Autobahnabfahrt Richtung Großräschen
 

News-Ticker

 

Kfz-Zulassungsbehörde

Sie wollen etwas in der Fahrzeugzulassungsbehörde erledigen?

Sie haben 5 Möglichkeiten!

 

  1. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung und Wunschkennzeichen-Reservierung

  2. Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminbuchung

  3. Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  4. per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen

  5. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung

 

1. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung & Wunschkennzeichen-Reservierung: 

Bitte hier klicken: https://www.ikfz-brandenburg.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=oberspreewald-lausitz_kreis

 

2. persönliche Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Terminbuchung über die Online-Termin-Vergabe möglich!
Terminabsage: Sie können einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen oder Ihr Anliegen konnte bereits anderweitig geklärt werden? Dann bitten wir freundlichst darum, dass Sie den Termin per E-Mail ( | ) oder telefonisch (03541 870–3236) absagen, damit wir diesen Termin wieder zur Verfügung stellen können. 


Öffnungszeiten:

 

Montag:         8:30 Uhr – 12:00 Uhr 

Dienstag:        8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr 

Donnerstag:   8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr 

Freitag:          8:30 Uhr – 12:00 Uhr

 

Die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (Kfz-Abmeldung) und die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen erfolgt im Rahmen der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminbuchung. 

 

 

Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.

Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.

 

3. per Einwurfbox:

Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

Uhrzeiten für die Abgabe:

Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

 

Abgabeorte:

  • Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)

  • Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)

  • Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)

 

4. per Postversand:

Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg

 

Hinweis:

Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.

Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!

 

5. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:

Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.

 

 


Bezahlung:

  • Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)

  • Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich


 

Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:

 

Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):

 

Soll dass Kennzeichen reserviert werden, muss das entsprechend mitgeteilt werden.

 

Entwertete Kennzeichen werden zurückgesandt.

 

Für Kurzzeitkennzeichen

Nach den gesetzlichen Regelungen können sich Fahrzeughalter das Kurzzeitkennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde ausstellen lassen. Als Standort gilt dabei der tatsächliche Standort des Fahrzeugs. Dieser muss z. B. anhand eines Kaufvertrags, der Fahrzeugpapiere oder gegebenenfalls durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen werden.


Die Gültigkeit des Kennzeichens beginnt mit dem Tag der Ausstellung des Kennzeichens und gilt für insgesamt längstens 6 Tage.
Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht vordatiert werden.


Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen kann nur gestellt werden, wenn das entsprechende Fahrzeug abgemeldet ist.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) auch in Kopie

  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht auch in Kopie
    Sollte kein gültiger HU-Bericht vorliegen, kann auch ein Kurzeitkennzeichen für die Fahrt zur Hauptuntersuchung beantragt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • elektronische Versicherungsbestätigung einer Kfz- Haftpflichtversicherung (eVB-Nr.) für Kurzzeitkennzeichen

  • Bei juristischen Personen oder selbständigen Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung benötigt

 

Für Neuzulassung von Fahrzeugen:

Das Fahrzeug wurde noch nie zugelassen!

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bitte nutzen Sie das Formular Zulassungsantrag

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

  • Bei Fahrzeugen, für die der Hersteller noch keine ZBII ausgestellt hat, ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ausnahmslos erforderlich

  • Die Vorführung entfällt bei Fahrzeugen für die keine Ausstellung einer ZBII (Zulassungsfrei aber Kennzeichnungspflichtig) erforderlich ist.

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

  • eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung

  • ggf. Eigentumsnachweis

  • IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)

 

Für Umschreibung von Fahrzeugen

Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges und beim Wechsel des Wohnsitzes aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen ist. Auch bei wechselndem Halter kann das dem Fahrzeug zugeteilte amtliche Kennzeichen fortgeführt werden.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bitte nutzen Sie das Formular Zulassungsantrag

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

  • eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original

  • bisherige/s Kennzeichenschild(er), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

  • IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)

  • Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus einem Land, das nicht der EU oder des europäischen Wirtschaftsraum angehören

 

Für Umkennzeichnungen

Die Umkennzeichnung muss bei Verlust und Diebstahl von Kennzeichen und kann auf Wunsch erfolgen.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original

  • Kennzeichen (soweit vorhanden)

  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl

  • Bei Verlust kann von der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden.

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
     

 

Für Wiederzulassung eines außerbetrieb gesetzten Fahrzeuges

Die Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke der Wiederzulassung ist für maximal 12 Monate möglich.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bitte nutzen Sie das Formular Zulassungsantrag

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter

  • eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung

  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original

  • bisherige/s Kennzeichenschild(er), wenn das Kennzeichen reserviert war

  • IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)

 

Fahrzeuge die 7 Jahre und länger abgemeldet sind und noch Papiere haben:
(Nachweis der Betriebserlaubnis möglich)

  • Diese Fahrzeuge benötigen einen gültigen HU-Bericht im Original

  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft,

  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
     

Erst wenn Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden können, ist darüber hinaus ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorzulegen.


Wenn keine Papiere mehr vorhanden sind, ist zusätzlich zum Gutachten nach § 21 StVZO ein Eigentumsnachweis z. B. einen Kaufvertrag, eine Rechnung oder ein Ersteigerungsprotokoll vorzulegen

 

Für Zulassung eingeführter Fahrzeuge aus dem Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) im Original

  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde)

  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft

  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

 

Wenn Sie einen Neuwagen aus der EU importieren, müssen Sie eine Einfuhrumsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Als Neuwagen gilt jedes Fahrzeug, das maximal sechs Monate alt ist und weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde. 
 

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder

  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
    War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.

  • COC-Papier oder Datenbestätigung

  • Gültige Hauptuntersuchung, Hauptuntersuchungen die im Ausland durchgeführt wurden, können in der Regel bisher leider nicht anerkannt werden.

  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft

  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.

  • Gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft

  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)

  • Gutachten/Hauptuntersuchung nach § 21/29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
     

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder

  • Original Kaufvertrag oder Rechnung

  • COC-Papier oder Datenbestätigung

  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft

  • Zollbescheinigung im Original

  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)

  • Gutachten/Hauptuntersuchung nach § 21/29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

 

Für Technische Änderungen

Technische Änderungen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen möglich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem jeweiligen Gutachten zur zeitlichen Vorlage bei der Zulassungsbehörde.


Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei folgenden Änderungen: 

    • Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle

  • Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.

  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

 

Für Namens- oder Anschriftenänderungen

Wenn sich Ihr Name ändert oder Sie innerhalb des Landkreises umziehen ist es gesetzlich erforderlich, dies auch in den Fahrzeugpapieren anpassen zu lassen. Vor Antragstellung müssen die Änderungen im Personalausweis erfolgt sein.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Bitte nutzen Sie das Formular Zulassungsantrag

  • bei Namensänderung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen

  • bei Anschriftenänderung genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

 

Für Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen können nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kunden ohne Wohnsitz in Deutschland, können die Zulassungsbehörde aufsuchen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug erworben wurde.


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend) Pass des Geschäftsführers in Farbkopie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)

  • Gültige Hauptuntersuchung und evtl. SP-Prüfung (mindestens gültig bis zum Ablaufdatum des Kennzeichens)

  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ist erforderlich

  • IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat)

 

Die Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.

 

Für Ersatz/Verlust Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2)

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I

 

  • zugelassenes Fahrzeug: Abgabe eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments zwingend erforderlich 

  • persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters bei der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, alternativ über einen Notar

    • nicht erforderlich bei:           • Diebstahl (Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei)

                                                      • abgemeldeten Fahrzeugen

                                                      • alten Fahrzeugscheinen (Ausstellung bis 30. September 2005)

  • In diesen Fällen reicht eine ausgefüllte Verlusterklärung. Diese finden Sie unter „Formulare & Unterlagen“).

 

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II

 

  • Abgabe eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments zwingend erforderlich (nur bei der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, alternativ über einem Notar) 

  • persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters bei der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, alternativ über einen Notar
    Ausnahme: Sterbefall des eingetragenen Halters -> Verlusterklärung ausreichend (unter „Formulare & Unterlagen“)

  • anschließende Aufbietung Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt (Gebühren i.H.v 44,80 € direkt vor Ort per Kartenzahlung)

  • Ersatzausstellung Dokument bzw. Umschreibung Fahrzeug auf einen neuen Halter erst nach einer Aufbietungsfrist von 14 Tagen, ab Veröffentlichung im Verkehrsblatt, möglich

  • dazu erneuter Termin notwendig

  • Zusendung Unterlagen auf Wunsch möglich (gegen Gebühr i.H.v 5,70 €)

 


 

Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid  dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.

 

Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.

 

Hinweis:

Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.

 

 

Formulare & Unterlagen KFZ-Zulassung

 

Wunschkennzeichen

 


Kontakt Fahrzeugzulassungsbehörde:

 

Telefon: 03541 870-3236

E-Mail:

 

Hinweis: Aufgrund des stark ansteigenden Antragsaufkommens sind telefonische Terminvereinbarungen leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul!

 

Es ist leider aufgrund des ständigen Kundenkontaktes vor Ort ebenfalls nicht möglich, sonstige Anrufe zu jeder Zeit entgegenzunehmen. Sollten Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.

 
 
Kontakt

Straßenverkehrsamt OSL_Foto Landkreis_klein

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

Kfz-Zulassungsbehörde

Cottbuser Straße 26

03205 Calau

 

Anfahrtsskizze

 

Telefon

03541/870-3236

 

E-Mail

 

Postanschrift

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg