Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

In Kürze läuft die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Interessierte BürgerInnen sind aufgerufen, sich als ehrenamtliche/r Richter/in für eine fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung zu stellen.

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken in vielen Bereichen der Rechtsprechung mit, beispielsweise in der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundsätzlich repräsentieren ehrenamtliche Richterinnen und Richter "die Stimme des Volkes" oder eine bestimmte Gruppe von Verfahrensbeteiligten. (Quelle: Ministerium der Justiz)

 

Gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstellung der Vorschlagsliste, aus der der Wahlausschuss nach § 29 Abs. 1 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern beim Verwaltungsgericht Cottbus bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wählt.

 

Aus diesem Grunde rufen wir interessierte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf, sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche/r Richter/in für das

 

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Verwaltungsgericht Cottbus

 

zur Verfügung zu stellen. Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit,

§ 19 VwGO.

 

Folgende Voraussetzungen zur Berufung sind zu erfüllen (nach § 20 der VwGO):

 

Der ehrenamtliche Richter

  • muss Deutscher sein;
  • soll das 25. Lebensjahr vollendet und
  • seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

 

 

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

 

Nicht berufen werden können:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

 

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u.a. das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind verfügbar unter: www.osl-online.de/ehrenamtliche-richter

 

Interessierte BürgerInnen richten ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 13. Januar 2023 an den

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Geschäftsstelle des Kreistages

Dubinaweg 01

01968 Senftenberg

 

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: oder per Telefon: 03573/8701051 - 1052 an die Geschäftsstelle Kreistag wenden.

 

Weitere Informationen