ASP: Landkreis richtet Pufferzone nach Ausbruch in Sachsen ein | Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Nachdem der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Februar 2026 vollständig frei von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) war, machen neue ASP-Nachweise im benachbarten Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen) vorsorgliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Ziel ist es, einen Schutzkorridor („nationale Pufferzone“) entlang der Landesgrenze zu Sachsen aufrechtzuerhalten und ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat deshalb eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie tritt zu Dienstag, 14.07.2026 in Kraft und ist im vollständigen Wortlaut unter www.osl-online.de/asp abrufbar. Die Allgemeinverfügung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Landkreis Spree-Neiße, der ebenso eine eigene Verfügung erlässt, sowie dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Vorhandene Schutzzäune werden wieder verschlossen
Anders als während der früheren Restriktionszonen wird keine großflächige Sperrzone eingerichtet. Stattdessen wird in Teilen des südlichen Kreisgebietes eine nationale Pufferzone eingerichtet. Betroffen sind Bereiche der Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Schipkau, Großräschen, Schwarzbach, Neu-Seeland sowie der Stadt Senftenberg.
Mit der Allgemeinverfügung bleiben die bestehenden ASP-Schutzzäune erhalten, lediglich die zuvor bereits ausgebauten Tore werden wieder installiert. Diese sind nach jeder Durchfahrt oder jedem Passieren wieder sorgfältig zu schließen, damit die Schutzfunktion der Zaunanlagen gewährleistet bleibt. Jagdausübungsberechtigte sind zudem verpflichtet, verendet aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Veterinäramt zu melden und den Schwarzwildbestand innerhalb der Pufferzone zwischen den Zaunanlagen konsequent zu entnehmen. Darüber hinaus sind bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung Flächen und Erntegut fortlaufend auf krankes oder verendetes Schwarzwild zu kontrollieren. Werden entsprechende Tiere entdeckt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und das Veterinäramt zu informieren.
In den kommenden Wochen werden die vorhandenen ASP-Schutzzäune schrittweise wieder geschlossen beziehungsweise ertüchtigt. Die Arbeiten erfolgen nach Beauftragung eines Unternehmens unter Nutzung des vorhandenen Zaunmaterials des Landkreises.
Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Einrichtung der Pufferzone keine allgemeinen Betretungsverbote verbunden. Der Landkreis setzt weiterhin darauf, die notwendigen Schutzmaßnahmen mit möglichst wenigen Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Wer einen ASP-Schutzzaun passiert, wird jedoch eindringlich gebeten, die Tore nach dem Durchfahren oder Durchgehen wieder sorgfältig zu schließen. Nur geschlossene Tore gewährleisten die Schutzfunktion der Zaunanlagen und tragen dazu bei, ein erneutes Ausbreiten der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL zu verhindern. Beschädigungen an Zäunen oder Toren sollten umgehend über die auf den Toren angebrachten Hinweisschildern angegebene Telefonnummer gemeldet werden.
Alle Informationen, die aktuelle Allgemeinverfügung sowie Karten zur Pufferzone und zum Zaunverlauf sind unter www.osl-online.de/asp verfügbar.
Ergänzender Hinweis:
Das Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Teilen des ehemaligen ASP-Wildschutzzauns aus dem nördlichen Kreisgebiet läuft auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiter. Die Sicherheit und Einsatzfähigkeit der ASP-Schutzmaßnahmen haben dabei jedoch jederzeit oberste Priorität. Deshalb wird unter Berücksichtigung der erneut aufgetretenen ASP-Fälle im Landkreis Görlitz weiterhin ausschließlich ein Teil des im nördlichen Kreisgebiet errichteten Wildschutzzauns zur Übernahme angeboten. Ausgegeben wird nur Zaunmaterial, das für die Tierseuchenbekämpfung dauerhaft nicht mehr benötigt wird. Gleichzeitig hält der Landkreis eine ausreichende Materialreserve vor, um die ASP-Schutzzäune bei Bedarf kurzfristig schließen oder ertüchtigen zu können.