Bei der Landratswahl am Sonntag, dem 11. Januar 2026, wählen die Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ihre Landrätin oder ihren Landrat für die kommenden acht Jahre.
Wer am Wahltag nicht vor Ort im eigenen Wahlbezirk wählen kann oder möchte, kann Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dies ist im Landkreis OSL ab Beginn der kommenden Woche möglich. Die Wahlleitungen der Kommunen haben hierfür alle notwendigen Vorkehrungen getroffen.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, stellen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der Gemeinde ihres Hauptwohnorts. Sie müssen hierzu nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten. Nach entsprechender Bearbeitung des Antrags werden die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt zur Briefwahl, Anleitung) bereitgestellt.
Die Beantragung kann gemäß der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) folgendermaßen erfolgen:
Sie sprechen persönlich bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
Sie stellen einen schriftlichen Antrag (hierfür bspw. auch Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
In der Regel muss der Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag um 18 Uhr beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung (20.12.). Diese informiert darüber, dass eine Person wahlberechtigt ist, und enthält Angaben zum zuständigen Wahllokal sowie Hinweise zur Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer zur Landratswahl 2026 in OSL antritt
Der Kreiswahlausschuss entschied in seiner Sitzung am 06.11.2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Ergebnis der Sitzung wurden alle der frist- und formgerecht eingereichten drei Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats zugelassen.
Folgende Personen können somit antreten:
Wahlvorschlag CDU – Alexander Erbert (CDU), Beigeordneter/ Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, Wohnort Schwarzheide
Wahlvorschlag AfD – Antje Ruhland-Führer (parteilos), Rechtsanwältin, Wohnort Schwarzheide
Wahlvorschlag Tierschutzpartei – Dr. Evgeni Kivman (Tierschutzpartei), Softwareentwickler, Wohnort Lübbenau
Informationen zur Wahl der Landrätin/Wahl des Landrates für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es hier: www.osl-online.de/landratswahl