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Geflügelpest: Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Restriktionszonen betroffen

Ausbruch der Geflügelpest in Burg/Spreewald: Landkreis OSL verfügt Maßnahmen für Schutzzone (rote Linie) und Überwachungszone (blaue Linie). (Grafik Veterinäramt OSL) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ausbruch der Geflügelpest in Burg/Spreewald: Landkreis OSL verfügt Maßnahmen für Schutzzone (rote Linie) und Überwachungszone (blaue Linie). (Grafik Veterinäramt OSL)

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde der Geflügelpesterreger H5N1 (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) festgestellt. Die Infektion in einer Haltung mit knapp 200 Enten, Gänsen und Hühnern wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch bestätigt. Dieser Nachweis hat nun auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Norden von OSL.

 

Entsprechend des europaweit gültigen Tiergesundheitsrechts ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verpflichtet, die ausgewiesenen Restriktionszonen einzurichten, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten. Dem kommt die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mit einer am Mittwoch (3. November 2021) in Kraft tretenden Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.

 

In dieser wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) sowie eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) festgelegt. Die Schutzzone betrifft die Gemarkungen Raddusch, Göritz, Stradow, Naundorf, Fleißdorf und Suschow der Gemeinde Vetschau/Spreewald, sowie die Gemarkung Leipe der Gemeinde Lübbenau/Spreewald. Die Überwachungszone umfasst in Oberspreewald-Lausitz die Gemarkungen Vetschau/Spreewald, Koßwig, Kahnsdorf, Repten und Tornitz der Gemeinde Vetschau/Spreewald, die Gemarkungen Missen, Bolschwitz, Reuden, Saßleben, Kalkwitz, Mlode der Gemeinde Calau, sowie die Gemarkungen Bischdorf, Kittlitz, Groß Lübbenau, Groß Klessow, Boblitz, Lehde, Lübbenau/Spreewald, Zerkwitz und Krimnitz der Gemeinde Lübbenau/Spreewald. Das Gebiet wird in den nächsten Tagen beschildert.

 

Von der Schutz- und Überwachungszone sind in OSL sind ca. 330 Tierhalter betroffen, darunter eine gewerbliche Geflügelhaltung. 

 

In der Schutzzone und in der Überwachungszone gilt für Tierhalter:

 

  • Tierhalter haben entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.11.2021 sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
  • Tierhalter haben dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft unverzüglich die aktualisierte Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen.
  • Verendetes Geflügel ist der Veterinärbehörde unverzüglich zu melden.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. (Der Verzehr ist nicht eingeschränkt.)
  • Der Tierhalter hat unabhängig von der Größe seines Bestandes oder sonstigen Vogelhaltung sicher zu stellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standortes des Geflügels unverzüglich ablegen, Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der Veterinärbehörde zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) - Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen - des Landkreises vom 01.11.2021 kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Informationen zur Geflügelpest (osl-online.de)

 

Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Natur tote Vögel entdecken, können Funde beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft melden, außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus.