Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

dem Aufruf zur Jugendschöffenwahl 2023 sind – auch dank Ihrer Unterstützung – bereits viele Personen gefolgt. Die Sichtung der Bewerberinnen und Bewerber hat jedoch ergeben, dass für die Stadt Lübbenau und ihre Ortsteile als Einzugsgebiet des Amtsgerichts Lübben noch mindestens zwei weitere Personen benötigt werden. Für das Amtsgericht Senftenberg hingegen werden keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber benötigt.

 

Wir bitten Sie daher, diesen Aufruf innerhalb Ihrer Institution und gern auch innerhalb Ihres privaten Umfelds weiterzuleiten sowie gern auch geeignete Personen gezielt anzusprechen. Da die Aufstellung der Vorschlagsliste am 04.05.2023 im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgt, müssten die Bewerbungen bitte spätestens bis 21.03.2023 im Jugendamt (Kontaktdaten s. unten) eingehen. Für weitere Informationen sehen Sie sich gern den ursprünglichen Aufruf und das Bewerbungsformular an.

 

___________________________

 

Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Das Volk vor Gericht vertreten und soziale Verantwortung im Rahmen von Rechtsprechungen in Strafverfahren übernehmen - Eine spannende, ehrenamtliche Tätigkeit erwartet interessierte Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffen.

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserem Landkreis Personen, die an den Amtsgerichten Lübben und Senftenberg sowie dem Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

 

Zum Verfahren: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den entsprechenden Gerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Gesucht werden: Personen, die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Das Amt als Jugendschöffen

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen jedoch über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Jugendamt

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

E-Mail:

Fax: 03573/8704210

 

Zum Bewerbungsformular: Bewerbungsformular Jugendschöffen

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.schoeffenwahl.de.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

 

  • inhaltliche Fragen zum Schöffenamt – Frau Bilik (Sachgebietsleiterin Besonderer Sozialer Dienst), Tel. 03573/8704203

 

  • allgemeine Fragen zur Bewerbung – Frau Pelzer (Sekretariat), Tel. 03573/8704201

Weitere Informationen