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Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet

Afrikanische Schweinepest -  Sperrzone I ausgeweitet (gilt ab dem 05.02.2022) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Afrikanische Schweinepest - Sperrzone I ausgeweitet (gilt ab dem 05.02.2022)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 05.02.2022 geltende Verfügung umfasst unter anderem die Ausweitung der Sperrzone I auf weitere Gebiete.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 04.01.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 05.02.2022 in Kraft und umfasst die gleichen Inhalte, wie auch bereits die letzte Verfügung. Jedoch weitet die aktuelle TSAV die Sperrzone I und die damit geltenden Regelungen auf weitere Gebiet aus.


Bisher umfasste die Sperrzone I nur die Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau, sowie die Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen und Sedlitz der Gemeinde Senftenberg und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland.


Diese Gebiete sind weiterhin in der Sperrzone I verortet. Die für diese Gemeinden und Gemarkungen geltenden Regelungen sind unverändert und gelten somit auf Basis der aktuellen TSAV auch weiterhin.

 

Die aktuelle TSAV weitet die Sperrzone I und die damit einhergehenden Maßnahmen auf die Gemeinden Tettau, Frauendorf, Ruhland und Guteborn aus.

 

Die nun geltende Sperrzone I ist in dem nebenstehend abgebildeten Kartenausschnitt mit ihren Grenzen dargestellt.
 

Im Rahmen der Allgemeinverfügung sind unter anderem die Halter von Schweinen in der Sperrzone I zu bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen verpflichtet. Dazu zählt auch, dass Halter von Schweinen dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, sowie verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine anzuzeigen haben.

 

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 03.02.2022: https://daten2.verwaltungsportal.de/20220203_tsav_sperrzone_i_ausgeweitet.pdf

 

 

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