Festlegung auf den Wildursprungscheinen). Das heißt, das Fleisch des betreffenden Tieres ist am Untersuchungstag ab der durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft SG Fleischhygiene vorgegebenen Uhrzeit zum Genuss freigegeben.
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, setzen wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung. Dafür ist es wichtig, dass Sie an diesem Tag entsprechend Ihrer Angaben auf dem Wildursprungsschein telefonisch erreichbar sind. Die Wildursprungscheine werden Ihnen bei Probenabgabe gestempelt zurückgegeben bzw. nach Abschluss der Untersuchung zugesandt oder stehen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.
Die Wildursprungscheine sind vollständig, sauber lesbar auszufüllen. Es ist unbedingt eine Telefonnummer zu vermerken, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag zu erreichen ist.
Hinweis:
Zusammen mit den Trichinenproben können im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu ist der mit der Wildursprungnummer versehene separat verpackte verschlossene Pürzel und der lesbar vollständig ausgefüllte Antrag mitzubringen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg unter den folgend genannten Erreichbarkeiten:
Ansprechpartner:
Frau Dr. Kröber 03573/870-4441 SGL SG Fleischhygiene
Frau Böttcher: 03573/870-4442 o. -4435 SB Fleischhygiene
Frau Templin: 03573/870-4428 amtl. Fachassistentin