Kindertagesbetreuung
Nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten (Kitas). Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Kindertagesbetreuung erforderlich macht. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch die Kindertagespflege, sowie andere flexible Angebote sein.
Einen Überblick über die Kitas im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten Sie [hier]. Flexible Angebote für Ihre Jüngsten finden Sie [hier].
Die Kontaktdaten der Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe erfragen Sie bitte im Jugendamt unter Telefon 03573 870-4261 (Praxisberaterin Kindertagesbetreuung). Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Kindertagespflege bzw. zu den Kindertagespflegestellen auch auf den Internetseiten Ihrer Kommune.
Ihre Praxisberaterinnen Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Janett Neumann
Telefon 03573 870-4260 | Büro 3.1.16a
Marie-Sophie Stephan
Telefon 03573 870-4269 | Büro 3.1.15a
Tina Wollny
Telefon 03573 870-4261 | Büro 3.1.15b
Fortbildungsangebote für die Kindertagesbetreuung 2023
Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte, Kindertagespflegepersonen und Träger der Kindertageseinrichtungen
> zum Download der Broschüre (PDF-Format)
> zum Anmeldeformular (beschreibbar)