Nachdem der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Februar 2026 vollständig frei von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) war, machen neue ASP-Nachweise im benachbarten Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen) vorsorgliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Ziel ist es, einen Schutzkorridor („nationale Pufferzone“) entlang der Landesgrenze zu Sachsen aufrechtzuerhalten und ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat deshalb eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie tritt zu Dienstag, 14.07.2026 in Kraft und ist im vollständigen Wortlaut hier Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 13.07.2026 abrufbar.
Anders als während der früheren Restriktionszonen wird keine großflächige Sperrzone eingerichtet. Stattdessen wird in Teilen des südlichen Kreisgebietes eine nationale Pufferzone eingerichtet. Betroffen sind Bereiche der Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Schipkau, Großräschen, Schwarzbach, Neu-Seeland sowie der Stadt Senftenberg.
In den kommenden Wochen werden die in dem Gebiet vorhandenen ASP-Schutzzäune schrittweise wieder geschlossen beziehungsweise ertüchtigt. Die Arbeiten erfolgen nach Beauftragung eines Unternehmens unter Nutzung des vorhandenen Zaunmaterials des Landkreises.
Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Einrichtung der Pufferzone keine allgemeinen Betretungsverbote verbunden. Der Landkreis setzt weiterhin darauf, die notwendigen Schutzmaßnahmen mit möglichst wenigen Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Wer einen ASP-Schutzzaun passiert, wird jedoch eindringlich gebeten, die Tore nach dem Durchfahren oder Durchgehen wieder sorgfältig zu schließen.
Alle Informationen, die aktuelle Allgemeinverfügung sowie Karten zur Pufferzone und zum Zaunverlauf finden Sie auf dieser Seite.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den aktuellen Zaunverlauf sowie alle Bekanntmachungen finden Sie auf www.osl-online.de/asp
Allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:
Interessenbekundungsverfahren für gebrauchten ASP-Schutzzaun
13.07.2026 Ergänzender Hinweis:
Das Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Teilen des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns aus dem nördlichen Kreisgebiet läuft auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiter. Die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der ASP-Schutzmaßnahmen haben dabei jedoch jederzeit oberste Priorität. Deshalb wird unter Berücksichtigung der erneut aufgetretenen ASP-Fälle im Landkreis Görlitz weiterhin ausschließlich ein Teil des im nördlichen Kreisgebiet errichteten Wildschutzzauns zur Übernahme angeboten. Ausgegeben wird nur Zaunmaterial, das für die Tierseuchenbekämpfung dauerhaft nicht mehr benötigt wird. Gleichzeitig hält der Landkreis eine ausreichende Materialreserve vor, um die ASP-Schutzzäune bei Bedarf kurzfristig schließen oder ertüchtigen zu können.
Ab sofort können Interessierte ihr Interesse an der Übernahme eines Teils des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns bekunden. Der Rückbau erfolgt nach entsprechender Vereinbarung mit dem Veterinäramt in Eigenleistung und anhand genauer Vorgaben.Die Übernahme erfolgt im Gegenzug unentgeltlich.
Unter Berücksichtigung der aktuell erneut aufgetretenen ASP-Fälle im Landkreis Görlitz bietet der Landkreis zunächst einen Teil des im nördlichen Kreisgebiet errichteten Wildschutzzaunes zur Übernahme an.
Beschreibung des Zauns
Der ASP-Schutzzaun verfügt über eine lichte Höhe von 120 Zentimetern. Er besteht aus einem 140 Zentimeter hohen verzinkten Drahtgeflecht mit nicht verschieblichen Ursusknoten. Das Geflecht ist einseitig auf dem Boden umgeschlagen und mit Erdnägeln in einem Abstand von etwa einem Meter verankert. Im Abstand von rund vier Metern ist das Drahtgeflecht mittels Krampen an zwei Meter langen Robinienpfählen befestigt, die etwa 50 bis 60 Zentimeter tief in den Boden gerammt wurden.
Zwei Möglichkeiten der Übernahme:
Unentgeltliche Übernahme des Zaunmaterials bei eigenständigem Rückbau
Interessierte können das Zaunmaterial kostenfrei übernehmen, wenn sie den Rückbau in Eigenleistung durchführen. Dabei gelten folgende Bedingungen:
Mindestabnahmemenge: 2 Kilometer je gewähltem Abbaubereich. Bei Interesse an kleineren Mengen ist eine individuelle Abstimmung möglich.
Die Abbaubereiche werden gemeinsam mit dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft festgelegt und dokumentiert.
Voraussetzung ist der vollständige Rückbau des Zauns, einschließlich der Entfernung aller Erdnägel und gezogenen Krampen.
durch das Entfernen der Robinienpfähle entstehende Löcher sind mit Mutterboden bis zum umliegenden Bodenniveau aufzufüllen und fachgerecht zu verdichten.
Der Rückbau muss bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Unentgeltliche Übernahme des bestehenden Schutzzauns auf dem eigenen Grundstück
Grundstückseigentümer können den auf ihrem Grundstück befindlichen Schutzzaun kostenfrei übernehmen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Benennung aller betroffenen Flurstücke
Es besteht kein Bestandsschutz. Erforderliche Genehmigungen sind eigenverantwortlich durch den Grundstückseigentümer einzuholen.
Zur Vorprüfung ist eine Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese kann über die E-Mail-Adresse angefordert werden. Anzugeben sind folgende Informationen:
Antragsteller
Name, Vorname
Postalische Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse (optional)
Vorhabensgrundstück: (bei mehreren Grundstücken bitte alle Grundstücke separat angeben)
Gemarkung
Flur
Flurstück
Adresse
Vorhabensbeschreibung:
Kurze Vorhabensbeschreibung
Angabe zur weiterführenden Nutzungsart
Angaben zur Privilegierung (optional: Landwirt/Forstwirt)
Angaben zur Betriebsart, Adresse des Betriebs (optional: Landwirt/Forstwirt)
Begründung zur weiterführenden Nutzung
Lagedaten/ Skizzen/ Fotos
Genaue Lage und Länge der besagten Zaunanlage
Skizze der Zaunanlage auf einem Lageplan
Foto der gewünschten Zaunanlage unter Angaben der Beschaffenheit und Höhen
Ansprechpartner
Interessierte können sich direkt an das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wenden:
Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz E-Mail: Telefon: 03573 870-4401
Der Landkreis weist darauf hin, dass ein Teil der Zäune und Tore für den eigenen Bedarfsfall eingelagert wird, um im Falle künftiger Tierseuchenausbrüche schnell handlungsfähig zu sein. Der Abbau oder die Übernahme von Material des ehemaligen ASP-Schutzzauns ist daher ausschließlich im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens, im nördlichen Kreisgebiet sowie nach vorheriger detaillierter Abstimmung mit dem Landkreis zulässig.
Fallwildmeldungen
Bei Totfunden von Schwarzwild wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer: 03573 870-4400
Alternativ können Sie Totfunde auch per E-Mail melden:
Bei der Meldung an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Name und Vorname der meldenden Person
Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand
soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
26.05.2025: (aufgehoben) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Restriktionszonen aufgehoben und verkleinert
11.12.2024: (aufgehoben am 26.05.2025) Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Infektionsgebiet - Infektionsgebiet zwischen Sedlitzer und Senftenberg See -