Veterinäramt, Haus 3, Dubinaweg 1, Senftenberg: 03573/870-4447
Labor im Kreishaus, Joachim-Gottschalk Straße 36 in Calau: 03573/870-4435
Allgemeine Informationen
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und §4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!
Waschbären: Die Trichinenprobenentnahme beim Waschbären durch die Jagdausübungsberechtigten ist derzeit unzulässig.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene informiert, Calau, d. 12.11.2024:
betr. Waschbären – Trichinenprobenentnahme
Die Trichinenprobenentnahme beim Waschbären durch die Jagdausübungsberechtigten ist derzeit unzulässig.
Das betrifft auch die Jäger, die bereits in diesem Jahr durch unser Amt geschult worden sind. (Schulung „Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild, Dachs und Waschbär)
Die Trichinenprobe darf derzeit nur von einem amtlichen Tierarzt gegen Gebühr entnommen werden.
Begründung: Eine Änderung des §6 Abs. 2 Tier-LMÜV und damit die Erweiterung der Regelungen für die Beauftragung von Jägern zur amtlichen Trichinenprobenentnahme wird derzeit vom Bund beabsichtigt; ein entsprechender Änderungsentwurf liegt bereits vor. Jedoch sind der geplante Änderungstermin sowie der Änderungsumfang bislang noch nicht absehbar. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Änderung der Tier-LMÜV die derzeit geltenden rechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Die Trichinenprobenentnahme durch die Jagdausübungsberechtigten ist derzeit bei Waschbären nicht zulässig.
Aktuelle Regelungen zu den Trichinenproben-Annahmen für 2026
ACHTUNG:
Keine Probeannahmen und Untersuchungen erfolgen an gesetzlichen Feiertagen und an den folgenden Tagen: 02.01.2026 / 15.05.2026 / 24. 12. 2026 / 31.12.2026. An diesen Tagen ist das Landratsamt geschlossen!
Schulung & Beauftragung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme
Schulung von Jägern
Jäger, die sich erstmalig mit der Trichinenprobenentnahme beauftragen lassen wollen, melden sich zu einer Schulungsveranstaltung an. Die Schulungsbehörde muss nicht identisch mit der beauftragenden Veterinärbehörde sein. Mitunter wird die Schulung im Rahmen der Jägerausbildung durchgeführt. Fragen Sie hierzu jedoch immer gesondert nach, da die Schulung auch ausdrücklich bescheinigt werden muss.
Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme durch Jäger Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger bei der zuständigen Behörde (Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene) beantragt werden. Mit der Übertragung der Entnahme von Trichinenproben wird der Jagdausübungsberechtigte ermächtigt, bei Wildschweinen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, die Probe zur Trichinenuntersuchung zu entnehmen.
Voraussetzungen zur Beauftragung:
Sie sind Inhaber eines gültigen Jagdscheines (Kopie)
Sie sind in einem Jagdrevier im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz jagdausübungsberechtigt oder haben eine Erlaubnis zur Jagd und das Einverständnis durch den Jagdausübungsberechtigten
Sie haben an einer Schulung zur „Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung“ teilgenommen (Schulungsnachweis Kopie)
Sie haben den Antrag zur Beauftragung zur Entnahme von Proben von Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen vollständig ausgefüllt, geforderte Nachweise (Kopien) beigefügt und im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Amt 39, SG 39.3, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg eingereicht. (Antrag siehe Kästchen "Anträge")
Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie von unserem Amt die Beauftragung zur Entnahme von Proben von Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen. Die Beauftragung ist gebührenpflichtig.
Die Beauftragung kann jederzeit entschädigungslos entzogen werden, insbesondere wenn die Trichinenprobenentnahme nicht rechtskonform durchgeführt wird.
Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen das dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene deshalb mitteilen. Hierfür senden Sie eine Mail an
Probennahme, Aufbewahrung und Abgabe
Probenmaterial
Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 50g schwer sein. Alternativ kann auch Unterarmmuskulatur untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Es ist nur sauberes Probenmaterial abzugeben (ohne Borsten, Sand, Blätter, Maden), ansonsten wird die Annahme abgelehnt und eine Nachprobe angefordert. (Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicherzu verpacken (z.B. können ausgewaschene Becher oder andere Behältnisse mit Deckel benutzt werden. Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer unverwischbar zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein.
Wildursprungschein (WUS)
Zu der Trichinenprobe ist der gesamte Wildursprungschein (Original + 3 Durchschriften) vorzulegen. Er ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Bitte darauf achten, dass der Antragsteller der Trichinenuntersuchung mit Angabe der Telefonnummer auf dem WUS vermerkt ist. Das ist wichtig, wenn der Erleger/der Jagdausübungsberechtigte verschiedene Personen sind. Der Wildursprungschein ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Es ist unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag sicher zu erreichen ist. Das Original des WUS verbleibt in der Behörde. Die Durchschriften erhält der Jäger bei persönlicher Abgabe der Probe sofort abgestempelt zurück. Wenn die Probe per Kurier im Amt eingeht, wird der Wildursprungschein abgestempelt und am gleichen Tag per Post zurückgesandt. Auf Wunsch liegt der WUS auch zur Abholung bereit.
Hinweis:
Zusammen mit der Trichinenprobe muss im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Schweißprobe und der dazugehörige Antrag vollständig und gut leserlich ausgefüllt mit abgegeben werden.
Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Probe gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollte eine autolytische (verdorbene) Probe bei uns eingehen, wird diese zurückgewiesen. Gleiches gilt für eine gefrorene Probe. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu einem falsch negativen Ergebnis kommen. In diesen Fällen ist durch den amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten eine untersuchungsfähige Nachprobe zu ziehen. Hierfür anfallende Kosten trägt der Antragsteller. Bei Verzicht auf die Probenentnahme durch den Antragsteller der Trichinenuntersuchung ist ein Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Ergebnisübermittlung, Freigabe und Weiterverarbeitung des Tierkörpers
Ergebnisübermittlung der Trichinenuntersuchung:
Auf dem WUS wird das Datum und die Uhrzeit der Freigabe vermerkt, zu dem das Fleisch weiterverarbeitet werden kann. In der Regel ist die Freigabe am Ansatztag ab 18.00 Uhr. Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, wird der Antragsteller der Trichinenuntersuchung telefonisch benachrichtigt. Dafür ist es wirklich wichtig, dass der Antragsteller am Ansatztag entsprechend den Angaben auf dem WUS jederzeit telefonisch erreichbar ist.
Weiterverarbeitung des Schwarzwildes Sobald das negative Untersuchungsergebnis der Trichinenuntersuchung vorliegt. In der Regel am Ansatztag ab 18.00 Uhr.
Achtung: Auch der Aufbruch darf erst nach der Freigabe verwertet oder abgegeben werden! Zum Verarbeiten gehört auch das Zerwirken, d. h. dass das Tier erst nach Freigabe zerwirkt werden darf! Abschwarten ist jedoch schon vorher erlaubt. Alles Wild, das bedenkliche Merkmale aufweist und zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, unterliegt der Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung! Verunfalltes Wild darf nicht zum menschlichen Verzehr in Verkehr gebracht werden (Straftat).
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Sachgebiet Fleischhygiene.
Trichinenuntersuchungen finden montags, dienstags, donnerstags und freitags statt. Die Bedingungen für Probenentnahme, -transport, -annahme und die Probenbearbeitung bleiben weiterhin unverändert.
Annahmestellen
Annahmezeiten
Landratsamt OSL
Haus III
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Tel: 03573/870-4447 bzw. 870-4401
Montag: 07:30 – 09:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 08.00 Uhr
Landratsamt OSL
Raum 0.13
J.-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau
Tel: 03573/870-4442 / 870-4435
Montag: 07:30 – 09:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 09:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 09:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 08.00 Uhr
Tierarztpraxis Kloß
Paul-Fahlisch-Str. 20
03222 Lübbenau
Tel: 03542/3040
Montag: 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 10:00 Uhr
Bitte beachten: Die Abholung der Proben erfolgt durch den Kurier immer mittwochs, sodass die Proben donnerstags auf Trichinen untersucht werden (auch die, die montags oder dienstags in der Praxis abgegeben werden).
Neu ab Mai 2026
Amt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand
Montag: 9:00 - 14:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 14:30 Uhr
Bitte beachten:
Ein Kurierdienst des Landkreises transportiert die Proben jeweils anschließend nach Calau. Dort erfolgt am folgenden Tag die Untersuchung des Wildfleisches. Im Anschluss erhalten die Jägerinnen und Jäger eine Benachrichtigung über das Ergebnis.
Gebühren
Die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild/Dachs beträgt seit 01.01.2025 = 10,00 €.