Kfz-Zulassungsbehörde
Sie wollen etwas in der Kfz-Zulassungsbehörde erledigen?
Sie haben 5 Möglichkeiten!
- online einen Termin buchen und das Anliegen vor Ort erledigen
- Abgabe - Einreichen des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
- per Postversand - Einsenden des Anliegens mit den entsprechenden Unterlagen
- interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung
- Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung
1. Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe
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Gesonderte Sprechstunden für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, jeweils am Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 9:30 ihre Zulassungsvorgänge bei einer gesonderten Sprechstunde der Fahrzeugzulassungsbehörde in Calau, ohne die vorherige Vereinbarung eines Termins, abzugeben. Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.
Die Sprechstunde ist nur für Gewerbetreibende. Zu der Sprechstunde werden nur Anträge von Gewerbetreibenden bearbeitet. Die Unternehmen werden gebeten, vorrangig die Sprechstunde zu nutzen und keine Termine für andere Tage oder Uhrzeiten online zu vereinbaren.
2. per Einwurfbox:
Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zulassungs- oder Fahrerlaubnisvorgänge zur Bearbeitung abzugeben.
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
Uhrzeiten für die Abgabe:
Montag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Abgabeorte:
- Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau (Cottbuser Straße 26)
- Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde)
- Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude)
3. per Postversand:
Außerdem können Unterlagen im Bereich der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde weiterhin auf postalischem Weg eingereicht werden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Straßenverkehr und Ordnung,
SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde,
Postfach 100064,
01956 Senftenberg
Hinweis:
Hierbei ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und zum Zweck eines eventuell erforderlichen Rückrufs eine Telefonnummer bekanntgegeben wird.
Die entstehende Verwaltungsgebühr wird mittels Gebührenbescheid erhoben, welchen Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung zugeschickt bekommen. Bitte legen Sie den Antragsunterlagen ausdrücklich kein Bargeld bei!
4. interkommunale Zusammenarbeit bei der Fahrzeugzulassung:
Auch bei unseren Vertragspartnern in Cottbus/Chóśebuz und Spree-Neiße ist es möglich, sich online einen Termin zu buchen, um Vorgänge zur Fahrzeugzulassung vor Ort in Cottbus oder Forst bearbeiten zu lassen. Anträge zur Fahrzeugzulassung können Bürgerinnen und Bürger von Cottbus/Chóśebuz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße seit 2022 bei allen drei Behörden einreichen. Die Annahme, Bearbeitung und der Bescheid sind nicht länger an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Dies stellt auch im Normalbetrieb eine weitere Alternative zur Antragstellung dar.
5. Onlineanträge (i-Kfz) für die Fahrzeugzulassung
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ ist ab sofort auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz möglich.
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
- Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
- Adressänderung (ZBI)
- Neuzulassung (ZBII, COC)
Hier gelangen Sie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ im Landkreis OSL:
Was ist zu tun? Was wird benötigt?
Diese Fragen werden in den Videos des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erklärt. Schauen Sie sich dort an, wie es funktioniert.
- Video - ein Fahrzeug abmelden hier klicken
- Video - ein Fahrzeug umschreiben bzw. wiederzulassen hier klicken
- Weiterführende umfassende Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMVI hier
Bezahlung:
- Vorgänge müssen direkt vor Ort bezahlt werden (ausgenommen sind Vorgänge, bei denen der Antragsteller seine Papiere o.ä. per Postversand und damit einen Gebührenbescheid erhält)
- Zahlung nur per Bankkarte (EC-Karte, Girokarte) möglich
Sie benötigen folgende Unterlagen und Dokumente:
Für Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen (Abmeldung):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
Soll dass Kennzeichen reserviert werden, muss das entsprechend mitgeteilt werden.
Entwertete Kennzeichen werden zurückgesandt.
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil II, falls vorhanden
- EG- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- gegebenenfalls Mitteilung des Wunschkennzeichens
- gegebenenfalls Gutachten
Für die Wiederinbetriebnahme:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- bei der Ausserbetriebsetzung verwendete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei der Wiederzulassung auf denselben Halter)
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- Kopie des letzten Untersuchungsberichts, sofern eine gültige HU nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgeht
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter unter Kennzeichenmitnahme:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
Für die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter mit Kennzeichenänderung:
- Bitte nutzen Sie den Antrag für Zulassungsvorgänge
- Bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) – [Halter natürliche Personen]
- Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer/Prokurist) UND Nachweis der Vertretungsberechtigung (Kopie des Handelsregisterauszuges/Kopie der Prokura) – [Halter juristische Person] UND Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Vollmacht, falls die Zulassung über Dritte erfolgt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer von Kfz-Haftpflichtversicherung
- formloses SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (IBAN)
- amtliche Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
- ggfs. Mitteilung des Wunschkennzeichens
Adressänderung
- Vorlage des Ausweises
- bei postalischer Beantragung: Kopie des Personalausweises (beidseitig und leserlich)
- Vorlage des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Fahrzeugschein muss im Original vorliegen, auch bei postalischer Antragstellung (Sie können sich für Ihre Unterlagen eine vorläufige Kopie bei postalischer Antragstellung machen und senden uns unbedingt das Original)
Verlust Papiere
- Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes - Verlusterklärung (entweder vom Notar oder durch den Bereich Kfz-Zulassung)
Wie bekomme ich meine Zulassungsdokumente bzw. Plaketten?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.
Die neuen/ergänzten Zulassungsdokumente und gegebenenfalls Plaketten für die amtlichen Kennzeichen werden mit entsprechendem Gebührenbescheid dem Halter auf postalischem Weg zugesandt.
Die geprägten Kennzeichen müssen selbst beschafft werden.
Hinweis:
Grundsätzlich erhöhen sich die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da die Postrückläufe mit Rückschein erfolgen.
Formulare & Unterlagen KFZ-Zulassung
Wunschkennzeichen
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