Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU)
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich - Bitte nutzen Sie das Online-Termin-Modul!
- Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Wenn der Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung
- 1 Lichtbild (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
- ausländischer Führerschein im Original
Bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D oder DE
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 FeV
- bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich Nachweis über einen Funktions- und Leistungstest (s. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Gebühren:
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU) 36,30 Euro
Hinweis:
Der deutsche Führerschein kann in diesem Fall nicht im Wege des Direktversands zugestellt werden, da der ausländische Führerschein eingezogen werden muss. Für die Aushändigung des deutschen Führerscheins ist daher eine nochmalige persönliche Vorsprache erforderlich.
Das Bundesverkehrsministerium hat auf seiner Internetseite ebenfalls Hinweise für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse veröffentlicht.
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau