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Landesschifffahrt

Symbolbild Kahn_Bild Landkreis OSL Nora Bielitz

Kontakt: Standort Landesschifffahrt, Joachim-Gottschalk-Straße 1, 03205 Calau

Telefon 03541 870-3270/-3271 | E-Mail 

 weitere Erreichbarkeit, Postanschrift & Sprechzeiten

Boot, Schiff oder Kahn? Auf dieser Seite sind Sie mit Ihrem Anliegen rund um die Zulassung von oder die Fahrerlaubnis für sogenannte Kleinfahrzeuge auf schiffbaren Gewässern richtig.

Nachfolgend finden Sie den richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular.

 

Das Amt für Straßenverkehr und Ordnung ist zuständig für die Erteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und dessen Um- oder Abmeldung sowie für die Aushändigung von Schiffsführerscheinen und die Eintragung von Tauglichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.

(Hintergrundinformation zur Zuständigkeit für die Kreisgebiete OSL und EE)

 

Bei Fragen können Sie sich gern per E-Mail an an uns wenden.


Schiffsführerscheinprüfung Spreewald: die nächsten Prüfungstermine voraussichtlich im Frühjahr 2027

Die nächste Schiffsführerscheinprüfung in der Kategorie E wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 stattfinden.

 

Allgemeine Informationen zur Prüfung

 

Mit dem Schiffsführerschein der Kategorie E können folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Personenkähne mit und ohne Maschinenantrieb

  • Spreewaldkähne mit Maschinenantrieb

 

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Kategorie E erfüllt sein: 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Vorlage eines amtlichen Nachweises über Ort und Tag der Geburt

  • Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart „0“, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (nicht älter als 6 Monate). Personen, die aufgrund erheblicher Verstöße gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurden oder bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie als Schiffsführerin oder Schiffsführer die geltenden Vorschriften beachten, gelten als unzuverlässig.

  • Nachweis über die körperliche und geistige Tauglichkeit (nicht älter als 3 Monate) – nachzuweisen durch ein medizinischen Tauglichkeitsnachweis einer Ärztin oder eines Arztes für Arbeitsmedizin im Tätigkeitsschwerpunkt Sehvermögen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 6 oder einer zugelassenen Ärztin oder eines Arztes zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes Rhein Ruhr

  • Nachweis über einen absolvierten Lehrgang für lebensrettende Sofortmaßnahmen (Nachweis der 1. Hilfe wird ebenfalls anerkannt)

  • Nachweis über mindestens 100 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (bei Kategorie E mit Motor sind mindestens 30 % der Fahrstunden mit Antriebsmaschine zu absolvieren)

  • Vorlage eines aktuellen Passbildes; das Original ist bei Abholung des Schiffsführerscheins vorzulegen
     

 

Die Prüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss des Landesamtes für Bauen und Verkehr und teilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil, welche in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu absolvieren sind. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9 Uhr. Dabei sind für die Theorieprüfung ca. 3 Stunden und für die praktische Prüfung je nach Teilnehmerzahl bis zu 6 Stunden einzuplanen. 

Vor dem Abschluss der Prüfung für alle Teilnehmenden ist ein vorzeitiges Aussteigen aus dem Prüfungskahn nicht vorgesehen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden vom Prüfungsausschuss einen Gebührenbescheid (die genauen Kosten werden mit Ankündigung des Prüfungstermins kommuniziert).

 

Folgende Themenbereiche sind Bestandteil der Prüfung:

  • schifffahrtsrechtliche, schifffahrtspolizeiliche und wasserrechtliche Vorschriften für schiffbare Landesgewässer

  • Verhalten unter besonderen Umständen

  • Kenntnisse und Fähigkeiten der Führung des Fahrzeuges

  • Kenntnisse des Fahrwassers

  • Fahrgast-, Personal- und Schiffssicherheit

 

Zur Vorbereitung stehen mögliche Prüfungsfragen unter folgendem Link zur Verfügung: https://lbv.brandenburg.de/lbv/de/verkehr/binnenschifffahrt-und-haefen/schiffbare-landesgewaesser-im-spreewald/ 

 

Nach erfolgreicher Prüfung kann der Schiffsführerschein nach Terminvereinbarung beim Amt für Straßenverkehr und Ordnung, Bereich Landesschifffahrt, gegen eine Gebühr ausgehändigt werden (die genauen Kosten werden mit Ankündigung des Prüfungstermins kommuniziert).

 

Bei Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gern an den Fachbereich Landesschifffahrt/Personenverkehr unter (03541) 870-3270/3271 oder per E-Mail an

 

Alle Infos online unter www.osl-online.de/landesschifffahrt

Rechtliche Grundlagen


Hinweise zur Antragstellung:

> Merkblatt zum Datenschutz Landesschifffahrt

 

Die Einreichung von Anträgen beim Landkreis OSL ist über einen der folgenden Wege möglich:

a)    Antrag per Mail an  

b)    Persönliche Vorsprache

c)    Antrag per Post (oder Abgabe im Bürgerbüro - Dubinaweg 1 in Senftenberg oder an der Pforte im Kreishaus Calau)

Anträge: Schiffsführerschein

Anträge: An- und Abmeldung Kleinfahrzeug & Kleinfahrzeugkennzeichen & Personenkahn-Zulassung

Hinweise zur Zuständigkeit:

  • Die Anträge auf Registrierung eines privat genutzten Kleinfahrzeuges (Sportboot) können bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern gestellt werden. Ein regionaler Bezug ist nicht gegeben.

  • Weiterhin können die Anträge auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens für den privaten Gebrauch auch beim ADAC, dem Deutschen Motoryachtverband e. V. oder dem Deutschen Segler-Verband sowie den Landkreisen gestellt werden.

  • Bootszeugnisse für die gewerbliche Vermietung von Sportbooten werden ausschließlich bei den Wasser- und Schifffahrtämtern erteilt, in deren Zuständigkeit sich die Betriebsstätte befindet.

 

Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der „Verordnung über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ (KIFzKV-BinSch). Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugsprit, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen.

 

> Merkblatt und Hinweise zum Registrierungsvorgang Kleinfahrzeuge


 

> Antrag auf Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen nach Landesschifffahrtsverordnung/ Ausstellung Zulassungszeugnis/ Änderungen

 

> Antrag auf Abmeldung eines Kleinfahrzeuges

 

> Eidesstattliche Versicherung

Anträge: Veranstaltungen auf Landesgewässern

 


Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Joachim-Gottschalk-Straße 1

Eingang Poststraße

Zimmer 1.21

03205 Calau


Telefon

03541/870-3270

03541/870-3271

E-Mail:

 

Kontaktpersonen & Erreichbarkeit

 

Postanschrift

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Postfach 100064

01956 Senftenberg