Probenmaterial
Die Probe für die Untersuchung auf Trichinen ist aus einem Zwerchfellpfeiler zu entnehmen und muss mindestens 50g schwer sein. Alternativ können auch Unterarm- oder Unterzungenmuskulatur (nicht Zungenspitze) untersucht werden. Das angegebene Gewicht bezieht sich lediglich auf den Anteil an reiner Muskulatur ohne Fett und Bindegewebe. Es ist nur sauberes Probenmaterial abzugeben (ohne Borsten, Sand, Blättern, Maden), ansonsten wird die Annahme abgelehnt und eine Nachprobe angefordert.
(Die Fleischprobe ist hygienisch d.h. auslaufsicher zu verpacken (z.B. können ausgewaschene Becher oder andere Behältnisse mit Deckel benutzt werden. Das Probenbehältnis ist zusätzlich mit der Wildmarkennummer unverwischbar zu kennzeichnen. Die Zugehörigkeit der Probe zum Wildkörper muss zweifelsfrei gewährleistet sein.
Wildursprungschein
Zu der Trichinenprobe ist der gesamte Wildursprungschein (Original + 3 Durchschriften) vorzulegen. Er ist vollständig und gut lesbar auszufüllen. Der Antragsteller der Trichinenuntersuchung ist ebenfalls mit Angabe der Telefonnummer einzutragen.
WICHTIG: Es ist unbedingt eine Telefonnummer zu vermerken, unter der der Antragsteller der Trichinenuntersuchung am Untersuchungstag jederzeit zu erreichen ist.
Das Original des Wildursprungscheines verbleibt in der Behörde. Die Durchschriften erhält der Jäger bei persönlicher Abgabe sofort abgestempelt zurück. Wenn die Proben per Kurier im Amt eingehen, wird der Wildursprungschein abgestempelt und am gleichen Tag über die Post zurück an den Antragsteller für die Trichinenuntersuchung geschickt. Auf Wunsch liegt der Wildursprungschein auch zur Abholung bereit.
Auf dem Wildursprungschein wird das Datum der Freigabe vermerkt, zu dem das Fleisch weiterverarbeitet werden kann. In der Regel ist die Freigabe, wenn das Jagdgebiet in keiner ASP-Sperrzone liegt, am Ansatztag ab 18.00 Uhr.
Sollte ein Befund fraglich oder positiv sein, wird der Antragsteller der Trichinenuntersuchung telefonisch informiert. Dafür ist es wichtig, dass der Antragsteller am Ansatztag entsprechend den Angaben auf dem Wildursprungsschein jederzeit telefonisch erreichbar ist.
Hinweis:
Zusammen mit den Trichinenproben müssen im Rahmen des ASP-Bekämpfungsprogramms die Schweißproben und die dazugehörigen Anträge und die Pürzel für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung abgegeben werden. Hierzu ist der mit der Wildursprungnummer versehene separat verpackte verschlossene Pürzel und der vollständig ausgefüllte und gut lesbare Antrag mitzubringen.
Die Abgabe einer Schweißprobe zur Untersuchung auf ASP ist aktuell für jedes Stück zwingend vorgeschrieben, also auch wenn keine Prämie beantragt wird.
Liegt das Jagdgebiet in den ASP-Sperrzonen I und II gilt folgendes:
Bei der Trichinenprobenabgabe kommt auf dem Wildursprungschein ein „vorläufig beschlagnahmt“-Stempel; kein Freigabe-Datum. Erst wenn dem Jagdausübungsberechtigten das negative Ergebnis der Schweißprobe bekannt ist, gilt die automatische Freigabe der Trichinenuntersuchung.
Aufbewahrung der Proben bis zur Untersuchung
Bis zur Abgabe bewahren Sie Ihre Probe gekühlt bei 4 - 7°C auf. Sollte eine autolytische (verdorbene) Probe bei uns eingehen, wird diese zurückgewiesen. Gleiches gilt für eine gefrorene Probe. Diese Prozesse können Trichinenlarven zerstören und verfälschen somit das Untersuchungsergebnis. Es könnte zu einem falsch negativen Ergebnis kommen.
In diesen Fällen ist durch den amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten eine untersuchungsfähige Nachprobe zu ziehen.
Hierfür anfallende Kosten trägt der Antragsteller. Bei Verzicht auf die Probenentnahme durch den Antragsteller der Trichinenuntersuchung ist ein Entsorgungsnachweis vorzulegen.