Untere Wasserbehörde
Aktuelles zur Niedrigwasser-Situation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Aktuelle Situation
28.09.2022
Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Cottbus – In den vergangenen Wochen stellte sich in der Lausitz herbstliche Witterung ein. Die Temperaturen gingen zurück und immer wieder gab es Niederschläge. Allerdings reichte der bisherige Regen nicht, um die Abflüsse in der Schwarzen Elster wieder zu normalisieren. Die Schwarze Elster führt weiterhin auf ihrer gesamten Fließstrecke – zum Teil extremes – Niedrigwasser. Die Ad hoc-AG „Extremsituation“ trat in dieser Woche erneut zusammen, um die meteorologisch-hydrologische Situation zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten.
Typisch herbstliches Wetter stellte sich im September in der Lausitz ein. Für den Monat September wurden an der Station Cottbus mit Stand 25.September 2022 bereits 38,8 Millimeter, das heißt 97 Prozent der zu erwartenden Niederschläge, gemessen (Bezugsreihe 1981 bis 2010). An der Staumeisterei am Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) wurden sogar 44,3 Millimeter Regen aufgezeichnet. Im oberen Einzugsgebiet der Schwarzen Elster bewirkten die Niederschläge, dass die Schwarze Elster ab der Landesgrenze von Sachsen nach Brandenburg wieder geringfügig Wasser führt. Dieses Dargebot wurde in Kleinkoschen in das Speicherbecken Niemtsch (Senftenberger See) eingeleitet. Der Wasserstand des Speicherbeckens Niemtsch blieb in den letzten Wochen relativ stabil und liegt zurzeit bei +98,48 Meter NHN (Normalhöhennull, Stand 26.09.2022). Durch eine kontinuierliche Abgabe aus dem Speicherbecken Niemtsch wird der Pegel Biehlen seit Mai 2022 gestützt. Zusätzlich erfolgt auch weiterhin die Stützung aus der Grubenwasserreinigungsanlage Rainitza seitens der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Trotz dieser intensiven Stützungsmaßnahmen liegt der Abfluss am Pegel Biehlen bei nur 0,57 Kubikmeter pro Sekunde (Stand 26.09.2022). Der mittlere Abfluss für den Monat September liegt an diesem Pegel bei 2,05 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1983 bis 2021).
Auch im unteren Einzugsgebiet der Schwarzen Elster bewegen sich die Abflüsse auf sehr niedrigem Niveau. Am Pegel Bad Liebenwerda fließen aktuell 2,87 Kubikmeter pro Sekunde. Der mittlere Abfluss für September liegt am Pegel Bad Liebenwerda bei 9,68 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1973 bis 2021). Auch am Pegel Herzberg werden mit 3,43 Kubikmeter pro Sekunde (Stand 26.09.2022) die mittleren Abflüsse von 8,82 Kubikmeter pro Sekunde (Bezugsreihe 1997 bis 2021) weiterhin deutlich unterschritten.
Die weiterhin sehr angespannte hydrologische Situation im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster erfordert die weitere regelmäßige Zusammenarbeit der länderübergreifenden
Ad hoc-AG „Extremsituation“, um erforderliche Maßnahmen in der Flussgebietsbewirtschaftung abzustimmen.
31.08.2022
17.08.2022
Teileinzugsgebiet Schwarze Elster
Allgemeinverfügungen Wasserentnahme
10.02.2023
13.06.2022
Teileinzugsgebiet Mittlere Spree
Niedrigwasserkonzept Mittlere Spree
Auswirkungen auf die touristischen Angebote (Paddelboote & Kahnfahrten)
Weiterhin werden Kahnfahrten im Bereich Lübbenau/Spreewald, Lehde und Leipe uneingeschränkt angeboten und durchgeführt.
Auch das Paddeln ist möglich.
Aktuelle Informationen:
Allgemeinverfügungen Wasserentnahme
14.09.2022
01.08.2022
13.06.2022
Untere Wasserbehörde
Allgemeines
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Wasser ist ein kostbares Gut. Wie wichtig Wasser sein kann, haben die letzten Jahre gezeigt. Um den Wasserhaushalt und damit das Wasser zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die genau das sicherstellen sollen.
Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zu denen in erster Linie das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz - WHG) und das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) gehören. Diese Gesetze werden durch weitere Vorschriften ergänzt, z. B. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder
Der Gesetzgeber hat verschiedene Verfahren etabliert, für deren Durchführung die untere Wasserbehörde verantwortlich zeichnet; dazu gehören z.B.:
Auf den folgenden Seiten stellt die untere Wasserbehörde Informationen zur Verfügung, die Ihnen helfen sollen, den für Ihr Anliegen/Vorhaben richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular zu finden.
Bei Fragen können Sie sich gern unter der E-Mail-Adresse melden. |
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Aktuelle Informationen
Formulare und Informationen
Erdaufschlüsse
Entnahme aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern
Anzeige zur erlaubnisfreien Grundwasserentnahme für Hausbrunnen gemäß § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.02.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz | F 70.02.02 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz |
Grundwasserhaltung/Grundwasserabsenkung
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung gemäß §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | F 70.03.01 |
Anzeige eines Erdaufschlusses für eine Grundwasserabsenkung für geringe Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck (< 10 m³/h und <30 Tage) gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | F 70.03.02 |
Wasserschutzgebiet
Antragsvoraussetzungen für die Befreiung von Verbot/von den Verboten
Bitte wenden Sie sich an Frau Hein (Telefon 03541/870-3423)
Überschwemmungsgebiet/Hochwasserschutz
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung gemäß § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Ausweisung neuer Baugebiete im festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.02 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für sonstige Maßnahmen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.03 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 98 Abs. 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) von Ausnahmen von den Verboten auf Deichen und Deichschutzstreifen Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde () |
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Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse - Bekanntmachung | I 70.05.06 |
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal – Bekanntmachung | I 70.05.07 |
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer | F 70.06.01 |
Kanalisationsnetze
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 1 | F 70.07.01 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 2: Baubeschreibung | F 70.07.02 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über den Baubeginn | F 70.07.03 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über die Fertigstellung |
F 70.07.04 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.1: Erklärung der Baubetreuung zur Fertigstellung | F 70.07.05 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.2: Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur Fertigstellung | F 70.07.06 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.3: Bestätigung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur Fertigstellung | F 70.07.07 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.4: Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen der Kanalisation zur Fertigstellung | F 70.07.08 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Bescheinigung der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs für Standsicherheit zur Fertigstellung | F 70.07.09 |
Kleinkläranlagen (Schmutzwassermenge < 8 m³/d, Schmutzwasserbeseitigungspflicht
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht und Freistellung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz | F 70.08.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem häuslichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer | F 70.08.03 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem gewerblichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer | F 70.08.04 |
Gewässerbenutzungen (Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigungspflicht) einschl. Stauanlagen (Wehre) und Schöpfwerke
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser | F 70.10.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer | F 70.10.02 |
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste Gewerbe |
F 70.10.03 |
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste Wohnbebauung |
F 70.10.04 |
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und Freistellung der Gemeinde/der Stadt/des Amtes gemäß § 66 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.10.05 |
Antrag der Gemeinde/der Stadt/des Amtes auf Freistellung von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und deren Übertragung auf den Nutzer gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.10.06 |
Antragsvoraussetzungen für Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb von Stauanlagen (Wehren) und Schöpfwerken
Bitte wenden Sie sich an Frau Elsner (Telefon (03541/870-3437) |
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | F 70.12.01 |
Anzeige einer Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) gemäß Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | F 70.12.02 |
Informationen zu JGS-Anlagen | I 70.12.03 |
geothermische Anlagen
Anzeige eines Erdaufschlusses für die Nutzung von Erdwärme gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Brandenburgisches Wassergesetz | F 70.23.01 |
Indirekteinleitung
Antrag zur Einleitung oder Einbringung von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen in öffentliche Abwasseranlagen oder in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen gemäß Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.01 |
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.02 |
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.03 |
abflusslose Sammelgruben
Informationen zur Errichtung und Nutzung von abflusslosen Sammelgruben |
I 70.27.01 |
Veröffentlichungen gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Veröffentlichungen nach IED und IZÜV
Gemäß der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Amtsblatt der Europäischen Union 334/17 vom 17.12.2010) unterliegen bestimmte Anlagen einer besonderen Kontrolle durch die untere Wasserbehörde auf der Grundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1011).
Die untere Wasserbehörde ist u.a. angehalten, ein Überwachungsprogramm zu erstellen, in dem der Rhythmus der kontinuierlichen Überwachung/Kontrollen festgelegt wird. Grundlage der Anlagenüberwachung ist der vom Land Brandenburg aufgestellte Überwachungsplan (https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Ueberwachungsplan.pdf). Er trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme sowie deren Bewertung.
Die Anlagen und Deponien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die der IED unterliegen, finden Sie unter folgenden Links:
Anlagen: https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Uebersicht-IED-Anlagen.pdf
Deponien: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Deponien.pdf
Zu den durch die untere Wasserbehörde zu veröffentlichenden Informationen gehören die wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis und/oder Genehmigung), der Bericht über die letzte Vor-Ort-Kontrolle in Form einer Information incl. der Angabe des Überwachungszyklus laut Überwachungsprogramm für die jeweilige Anlage.
Die Daten zu den einzelnen Anlagen finden Sie hier:
AEV Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ - Abfallaufbereitungsanlage
Agrar GmbH Landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern - Schweinemastanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Azolanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Basotect-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - DNT-Anlage einschl MNT
BASF Schwarzheide GmbH - Gaserzeugungsanlage (Steamreforming)
BASF Schwarzheide GmbH - Glycerin und Biodiesel-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - GuD-Kraftwerk
BASF Schwarzheide GmbH - Laromer-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - PBT-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Polyesterole-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Polyetherole-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Rückstandsverbrennungsanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Strobilurin-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Systemhaus
BASF Schwarzheide GmbH - TDA-Anlage einschl. Toluidin
BASF Schwarzheide GmbH - TDI-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Technikum
BASF Schwarzheide GmbH - Wasserstoff-Anlage
Biogas Produktion Schöllnitz GmbH - Biogasanlage mit Gaslager
BOLART GmbH Schweineproduktionsanlagen
Deponiegesellschaft Schwarze Elster GmbH
EEW Energy from Waste Großräschen GmbH - EBS-Kraftwerk
EZL Entsorgungszentrum Lauchhammer GmbH - Lager für gefährliche Abfälle
Fehr Umwelt Ost GmbH - Lager für ballierte Ersatzbrennstoffe
Lindenhof GbR - Schweinemastanlage
Mutterkuh- und Schweinezucht GmbH - Schweinezuchtanlage
Ortrander Eisenhütte GmbH - Eisengießerei
PETOPUR GmbH - Anlage zur Herstellung aromatischer Polyesterole und Glykole
Porcelaingres GmbH - Fliesenwerk
PTO Polymertechnik Ortrand GmbH - Anlage zur Gewebegummierung
ReMetall Deutschland AG- Zwischenlager für gefährliche Abfälle
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG - Abfallaufbereitungsanlage
REMONDIS Brandenburg GmbH - Anlage zur Aufbereitung von Altholz
Rubin GmbH - Kompostierungsanlage
Schweineproduktions GmbH Bärhaus - Schweinemastanlage
STR Tank-Container-Reinigung GmbH - Containerlager für Gefahrstoffe
TRADEBE GmbH - Lösungsmittelrecycling
Wiegel Lauchhammer Feuerverzinken GmbH - Feuerverzinkerei
Wienerberger Ziegelindustrie GmbH - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)
Informationen auf den Seiten des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) |
MLUK |
Informationen für Gewässeranlieger und -nutzer
im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Informationen zur Errichtung und Nutzung von abflusslosen Sammelgruben |
I 70.28.01 |