01.06.2026: Landkreistag Brandenburg: Gesundheitsminister muss mit den Landkreisen sprechen, nicht über diese!
Positionspapiere:
1. Finanzierung des Rettungsdienstes sichern und landesweit tragfähige Lösungen für eine verlässliche Patientenversorgung schaffen (Stand: 1. Juni 2026, Anlage 1) (pdf)
2. Reform der Notfallversorgung: Zuständigkeiten wahren – Rettungsdienst sichern (Stand: 1. Juni 2026, Anlage 2) (pdf)
Hintergrund:
Viele Landkreise als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes schlagen Alarm. Es droht die Situation, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz nur noch anteilig oder gar nicht mehr von den Krankenkassen erstattet bekommen. Hintergrund: Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass Rettungswageneinsätze, bei denen sich während des Einsatzes herausstellt, dass ein Transport des Patienten in ein Krankenhaus nicht erforderlich ist - so genannte Fehlfahrten - nicht von ihnen bezahlt werden müssen. Eine Kostenübernahme wird auch dann abgelehnt, wenn der Patient oder ein Dritter in gutem Glauben, schnelle Hilfe zu benötigen, den Notruf 112 gewählt hat.
„Wir halten es für richtig und wichtig, dass auch in Situationen, in denen nicht sicher ist, ob der Rettungswagen das Mittel der Wahl ist, nicht aus Kostengründen gezögert wird, den Notruf zu wählen. Dass der Rettungsdienst auch für diese Fälle zur Verfügung steht, gehört für uns zum System. Das sieht auch der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Rettungsdienstgesetz so“, sagt der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, Siegurd Heinze.
Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzung beharrten die Vertreter der Krankenkassen zuletzt auf einem mit einem externen privaten Anbieter entwickelten neuen Modell zur Gebührenkalkulation („Musterkalkulation“) und reduzierten in allen Landkreisen, die sich dieser neuen Kalkulation nicht anschlossen, die Leistungen im Rettungsdienst zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger (Ankündigung von „Festbeträgen“). Für die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung sind jedoch alleinig die Träger des Rettungsdienstes/Landkreise zuständig. Diese sehen angesichts der Rechtslage keine Grundlage, sich auf ein von den Krankenkassen vorgegebenes Kalkulationssystem („Musterkalkulation“) einzulassen, bei dem sie darüber hinaus bislang keinen Einblick in die Kalkulationsgrundlagen erhalten haben.
Im Dezember 2024 hat das Oberverwaltungsgericht in einer ersten Entscheidung dargelegt, dass eine von den Krankenkassen vorgenommene Begrenzung der Leistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Fehlfahrtenproblematik ausgeschlossen ist. Eine weitere Entscheidung, in dem Normenkontrollverfahren gegen die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming gab es Anfang 2026.
Auflistung Zu einzelnen gebührenrechtlichen Aspekten – etwa zur Behandlung von Fehlfahrten – gab es am 28.01.2026 eine gerichtliche Entscheidung. Das Urteil betrifft formal Teltow-Fläming, setzt aber Maßstäbe für alle Rettungsdienstgebührensatzungen im Land Brandenburg, da diese landesweit beklagt worden sind. Die Landkreise werten die Entscheidung nun gemeinsam aus. Ziel ist eine rechtssichere Finanzierung des Rettungsdienstes – ohne zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Dafür braucht es jetzt eine aktive Rolle des Landes.
Die Landkreise verdeutlichen: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in Zeiten steigender Krankenkassenbeiträge nicht auch noch mit diesen Kosten belastet werden. Die betroffenen Landkreise haben dies in mehreren Gesprächen gegenüber dem Gesundheitsministerium deutlich gemacht und darum gebeten, im Wege der Rechtsaufsicht gegenüber den Krankenkassen zu intervenieren und kurzfristig eine Lösung herbeizuführen. Leider bis heute ohne Erfolg, sodass das drohende Versenden von Gebührenbescheiden an Patienten die Folge ist.
Unklar ist, ob einzelne Krankenkassen auf die Einschränkung ihrer Leistungspflicht verzichten. Die Landkreise raten den Bürgerinnen und Bürgern, dies genau zu prüfen. Gegebenenfalls könnte auch ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse in Frage kommen.