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News-Ticker

Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Anfang 2026 | bisheriger Amtsinhaber Landrat Siegurd Heinze stellt sich nicht noch einmal der Wiederwahl

Landrat Siegurd Heinze (Bild: Landkreis OSL) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Landrat Siegurd Heinze (Bild: Landkreis OSL)

Im Jahr 2026 finden im Land Brandenburg insgesamt sechs Landratswahlen statt, konkret in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, Elbe-Elster und auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Der Amtsinhaber im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landrat Siegurd Heinze, stellt sich aus heutiger Sicht nicht noch einmal für weitere 8 Jahre zur Wiederwahl. 

 

Nach fast 36 Jahren in der Kommunalpolitik, davon hauptamtlich 8 Jahre als Amtsdirektor, 8 Jahre als Bürgermeister von Schipkau und dann mehr als 16 Jahren Landrat des Landkreises OSL, beendet er seine Wahlzeit am 8. Mai 2026. Dies teilte Siegurd Heinze in der Kreistagssitzung am 26. Juni in Klettwitz dem Kreistag und der Öffentlichkeit mit.

 

Zugleich beendet zum 30. Juni 2026 die 1. Beigeordnete Grit Klug nach insgesamt 44 Jahren in der Kreisverwaltung, davon 16 Jahren als 1. Beigeordnete, ebenso ihre Tätigkeit für den Landkreis. Im Rahmen der Kreistagssitzung gab auch sie bekannt, zum Ende ihrer Amtszeit keinen Antrag auf Wiederwahl zu stellen.

 

„Um die Wahl des Landrates/der Landrätin sowie der 1. Beigeordneten/des 1. Beigeordneten vorzubereiten, bedarf es ausreichend Zeit, die mit der frühzeitigen Information des Kreistages und der Öffentlichkeit gegeben sein sollte“, so Heinze.

Landrat Siegurd Heinze äußert sich weiterhin dazu: „Nach 36 Jahren in der Kommunalpolitik, davon fast 33 Jahre als Hauptverwaltungsbeamter, beende ich meine Amtszeit mit viel Dankbarkeit und Demut vor diesem wichtigen Amt am 8. Mai 2026. Selbstverständlich werde ich meine Amtsgeschäfte bis zum letzten Dienst-Tag engagiert, ordnungsgemäß und zuverlässig führen und die Verantwortung im nächsten Jahr an die dann gewählte Landrätin oder den gewählten Landrat übergeben. Bis dahin bleibt noch einiges auf der Agenda zu erledigen. Für das weitere Verfahren trägt der Kreistag bzw. das Innenministerium die Verantwortung, wobei die letzte Entscheidung über die Wahl einer neuen Landrätin oder eines neuen Landrates die Wählerinnen und Wähler treffen werden.“