Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Fallzahlen
Landkreis Oberspreewald-Lausitz | |
Neufälle im 24-h-Vergleich | +131 |
bestätigte Fälle gesamt | 43.718 |
aktuelle Fälle |
178 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung |
14 |
Sterbefälle | 388 |
Stand: 16.08.2022 (Quelle: RKI)
Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz | |
10.08.2022 | 279,5 |
11.08.2022 | 310,9 |
12.08.2022 | 331,2 |
13.08.2022 | 306,3 |
14.08.2022 | 277,7 |
15.08.2022 | 257,4 |
16.08.2022 | 257,4 |
7-Tage-Inzidenz kleiner als 250
7-Tage-Inzidenz 250 bis 750
7-Tage-Inzidenz über 750
Stand: 16.08.2022
>Zum Corona-Dashboard des Interministeriellen Koordinierungsstab „Corona“
Impfangebote im Landkreis OSL
Seit dem 25. März befinden sich die Impfangebote des Landkreises Oberspreewald-Lausitz – der Impfbus sowie die Impfstelle in Senftenberg – im Standby-Modus. Zahlreiche Fach- und Hausarztpraxen bieten weiterhin Corona-Schutzimpfungen an, bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihre Praxis.
Wo Sie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Corona-Schutzimpfung erhalten können, erfahren Sie >> hier.
Einrichtungsbezogene Impflicht gemäß §20a IfSG
Meldepflichtige Einrichtungen nutzen bitte die folgende Meldeplattform ab dem 21.03.2022:
https://impfnachweis.osl-online.de
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Link nicht funktioniert. In diesem Fall verständigen Sie Ihre IT-Abteilung und gehen wie folgt vor:
- Löschen Sie alle Cookies und den Browserverlauf
- Benutzen Sie einen anderen Browser (Empfehlung: Chrome, Firefox und Edge)
- Versuchen Sie, den Link von einem anderen Arbeitsplatz aus zu öffnen
Nach abgeschlossener Meldung bitten wir von An- und Rückfragen an das Gesundheitsamt Abstand zu nehmen. Sollten im Zuge des Prüfverfahrens Maßnahmen durch die Behörde erforderlich sein, kommt diese auf den jeweiligen Mitarbeiter sowie die Einrichtung zu.
Sollte die Meldung zum Meldezeitpunkt aus technischen Gründen nicht möglich sein, bitten wir Sie den Meldevorgang innerhalb der vierzehntägigen Meldefrist zu wiederholen.
Dringende oder unabwendbare Anfragen richten Sie bitte an:
E-Mail Adresse:
Was gilt aktuell im Landkreis Oberspreewald-Lausitz?
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022)
>> Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Allgemeinverfügung Quarantäne
>> Verlängerung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 31.08.2022
>> 8. Allgemeinverfügung Quarantäne (in Kraft getreten (06.05.2022)
Ergänzende Informationen zur Quarantäne
Es erfolgt aufgrund der hohen Fallzahlmeldungen zu COVID-19 im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald- Lausitz eine Priorisierung der zu bearbeitenden Aufgaben. Die Ermittlungsarbeiten zu Kontakten wurden auf den Schutz von vulnerablen Gruppen bzw. Bereichen (z. B. Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen etc.) reduziert.
Dazu einige Informationen:
Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden erhalten seit dem 01.04.2022 eine Bescheinigung, dass sie sich aufgrund eines positiven PCR-Testes laut Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine 5-tägige Quarantäne einhalten müssen. Diese Bestätigung ist nur zusammen mit Ihrem positiven PCR-Testergebnis gültig. Beide zusammen sind ausreichend, um ggf. eine Ausfallentschädigung beim LASV Brandenburg zu beantragen.
Des Weiteren haben ab 15.04.2022 nur noch „geboosterte“ Personen Anspruch auf eine Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG. Weitere Informationen dazu erhalten die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg
Informationen zur Absonderung und Freitestung positiv getesteter Personen:
Grundsätzlich unterliegen alle positiv getesteten Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einer 5-tägigen Quarantäne. Ein positiver PoC-Antigen-Schnelltest muss immer noch durch einen PCR-Test bestätigt werden, da sonst die Ausstellung eines Genesenenbescheides nicht möglich ist.
Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit.
Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.
