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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 
 

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

29.02.2024: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) tritt in Kraft

 

25.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung - Errichtung eines Wildabwehrzauns - tritt in Kraft

 

 

04.08.2023: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt aufgrund der ASP-Fälle bei Großkoschen in Kraft | ab 3. August, gelten veränderte Restriktionszonen und Maßnahmen | 2 weitere Fälle bestätigt

 

26.07.2023: Fund ASP-infizierter Wildschweine im Süden des Landkreises

 

28.04.2023: ASP-Nachweis in Sachsen nahe OSL-Grenze erfordert Schließung der Tore entlang des Schutzzaunes zwischen Hosena und Großkoschen

 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2023 vom 25.08.2023

 

Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanischen Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 2020, werden zum Schutz gegen den Eintrag und möglicher Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Kreisgebiet folgende Maßnahmen bekanntgegeben und verfügt:

 

  1. Beginnend in der Gemarkung Sedlitz über Senftenberg, Reppist, Hörlitz, Brieske, Biehlen, Peickwitz, Niemtsch bis nach Hohenbocka wird eine weitere Wildschweinbarriere in Form eines festen Wildabwehrzauns (Knotengeflechtzaun – rote Linie), ergänzt mit Wildschweine vergrämenden Duftmarkierungen, errichtet.

 

Die im Anschluss der Ziffer 4 dieser Tierseuchenallgemeinverfügung angegliederte Karte ist online auf der Homepage des Landkreises www.osl-online.de einsehbar.

 

Die nach aktuellem Kenntnisstand möglicherweise betroffenen Grundstücke sind in Anlage 1 dieser Tierseuchenallgemeinverfügung benannt. Der dargestellte Verlauf ist lediglich eine Planung. Die tatsächliche Umsetzung kann aufgrund der Dringlichkeit und der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten von der Darstellung abweichen.

 

2.  Grundstückseigentümer haben die Errichtung und Aufrechterhaltung der Wildschweinbarriere bis auf weiteres auf Ihrem Grundstück zu dulden.

 

3.  Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.  V. m. § 37 TierGesG kraft Gesetzes gilt.

 

4.  Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann neben der Internetseite auch zu den Geschäftszeiten des Landkreises, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, Haus 3 eingesehen werden.

 

>>>Tierseuchenallgemeinverfügung - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - vom 25.08.2023

 

 Grafik AV Errichtung eines Wildabwehrzaunes 


 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023

 

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen.

 

>>>Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.08.2023

 

Die Sperrzone II erstreckt sich nun vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, erweitert durch die Gemarkung der Stadt Senftenberg, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Stadt Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße.

In der Sperrzone II ist insbesondere zu beachten, dass Hunde außerhalb von Wohnsiedlungen in nicht frei umherlaufen dürfen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde.

 

Das Kerngebiet nebst weißer Zone bei Neupetershain-Nord innerhalb der Sperrzone II bleibt unverändert bestehen. Hier wurde im November 2022 der erste ASP-Fall auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen.

 

Es wird kein Kerngebiet im Bereich der aktuellen Funde bei Großkoschen festgesetzt, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Tierseuche die doppelte Barriere der Schutzzäune durchbrochen hat.

 

Angeordnete Maßnahmen

>>>alle Maßnahmen der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023 als PDF zum Download

 

 Karte Sperrbereiche 

 

>>>Karte der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 24.08.2023 als PDF zum Download

>>> Interaktive Karte Zaunverlauf und Restriktionszonen ASP

 

Fallwildmeldungen

Untersuchungsergebnisse ASP für Jäger / Kadaversammelstellen

Chronologie