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Information zur Zuständigkeit des Landkreises OSL bei Aufgaben der Landesschifffahrt im Kreisgebiet Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz

Symbolbild Hafen Senftenberg (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Symbolbild Hafen Senftenberg (Bild: Landkreis OSL/Nora Bielitz)

Information aus aktuellem Anlass:

Das Amt für Straßenverkehr und Ordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist zuständig für die Erteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und dessen Um- oder Abmeldung sowie für die Aushändigung von Schiffsführerscheinen und die Eintragung von Tauglichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.

 

Alle Informationen und Antragsformulare finden Bürgerinnen und Bürger der Landkreise OSL und EE unter www.osl-online.de/landesschifffahrt


Den Hintergrund dafür bildet ein Beschluss des Kreistages OSL vom 30. Mai 2024.

Dazu informierte der Landkreis OSL wie folgt:

Der Landkreis OSL übernimmt ab dem 1. August 2024 die landesschifffahrtlichen Aufgaben des Landkreises Elbe-Elster. Grundlage bildet die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung, der der Kreistag die Zustimmung erteilt hat.

 

Der Landkreis Elbe-Elster verfügt über ein schiffbares Gewässer. Die Elbe bei Mühlberg berührt den Landkreis auf einer Länge von ca. 12 km. Weitere schiffbare Gewässer gibt es im Landkreis Elbe-Elster nicht. Die geringen Bearbeitungszahlen bei An- und Abmeldungen sowie Neuerteilungen und Verlängerungen von Fahrerlaubnissen im Landkreis Elbe-Elster führen dazu, dass die Anträge mit erheblichem Aufwand bearbeitet werden müssen. Die mit der Bearbeitung betrauten Kolleginnen und Kollegen müssen trotz der geringen Antragszahlen geschult und eingearbeitet werden. Zudem kann die Vertretung bei Abwesenheit nicht immer gewährleistet werden.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden im Jahr 2021 97 Anmeldungen vorgenommen und 21 Anträge auf Erteilung von Bootsführerscheinen bearbeitet.

 

Um die Arbeit für die Zukunft effizient zu gestalten, haben die beiden Landkreise beschlossen, die Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unbefristet zu übertragen.