Informationen zur Absonderung und Freitestung enger Kontaktpersonen:
Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~03-05-2022-isolationsdauer-verkuerzt)
Corona-Einreiseverordnung
>> Einreiseverordnung vom 14.01.2022
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Coronavirus-Testverordnung des Bundes
>> Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (in Kraft getreten 11.02.2022)
>> Coronavirus-Testverordnung (vom 21. September 2021)
Coronavirus-Impfverordnung des Bundes
>> Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (31.08.2021)
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Sie wurden positiv getestet oder hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person: was ist zu tun?
Wie Sie sich richtig verhalten, entnehmen Sie bitte folgender Übersicht:
>> Verlängerung der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 31.08.2022
Ergänzende Informationen zur Quarantäne
Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, erhalten seit dem 01.04.2022 eine Bescheinigung, dass sie sich aufgrund eines positiven PCR-Testes laut Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine 5-tägige Quarantäne einhalten müssen. Diese Bestätigung ist nur zusammen mit Ihrem positiven PCR-Testergebnis gültig. Beide zusammen sind ausreichend, um ggf. eine Ausfallentschädigung beim LASV Brandenburg zu beantragen.
Des Weiteren haben ab 15.04.2022 nur noch „geboosterte“ Personen Anspruch auf eine Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG. Weitere Informationen dazu erhalten die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg
Informationen zur Absonderung und Freitestung positiv getesteter Personen:
Grundsätzlich unterliegen alle positiv getesteten Personen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einer 5-tägigen Quarantäne. Ein positiver PoC-Antigen-Schnelltest muss immer noch durch einen PCR-Test bestätigt werden, da sonst die Ausstellung eines Genesenenbescheides nicht möglich ist.
Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit.
Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen.
Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage.
Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.
Informationen zur Absonderung und Freitestung enger Kontaktpersonen:
Die Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.“
Angebote für Corona-Schnelltests
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z. B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Das gilt ebenfalls für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird aktuell an folgenden Standorten im Kreisgebiet für Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von Antigen-Schnelltests angeboten:
Senftenberg
Klinikum Niederlausitz
Krankenhausstraße 10 | 01968 Senftenberg
Testtage
montags bis sonntags 8 - 20 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
mit vorheriger Online-Terminbuchung unter https://www.covid19center.de/klinikum-senftenberg/
Drive-in-Corona-Testzentrum an der BTU Cottbus-Senftenberg
Rudolf-Harbig-Straße (Parkplatz der BTU) | 01968 Senftenberg
- zum Testen mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß -
Testtage
montags bis freitags 8 - 11 Uhr & 14 - 16:30 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
ohne Termin oder mit vorheriger Online-Terminbuchung https://anny.co/b/cov-19-testzentrum-drive-in
Kaufland (EcoCare Teststelle)
Kaufland | Briesker Straße 4 | 01968 Senftenberg
Testtage
montags bis samstags 8 - 17 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
Vor Ort oder online unter: https://buergertest.ecocare.center
I.S.A. Serini
Kreuzsstraße 28 | 01968 Senftenberg
Testtage
montags bis freitags von 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
samstags und sonntags 9 - 15 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
Besuch mit und ohne Terminreservierung: Terminbuchungen und Registrierung unter www.isa-serini.de
Testzentrum Schlossstraße
Schlossstraße 27 | 01968 Senftenberg
Testtage
montags bis samstags 9 bis 18 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Tests
Anmeldung
Online können Termine über http://www.schnelltest-sfb.de gebucht werden.
Adler-Apotheke
Markt 19 | 01968 Senftenberg
Testtage
nach Vereinbarung
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung
nur mit Voranmeldung - freie Termine unter www.adler-apotheke-senftenberg.de
Marien-Apotheke
Bahnhofstraße 41 | 01968 Senftenberg
Testtage
nach Vereinbarung
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung
online unter https://marien-apotheke-senftenberg.apotermin.online/
Podologische Praxis Ivonne Schulze
Schwarzbacher Straße 5 | 01996 Hosena
Testtage
dienstags 7:45 - 8:15 Uhr
freitags 16 - 16:30 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung:
035756 - 636603
Schwarzheide
Kulturhaus BASF ( EcoCare Teststelle)
Schipkauer Strasse 1 | 01987 Schwarzheide
Testtage
montags bis sonntags von 5 - 17 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
vor Ort oder online unter www.ecocare.center
I.S.A. Serini GmbH
Schipkauer Strasse 8 | 01987 Schwarzheide
Testtage
montags bis freitags 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
samstags und sonntags 9 - 15 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
vor Ort oder online www.isa-serini.de
Heide Apotheke
Schipkauer Straße 12 | 01987 Schwarzheide
Testtage
im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten montags bis freitags
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Tests
Anmeldung
online unter www.apotheke-schwarzheide.de
STR Tank-Container-Reinigung GmbH
Justus-von-Liebig-Str. 29 | 01987 Schwarzheide
Testtage
Montag - Freitag 7:30 - 15:30 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung
Ohne Anmeldung möglich, telefonische Anmeldung erwünscht unter 035752/92025
Großräschen
Teststelle Ilse-Apotheke
Karl-Liebknecht-Str. 1 (Haus 3) | 01983 Großräschen
Die Testung erfolgt nicht in der Apotheke - die Teststelle befindet sich im grünen Nachbargebäude in der Karl-Liebknecht Straße.
Testtage:
nach Vereinbarung
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung:
telefonisch unter 035753 - 5159 oder vor Ort in der Apotheke
Hinweise:
Bitte nutzen Sie zum Parken den Parkplatz mit der Zufahrt in der Barziger Straße.
Augenklinik Großräschen
Seestrasse 78 | 01983 Großräschen
Testtage:
montags 11 - 18 Uhr
dienstags 7 - 18 Uhr
mittwochs 7 - 12 Uhr
donnerstags 7 - 14 Uhr
freitags 7 - 12 Uhr
Hygieneboutique
Calauer Straße 14 | 01983 Großräschen
Testtage:
montags geschlossen
dienstags bis freitags 9 - 18 Uhr
samstags 9 - 15 Uhr
sonntags 11 - 15 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
Eine Terminbuchung ist für Antigen Schnelltests (Bürgertests) oder PCR-Tests nicht notwendig. (Kontakt für Fragen: 035753 69-19-72)
DRK-Senioren-Wohnpark
Wilhelm-Pieck-Str. 22 | 01983 Großräschen
Testtage
montags bis freitags 8 - 15:30 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung
online unter https://app.no-q.info/drk-seniorenwohnpark-grossraeschen/checkins#
Lauchhammer
Klinikum Niederlausitz
Friedensstraße 18 | 01979 Lauchhammer
Testtage
montags bis sonntags: 7 - 20 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
mit vorheriger Online-Terminbuchung unter https://www.covid19center.de/klinikum-lauchhammer/
Am Marktkauf Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 46 | 01979 Lauchhammer
Testtage
montags bis samstags: 7 - 20 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung
mit vorheriger Online-Terminbuchung unter https://www.covid19center.de/am-marktkauf-lauchhammer/
Vetschau
Testzentrum Vetschau
Pestalozzi Str. 2 | 03226 Vetschau
Testtage:
montags bis freitags 6:30 - 18:30 Uhr
samstags 8 - 17 Uhr
sonntags 13 - 18 Uhr
Test-Möglichkeit
Schnelltest und PCR-Test
Anmeldung:
keine Voranmeldung erforderlich
ASB Sozialstation
Erich-Weinert-Straße 10a, 03226 Vetschau/Spreewald
Testtage:
montags bis freitags 9 - 14 Uhr
PCR-Nachtest im Falle eines positiven Schnelltests vor Ort möglich
Test-Möglichkeit
Schnelltest
Anmeldung:
Vorherige telefonische Terminvereinbarung ist wünschenswert
Telefon 035433 784 - 24
Eine aktuelle Übersicht über die Bürgertests in Brandenburg und weitere Informationen unter >> brandenburg-testet.de
Geimpft oder genesen?
Informationen zum digitalen Impfnachweis
Das digitale Impfzertifikat wird am Ort der Zweit-/Boosterimpfung ausgestellt, also in der Arztpraxis oder im Impfzentrum, durch das mobile Impfteam – oder auch bei den Betriebsärztinnen und -ärzten oder durch Gesundheitsämter. Nach Eingabe oder Übernahme der Impfdaten wird dabei ein QR-Barcode erstellt, den Geimpfte direkt abscannen oder ausgedruckt mitnehmen und später bei Bedarf einscannen können. Hinterlegt werden kann der Impfnachweis in der eigens für den digitalen Impfnachweis entwickelten > CovPass App, der > Corona-Warn-App und luca.
Auch eine nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats in Apotheken, Gesundheitsämtern oder Arztpraxen ist möglich. Apotheken bieten diesen Dienst seit Mitte Juni 2021 an. Auch Genesenen-Impfzertifikate sind dort erhältlich. Welche Apotheke in Ihrer Nähe Zertifikate ausstellt, erfahren Sie auf dieser Website.
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis unter > Bundesministerium für Gesundheit
Was ist als Genesenennachweis zulässig und wie erhalte ich einen Nachweis?
Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Hintergrund: Nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis drei Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus SARS-CoV-2 noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ Getesteten. Derzeit ist bis zu drei Monate nach der durchgemachten Erkrankung von einer ausreichenden Immunität auszugehen. Nach Ablauf der drei Monate empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe. Wer die Infektion also vor mehr als drei Monaten durchgemacht hat und danach einmal geimpft wurde, für den gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.
Gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 sind als Genesenennachweis zulässig:
1. Der Nachweis eines positiven PCR-Testes über die beauftragten Laboratorien
2. Ein Attest mit Datum des positiven PCR-Testes
3. Ein Formular, das den PCR Test durch Unterschrift bestätigt
Hinweis: Ein Antikörpernachweis gilt nicht als Genesenennachweis.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie zunächst, ob andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.
Häufige Fragen und Antworten
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Corona stellt Ihnen die Internetseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement (kurz: KKM) bereit.
Die Website ist unter folgendem Link abrufbar: Start | Koordinierungszentrum Krisenmanagement Brandenburg
Wichtige Kontakte
Land Brandenburg
Auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Infektionskrankheit. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen und Anliegen per E-Mail an an die Landesregierung senden.
Die Telefonnummer 116 117 ist weiterhin bundesweit rund um die Uhr die zentrale Rufnummer für die ambulante medizinische Versorgung. Akut, aber nicht lebensbedrohlich erkrankte Patienten erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wenn der eigene Hausarzt nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen die 116 117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung.
Landkreis OSL
Zu speziellen Fragen rund um das Coronavirus und zur derzeitigen Situation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erreichen Sie die Bürgerhotline des Landkreises Oberspreewald-Lausitz telefonisch unter 03573 870 - 1100.
Zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt nutzen Sie bitte das >>Kontaktformular
Erreichbarkeit der Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung ist wieder für den Bürgerverkehr geöffnet.
Für Besuche in der Kreisverwaltung gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
Öffnungszeiten
Dienstag |
9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Die Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) der einzelnen Arbeitsbereiche finden Sie > hier.
Hinweise zur KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde
Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung über das > Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Zum Termin ist die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitzubringen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden > kontaktfreien Möglichkeiten zu nutzen.
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bürgerbüro
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 870-0
Fax: 03573 870-1010
E-Mail:
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Donnerstag |
8 - 18 Uhr |
Freitag | 8 - 15 Uhr |
Corona in OSL: aktuelle Situation (Videos)
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "youtube.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "youtube.com"
Gesundheitsdezernent Alexander Erbert und Niko Gebel, Bürgermeister der Stadt Ortrand, informieren zu den Impfangeboten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. (Stand 16. Dezember 2021)
ARCHIV
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 26.11.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 30.09.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 21.05.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 01.04.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 26.03.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 15.01.2021)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 08.01.2021)
Ökumenische Christvesper aus der Evangelischen Peter-Paul-Kirche Senftenberg
Das OSL-Weihnachtsmärchen 2020: Hänsel und Gretel
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 18.12.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 04.12.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 27.11.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 23.10.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 18.09.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 17.07.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 12.06.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 02.06.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 26.05.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 19.05.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 12.05.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 30.04.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 24.04.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 17.04.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 09.04.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand: 02.04.2020)
Corona in OSL: Der Landkreis informiert (Stand 27.03.2020)
Meldungen aus den Kommunen
Aktuelle Informationen der Städte und Gemeinden des Landkreises zum Umgang mit dem Corona-Virus:
Informationen für Reisende
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelle Informationen für Reisende - Bundesgesundheitsministerium
Weiter Informationen finden Sie hier:
Informationen für Unternehmen, Bestatter, Selbständige und Landwirte
Hinweise für Bestatter
Hier finden Sie Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Hierüber hinaus gelten im Land Brandenburg und dem Landkreis OSL keine weiteren Maßnahmen, so dass auch weiter Erdbestattungen vorgenommen werden können.
Allgemein formulierter sind Personen welche in Assoziation mit einer COVID-19 Erkrankung verstorben sind nicht anders zu behandeln als Verstorbene in Assoziation mit dem Influenzavirus.
Hinweise für Unternehmen und Selbstständige
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für OSL-Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Informationen für Landwirte
Hier finden Sie aktuelle Informationen für Landwirte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Informationen für Gaststätten- und Herbergenbetreiber
Hier finden Sie Informationen zum Förderprogramm Invest-Gast.
Informationen für Gäste, Gastgeber und Leistungsträger (Tourismus)
Wichtige Informationen zum Thema Corona des Tourismusnetzwerkes Brandenburg finden Sie hier.
Kontakt:
- Hinweise für Gäste: +49 (0)35433 72299 und per E-Mail an tourismus@
spreewald.de (Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr)
- Hotline für Gastgeber und Leistungsträger: +49 (0)35433 581 11 (Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr)
Lausitzer Seenland
Informationen für Pflegeeinrichtungen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg (MDK) hat eine Beratungshotline speziell für Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Beschäftigte der ambulanten und stationären Pflege können unter der Telefonnummer 030 202023-6000 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, inklusive Rückrufservice) ihre Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus stellen, die von erfahrenen Pflegefachkräften beantwortet werden. Fragen per E-Mail an: .
Die MDK-Beratungshotline beantwortet Anfragen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Berlin und Brandenburg in Bezug auf den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus, insbesondere zum Umgang mit Verdachtsfällen, Hygiene- und Schutzmaßnahmen und Isolationsmaßnahmen. Das Angebot ist auf Anregung des Brandenburger Sozialministeriums entstanden.
Internet: https://www.mdk-bb.de/
Informationen und Beratungsangebote / Sorgentelefon
Informationen und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
Jugendarbeiter*innen der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben ein Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche geschaltet. Die Mitarbeiter*innen sind unter der Nummer *0152-5450 3500* als Ansprechpartner für kleine und große Sorgen täglich zwischen 10 und 20 Uhr erreichbar. "Die Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen verlangen Kindern und Jugendlichen sehr viel ab. Alle Möglichkeiten sich individuell zu entfalten, seine Freizeit zu gestalten, ja auch der Schul- und Lernalltag werden seit Monaten stark beschnitten, gleichzeitig steigt der Stresspegel. Die Jugendclubs sind zu, das Training fällt aus, AGs finden nicht statt, es fehlen Orte und Gelegenheiten zum Abhängen und Reden. Wer uns braucht, für den sind wir wenigstens mit dem Sorgentelefon da", sagen Karo Holz vom Lübbenauer Freizeitladen und Nadine Ferchof, Sozialarbeiterin an der Geschwister-Scholl Oberschule in Ruhland, stellvertretend für das 12-köpfige Team. Als Anlauf- und Treffpunkt ist zudem seit einigen Wochen auch ein Online-Jugendclub am Start, dafür betreut das Team der AWO-Jugendarbeit einen Server auf der Plattform DISCORD. Erreichbar ist der unter > baustellejugend.de
Sorgentelefon, erreichbar täglich 10 bis 20 Uhr
*0152-5450 3500*
Tipps zum Weiterlesen (altersgerechtes Info-Material, Links zu Bastelideen, etc.):
> "COVID-19: Tipps für Eltern"
COVID-19 als Herausforderung für das Familienleben -
Beratungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Familienangehörige
Für viele Eltern bedeutet das Homeoffice, Haushalt, Homeschooling für die Schulkinder und Kinderbetreuung in ungewohnter und ungeübter Art und Weise unter einen Hut zu bringen. In der Sorge um die Gesundheit der Familie, Angst um die finanzielle Zukunft und Absicherung sowie einen eingeschränkten Bewegungsradius kann es schnell auch mal zu Problemen und Konflikten innerhalb der Familie kommen.
An folgende Stellen können sich Kinder und Jugendliche, Eltern, Frauen wie Männer und andere Personensorgeberechtigte sowie BürgerInnen wenden, wenn die Situation zu Hause sie überfordert und sie selbst oder andere in Not geraten.
Regionale Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten zu Hause
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Senftenberg, FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH
Telefon (03573) 662280, erreichbar montags bis donnerstags 9 - 18 Uhr, freitags 9 - 12 Uhr
Plakat
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Lübbenau, Diakonisches Werk Lübben gGmbH
Telefon (03542) 8117, erreichbar montags bis freitags 9 - 16 Uhr
> AHA-Formel für Kinder einfach erklärt (Bundesgesundheitsministerium)
Bundesweite Rufnummern
Information in foreign languages
Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache
> Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache, bereitgestellt vom Robert-Koch Institut.
Die Motive der gemeinsamen Anzeigenkampagne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit Partnern der Region finden Sie > hier.