Bannerbild
 
 

Rettungsdienst

Symbolbild Rettungsdienst_Bild Landkreis OSL_Sarah Werner_3

Aktuelle Informationen zu Rettungsdienstgebühren im Landkreis OSL

An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend zu allen relevanten Entwicklungen rund um das Thema Rettungsdienstgebühren im Land Brandenburg und etwaigen Auswirkungen auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 

Auflistung Sofern Sie Fragen haben, richten Sie diese gern per E-Mail an: oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Aktueller Sachstand: Müssen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL Gebühren für Rettungsdiensteinsätze zahlen? (Stand 30.06.2025)

Auflistung Der Landkreis OSL rechnet aktuell keine Gebühren gegenüber den Patienten ab. 

Auflistung Am 30. Juni 2025 - nach der vereinbarten Friedenspflicht von acht Wochen - konnten die Gespräche zwischen den acht betroffenen Landkreisen und den Krankenkassenverbänden mit dem erfolgreichen Abschluss einer gemeinsamen Folgevereinbarung beendet werden. Gebührenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger werden infolgedessen nicht verschickt.

Auflistung Zu einzelnen gebührenrechtlichen Aspekten – etwa zur Behandlung von Fehlfahrten – steht die gerichtliche Entscheidung noch aus. Gibt es hier eine Entscheidung, wird dies zu einem späteren Zeitpunkt in die Gebührenkalkulation einfließen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise perspektivisch Gebühren für sogenannte Leerfahrten (also Fehlfahrten und Fehleinsätze des Rettungsdienstes)  von den Patienten erhoben werden müssen. Die Kreisverwaltung informiert hierzu mit ausreichendem Vorlauf.

 

Unabhängig von den noch offenen Punkten der Gespräche zur Finanzierung stellen die Landkreise sicher, dass der Rettungsdienst weiterhin in vollem Umfang und gewohnt hoher Qualität einsatzfähig bleibt. 

 

Antworten auf Ihre Bürgeranfragen (Stand 01.07.2025)

 

Hintergrund zum Thema & Forderungen der Landkreise (Stand 28. März 2025)

 


Satzung über Rettungsdienstgebühren des Landkreises OSL, gültig seit 01.01.2025

Rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst - Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz