Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein
Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (bei Antragstellung per Post sind Kopien ausreichend!)
1 Lichtbild + persönliche Unterschrift
Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
(Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Sofern Ihr aktueller Führerschein nicht im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ausgestellt wurde, ist eine Kopie des Führerscheins einzureichen.
Sollte es sich bei Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR handeln, bitten wir um Vorlage der damals verwendeten Antragskarteikarte (VK 30), soweit sich diese noch in Ihrem Besitz befindet.
Angabe der Fahrschule
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe
(mindestens 9 Unterrichtseinheiten), wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Hinweis: Die Bescheinigung über eine Ausbildung in „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“ – 8 Unterrichtseinheiten – darf seit dem 22.10.2017 nicht mehr anerkannt werden!
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikern
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. bei allen Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, bei allen Augenärzten, Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E. bei ausgewählten Arbeits- oder Betriebsmedizinern sowie allen anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier. Eine Liste der anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung finden Sie hier.
Behördliches Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig (13,- €) und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Bei Antragstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.