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Kfz-Zulassungsbehörde

Lärmbelästigungen und längere Wartezeiten im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau aufgrund von Bauarbeiten

Vom 24.05. bis zum 02.06. erfolgen Bauarbeiten am Schalter der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau. In dem Zusammenhang kommt es im Wartebereich des Schalters zu Lärmbelästigungen.

 

Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können dennoch ganz regulär erledigt werden. Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


 

Für Besuche gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Dies bedeutet nach wie vor: Abstand & Hygiene. Eine medizinische Maske oder FFP2-Maske muss nicht mehr getragen werden.

 

Hinweis:

Bezahlung:

  • Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)
  • Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich

 

Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender bei erhöhten Bürgeraufkommen vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird. Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z. B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.

 

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

 

Uhrzeiten für die Abgabe in den Einwurfboxen:

  • Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Standorte der Einwurfboxen:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Online-Terminvergabe:

 

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Wie kann ich Anträge bei der Kfz-Zulassungsbehörde stellen und Unterlagen einreichen?

Onlineanträge (i-Kfz)

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ ist ab sofort auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich.

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)

 

Hier gelangen Sie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung  „i-Kfz“ im Landkreis OSL:

 

Was ist zu tun? Was wird benötigt?

Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt. Schauen Sie sich dort an, wie es funktioniert.

  • Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
  • Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
  • Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI hier

 

 

 

 

Post

Unterlagen für Zulassungsvorgänge können auf postalischem Weg eingereicht werden:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Briefkasten Kreisverwaltung

Es besteht die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge in einen der eigens dafür bereitgestellten Briefkästen einzuwerfen.

 

Standorte:

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde)
  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

 

 


 

Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:

 

Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichen

 

Soll dass Kennzeichen reserviert werden, muss das entsprechend mitgeteilt werden.

 

Entwertete Kennzeichen werden zurückgesandt.

 

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:

  • Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
  • Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II, falls vorhanden
  • EG- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
  • formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
  • gegebenenfalls Mitteilung des Wunschkennzeichens
  • gegebenenfalls Gutachten

 

Für die Wiederinbetriebnahme:

  • Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
  • Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
     
  • bei der Ausserbetriebsetzung verwendete Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf denselben Halter)
  • eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
  • formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
  • Kopie des letzten Untersuchungsberichts, sofern eine gültige HU nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgeht

 

Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter unter Kennzeichenmitnahme:

  • Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
  • Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
  • formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)

 

Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenänderung:

  • Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
  • Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
  • formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
  • amtliche Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • ggfs. Mitteilung des Wunschkennzeichens

 

Adressänderung

  • Vorlage des Ausweises
    • bei postalischer Beantragung: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich)
  • Vorlage des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
    • Fahrzeugschein muss im Original vorliegen, auch bei postalischer Antragstellung (Sie können sich für Ihre Unterlagen eine vorläufige Kopie bei postalischer Antragstellung machen und senden uns unbedingt das Original)

 

Verlust Papiere

  • Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes - Verlusterklärung (entweder vom Notar oder durch den Bereich Kfz-Zulassung)

 


 

Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid  dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.

 

Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.

 

Hinweis:

Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.

 

 

 

Wunschkennzeichen

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Kontakt

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Cottbuser Straße 26

03205 Calau

 

Telefon

03541 870-3236

 

E-Mail

 

Postanschrift

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg