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Trichinenannahmestellen

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert:
 
Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmen für 2023
 
Trichinenuntersuchungen finden montags, dienstags, donnerstags und freitags statt.
Die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung bleiben weiterhin unverändert.
 
Annahmestellen                                                            Annahmezeiten
 
Landratsamt OSL,                                         Montag:               07:30 – 09:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Haus III,                                                          Dienstag:              07:30 – 09:00 Uhr
Dubinaweg 1                                                  Donnerstag:         07:30 – 09:00 Uhr
01968 Senftenberg                                      Freitag   :             07:30 – 08.00 Uhr
 03573/870-4447 bzw. 870-4425
 
Landratsamt OSL,                                         Montag:               07:30 – 09:00 Uhr
Raum 0.13                                                      Dienstag:              07:30 – 09:00 Uhr
J.-Gottschalk-Straße 36                                  Donnerstag:         07:30 – 09:00 Uhr
03205 Calau                                                  Freitag:                 07:30 – 08.00 Uhr

 03573/870-4442 / 870-4435 / 870-4441

Tierarztpraxis Lehmann                               Montag:               16:00 – 19:00 Uhr
Ortrander Str. 4                                              Dienstag:              10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr
01945 Ruhland                                             Mittwoch:             15:00 – 18:00 Uhr
035752/2320                                               Donnerstag:         10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 18:00 Uhr
 
Tierarztpraxis Paulenz & Kloß                    Montag:               14:00 – 18:00 Uhr
Paul-Fahlisch-Str. 20                                      Dienstag:              09:00 – 11:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
03222 Lübbenau                                           Mittwoch:             08:00 – 10:00 Uhr
03542/3040
 
Tierarztpraxis Zinke                                     Montag:               09:00 – 09:45 Uhr
Weinbergsweg 7                                            Donnerstag:         09:00 – 09:45 Uhr
03229 Altdöbern
 035434/428

Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Paulenz & Kloß, Lübbenau ist folgendes zu beachten:
Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer mittwochs, sodass die Proben donnerstags auf Trichinen untersucht werden (auch die, die montags oder dienstags in der Praxis abgegeben werden).
 
Bei Abgabe von Trichinenproben in der TA-Praxis Zinke, Altdöbern ist folgendes zu beachten:
Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer montags und donnerstags, sodass die Proben montags und donnerstags auf Trichinen untersucht werden.

ACHTUNG:
Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und an den folgenden Tagen: 19.05.2023 / 30.10.2023
An diesen Tagen ist das Landratsamt geschlossen!
 
Gebühren: Die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild ist gebührenfrei.
                  Die Untersuchung auf Trichinen bei Waschbär und sonstiges beträgt z.Z. 6,70 €.

 

Allgemeine Informationen
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!

Probenmaterial
Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 20g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Zungenmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicher zu verpacken (z.B. können ausgewaschene Margarinebecher oder andere Dosen/Becher mit Deckel benutzt werden. Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein. Die Behältnisse werden zur mehrmaligen Verwendung den jeweiligen Jäger bei der nächsten Probenabgabe wieder zurückgegeben. Somit wird auch weniger Müll produziert.

Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung
Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Proben gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollten autolytische (verdorbene) Proben bei uns eingehen, müssen wir diese zurückweisen. Gleiches gilt für gefrorene Proben. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu falsch negativen Ergebnissen kommen.

Ergebnisübermittlung der Trichinenuntersuchung:
Die Befundmitteilung der Trichinenuntersuchung erfolgt indirekt über eine automatische Freigabe (Festlegung auf den Wildursprungscheinen). 
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, setzen wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung. Dafür ist es wichtig, dass Sie an diesem Tag entsprechend Ihrer Angaben auf dem Wildursprungsschein telefonisch erreichbar sind. Die Wildursprungscheine werden Ihnen bei Probenabgabe gestempelt zurückgegeben bzw. nach Abschluss der Untersuchung zugesandt oder stehen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.
Die Wildursprungscheine sind vollständig und gut leserlich auszufüllen. Es ist unbedingt eine Telefonnummer zu vermerken, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag zu erreichen ist.

 
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene unter den folgend genannten Erreichbarkeiten:

Ansprechpartner:
Frau Dr. Kröber:             03573/870-4441                       SGL SG Fleischhygiene
Frau Böttcher:               03573/870-4442 o. -4435          SB Fleischhygiene
 

Aktuelle Regelungen zur Freigabe der Tierkörper
 
Freigabe des Tierkörpers:
Nach Veröffentlichung eines negativen Untersuchungsergebnisses auf das ASP-Virus auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter
www.osl-online.de > Afrikanische Schweinepest (ASP) > Untersuchungsergebnisse für Jäger > Tabelle „Untersuchungsergebnisse“
gilt der Tierkörper unter Berücksichtigung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften in der jeweiligen Restriktionszone vom Amt zur Verwendung als Lebensmittel freigegeben.

Hinweis:
Zusammen mit den Trichinenproben müssen im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Schweißproben und die dazugehörigen Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu ist der mit der Wildursprungnummer versehene separat verpackte verschlossene Pürzel und der vollständig ausgefüllte und gut lesbare Antrag mitzubringen.
 
 
Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft


Haus 3
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg


Tel. 03573 870-4401