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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz

Ersatzausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nach Verlust oder Diebstahl.

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich - zur Online-Termin-Buchung

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift
    Wenn der verlorene P-Schein nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgestellt wurde, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung dieser Daten von der Ausstellungsbehörde des verlorenen oder entwendeten P-Scheins (Karteikartenabschrift).
    Sie können die Ausstellungsbehörde Ihres P-Scheins vorab telefonisch um die Übersendung dieser Daten an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bitten. Ein Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unten als Link.

 

Gebühren:
Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach Verlust oder Diebstahl: 30,30 Euro

 

Weiterführende Informationen:

 

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau)

(Hinweis: Bei Beantragung im Einwohnermeldeamt ist mit einer Bearbeitungsdauer von 12 Tagen zu rechnen!)