Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Regelungen an Ostern | Erreichbarkeit der Bürger-Hotline und Teststellen in OSL an den Ostertagen

(01.04.2021, 10 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL verharrt auf hohem Niveau. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Aktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz 192. Damit zählt der OSL-Kreis weiter zu den Landkreisen mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 146,4.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 47 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 6.276 steigt. Aktuell sind 426 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 253 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.007 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 19 COVID-19-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 7 Kindertagesstätten, 5 Schulen und 2 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes / Regelungen an Ostern +++

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen hat das Land Brandenburg die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April und umfasst folgende Festlegungen in Bezug auf die Osterfeiertage:

 

Die Notbremse ab Überschreitung des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung an Ostern ergänzt, gültig ab Gründonnerstag (1. April) bis Ostermontag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages.

 

An den Ostertagen sind zudem, unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz, private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Nach Ostern gilt jedoch wieder, aufgrund der Inzidenz über 100: ein Haushalt und eine haushaltsfremde Person. 

 

Ob Osterfeuer oder Ausflüge an den Feiertagen erlaubt sind und was für Besuche von Freunden und Verwandten gilt, beantwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in seiner Pressemitteilung vom 31.03.2021: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ in Hinblick auf die Regelungen an Ostern, nachzulesen ebenfalls unter www.osl-online.de.

 

Weiterhin gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit der Bekanntgabe der erhöhten Inzidenz von über 100 seit Dienstag, 23. März 2021, die verschärften Schutzmaßnahmen der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zur Eindämmung des Corona-Virus. Diese umfassen neben der Begrenzung der Personenzahl, was private Zusammenkünfte etc. betrifft, folgende Punkte:

 

  • Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, bleibt geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen ist der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

U.a. Baumärkte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen geöffnet bleiben. Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen.

 

Die Schutzmaßnahmen gelten bis einschließlich 5. April 2021 und verlängern sich automatisch bei anhaltender Überschreitung des 100er-Inzidenzwertes. Der Landkreis gibt öffentlich bekannt, wenn die Maßnahmen aufgehoben werden.

 

Zu den aktuellen Regelungen der angepassten Eindämmungsverordnung des Landes informiert der Landkreis auf www.osl-online.de.

 

+++ Erreichbarkeit der Bürger-Hotline an den Feiertagen +++

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons des Landkreises sind auch an den Osterfeiertagen von 10 bis 14 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0800 870-1100. Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen und Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nach Möglichkeit vordergründig hier zu informieren.

 

+++ Teststellen in OSL an den Ostertagen +++

 

Symptomfreie Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der sogenannten „Bürgertestungen“ der Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines kostenfreien PoC-Antigen-Tests.

 

In den Teststellen des Landkreises ist die Inanspruchnahme eines kostenfreien Schnelltests an Ostern bis einschließlich Donnerstag, 1. April möglich. Die Teststelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg (7 bis 15 Uhr) sowie das Testzentrum am Spreeweltenbad in Lübbenau (10 bis 13 Uhr, Online-Terminvereinbarung notwendig) sind auch am Samstag, 3. April geöffnet. An den Osterfeiertagen (Karfreitag, Ostersonntag und -montag) sind die Teststellen geschlossen.

 

Hinweise: Bis auf die Teststelle des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung (online bzw. telefonisch) notwendig. Testungen erfolgen nur bei symptomfreien Personen, die nicht in Kontakt zu Corona-Infizierten waren bzw. sind und sich nicht in Quarantäne befinden. Der Personalausweis und die Versichertenkarte sind zur Testung vorzulegen.

 

Nähere Informationen und Hinweise zu den Schnelltestangeboten sind auf der Webseite des Landkreises unter „Informationen zum Coronavirus“, Menüpunkt „Angebot für Antigen-Schnelltestungen“ zu finden. Die Seite wird fortlaufend um neu hinzukommende Angebote aktualisiert.

 

+++ Verhalten nach positivem Testergebnis des Schnell- oder Selbsttests / Allgemeinverfügung Quarantäne angepasst +++

 

Das Ergebnis des Schnelltests ist positiv: Wie verhalte ich mich richtig? Ab wann beginnt, wann endet der Quarantänezeitraum? Momentan erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons hierzu zahlreiche Fragen.

 

Antworten hierauf gibt die aktuelle 3. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Für den Fall des Kontakts zu einer positiv getesteten Person, typischer Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion oder eines positiven Testergebnisses, sind die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verpflichtend einzuhalten.

 

Die aktuell angepasste Allgemeinverfügung trat am 31. März in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April. Einzusehen ist sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung, hier steht zudem eine Infografik zur Verfügung. Das richtige Verhalten für Kontaktpersonen, Personen mit Krankheitssymptomen und positiv getestete Personen ist in dieser Übersicht dargestellt.

 

So sollten positiv getestete Personen sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt informieren. Dabei sind die Kontaktdaten, die Art der Testung (PCR- oder Antigen-Schnelltest/-Selbsttest) und das Test-Datum mitzuteilen. Beruht das positive Testergebnis auf einem Antigen-Schnelltest/-Selbsttest, ist zudem durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin ein PCR-Test zur Bestätigung vorzunehmen. Ausschließlich zur Durchführung der Testung oder in Notfallsituationen darf die Wohnung verlassen werden. Der Quarantänezeitraum endet 14 Tage nach Symptombeginn sowie Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden gemäß ärztlicher Beurteilung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines weiteren Tests zum Ende des Zeitraumes trifft das Gesundheitsamt.

 

Ab sofort besteht für Betroffene nun auch die Möglichkeit, über das Kontaktformular „Quarantäne“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de die Bescheinigung über das Testergebnis, welches von der Teststelle ausgehändigt wird, hochzuladen und somit dem Gesundheitsamt direkt zukommen lassen.

Weitere Informationen