Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zur Rettungsdienstgebührensatzung: Landkreistag fordert kurzfristige Lösungen gemeinsam mit dem Land
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Pressemitteilung
Landkreistag Brandenburg
29.01.2026
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom gestrigen Tag zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming stellen die Landkreise als Träger des Rettungsdienstes klar: Der bodengebundene Rettungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin zuverlässig und uneingeschränkt zur Verfügung. Die Versorgungssicherheit ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Das Gericht hat entschieden, dass die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming aus dem Jahr 2020 unwirksam ist. Der Landkreis Teltow-Fläming wird nun prüfen, ob ein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt wird. Parallel dazu sind die satzungsrechtlichen Konsequenzen in den jeweiligen Landkreisen sorgfältig zu bewerten.
„Für die Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend, dass der Rettungsdienst weiter verlässlich funktioniert – daran gibt es keinerlei Zweifel“, betont Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg. „Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes rechtlich und praktisch an ihre Grenzen stoßen.“
Auch die übrigen Landkreise sind nun gefordert, die Auswirkungen des Urteils auf ihre jeweiligen Gebührenkalkulationen und Satzungen zu prüfen. Dabei geht es nicht um kurzfristige Einzelmaßnahmen, sondern um eine rechtssichere und tragfähige Gesamtstruktur der Rettungsdienstfinanzierung.
„Das Urteil erhöht den Handlungsdruck erheblich“, erklärt Dr. Holger Obermann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg. „Die Landkreise tragen die Verantwortung für den Rettungsdienst, können diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn Finanzierung und Rechtsrahmen zusammenpassen. Wir sehen daher dringend Gesprächsbedarf mit dem Land, um kurzfristig praktikable Lösungen zu entwickeln.“
Der Landkreistag Brandenburg wird die Entscheidung nun vertieft auswerten und gemeinsam mit den Landkreisen sowie dem Land Brandenburg das weitere Vorgehen beraten. Ziel ist es, Rechtssicherheit herzustellen, die Finanzierung zu stabilisieren und zugleich die hohe Qualität der Rettungsdienstversorgung dauerhaft zu sichern.