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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster

Mit der Bekanntmachung des Widerrufs im Amtsblatt Nr. 01/2023 am 10.02.2023 bestehen ab dem 11.02.2023 keine Einschränkungen mehr bezüglich der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster. Die wasserwirtschaftliche Situation für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster hat sich normalisiert. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer-und Anliegergebrauch) ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.

 

Der Widerruf ist einsehbar im aktuellen Amtsblatt, Ausgabe 01/2023 sowie unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen & Richtlinien und unter Natur & Umwelt > Untere Wasserbehörde.

 

Seit Mitte Juni 2022 galten die beiden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster. Für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree wurde die Allgemeinverfügung am 14.09.2022 widerrufen.

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