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Zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt zwei Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (Entnahmeverbot von 08:00 bis 20:00 Uhr) und Schwarze Elster (komplettes Entnahmeverbot). Diese Verfügungen gelten ab dem 18.06.2022.

 

Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree)

 

Der Landrat des Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg informiert, dass eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (60.7.15-70.18-0803/22) mit folgendem verfügendem Teil erlassen wurde:

 

  1. Ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe (Tag der Veröffentlichung des Amtsblattes) ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
  3. Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/8/6/4/2022_06_17_1_AV_Unterschriftsexemplar_Spree.pdf abrufbar.

 

 

Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster)

 

Der Landrat des Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg informiert, dass eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (60.7.15-70.18-0791/22) mit folgendem verfügendem Teil erlassen wurde:

 

  1. Ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe (Tag der Veröffentlichung des Amtsblattes) ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
  3. Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/8/6/5/2022_06_17_1_AV_Unterschriftsexemplar_Schwarze_Elster.pdf abrufbar.

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