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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Nicht-EU)

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums

 

Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Ihre ausländische Fahrerlaubnis (Nicht-EU) umgeschrieben werden kann, ist es entscheidend, welches Land diese ausgestellt hat. Es wird unterschieden zwischen Staaten, welche in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind und den sogenannten Drittstaaten.

Bei Herkunftsländern, welche in der Anlage 11 FeV aufgezählt sind, ist dort ersichtlich, ob und wenn ja, für welche Klassen eine theoretische und/oder praktische Fahrprüfung erforderlich ist. Bei sogenannten Drittstaaten ist in jedem Fall die theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich.

 

Voraussetzungen:

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich - Bitte nutzen Sie das Online-Termin-Modul!
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 
    Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

 

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Ihre ausländische Fahrerlaubnis nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland noch 6 Monate gültig ist. Stellen Sie den Antrag deshalb bitte rechtzeitig. Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 5 Wochen ist zu rechnen.

 

Erforderliche Unterlagen:

 

Staaten, welche in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind:

  • Personalausweis oder alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung
    oder
    • ausländerrechtliches Dokument über den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • 1 Lichtbild (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
  • ausländischer Führerschein im Original
  • ggfs. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (insbesondere erforderlich bei Führerscheinen, welche nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden)
  • schriftliche Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis bei Antragstellung noch gültig ist
  • falls Prüfungen erforderlich sind (s. oben): Angabe einer Fahrschule

 

Bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D oder DE

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 FeV
  • bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich Nachweis über einen Funktions- und Leistungstest (s. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

 

 

Drittstaaten:

  • Personalausweis oder alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung oder
  • ausländerrechtliches Dokument über den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • 1 Lichtbild (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
  • ausländischer Führerschein im Original
  • ggfs. Übersetzung des ausländischen Führerscheins (insbesondere erforderlich bei Führerscheinen, welche nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden) 
  • schriftliche Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis bei Antragstellung noch gültig ist
  • Teilnahmebescheinigung einer Ausbildung/Schulung in Erster Hilfe
    (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, bei einer anerkannten Ausbildungsstelle)
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre; nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T, erhältlich bei allen als Sehteststellen anerkannten Augenoptikern
  • Angabe einer Fahrschule

 

Bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D oder DE

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 FeV
  • bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich Nachweis über einen Funktions- und Leistungstest (s. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

 

Gebühren:

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU) 36,30 Euro

 

Hinweis:

Der deutsche Führerschein kann in diesem Fall nicht im Wege des Direktversands zugestellt werden, da der ausländische Führerschein eingezogen werden muss. Für die Aushändigung des deutschen Führerscheins ist daher eine nochmalige persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Das Bundesverkehrsministerium hat auf seiner Internetseite ebenfalls Hinweise für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse veröffentlicht.

 

Zuständige Behörden:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau