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Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

 

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920 Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/ Weitere Informationen: - MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen - ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (08.05.2023)

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