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Landrat und Bürgermeister geben Lauchhammerstraße in Grünewalde offiziell für den Verkehr frei

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Die Lauchammerstraße in Grünewalde (Ortsteil der Stadt Lauchhammer) kann nach umfangreichen Bauarbeiten ab sofort wieder befahren werden. Am Mittwochnachmittag (17. April 2019) gaben OSL-Landrat Siegurd Heinze, Bürgermeister Roland Pohlenz und Ortsvorsteher Reinhard Lanzke gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Planungsbüros und der Bauunternehmen die Straße samt Gehweg offiziell für den Verkehr frei.

 

Bei dem Projekt handelte es sich um eine gemeinschaftliche Baumaßnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer. Der Ausbau der Kreisstraße 6609 begann am 02. Juli 2018 und erstreckte sich über eine Länge von fast einem Kilometer mit Beginn vom Ortseingang aus Richtung Kleinleipisch bis zur Anbindung an die Landesstraße 63.

 

Planung und Bauüberwachung übernahm das Ingenieurbüro WTU aus Bad Liebenwerda. Hauptauftragnehmer für die Bauleistungen war die EUROVIA VBU aus Kolkwitz.

 

Auf Anregen der Stadt Lauchhammer wurde parallel zu den Arbeiten an der Straße beidseitig ein neuer Gehweg gebaut, die vorhandenen Bushaltestellen erneuert und die Grundstückseinfahrten angepasst. Darüber hinaus wurde ein Durchlasskanal einschließlich Einlaufbauwerk, welcher der Oberflächenentwässerung der Stadt dient, neu gebaut.

 

Bürgermeister Roland Pohlenz zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Die Stadt Lauchhammer und der Landkreis konnten wieder mit einem gemeinsamen Projekt zu einer weiteren Verbesserung der Infrastruktur in unserer Stadt beitragen.“

 

Insgesamt 1,3 Millionen Euro sind in die Baumaßnahmen geflossen. Die Kosten verteilen sich auf den Landkreis als Verantwortlicher für die Straße (800 T€) und die Stadt als zuständige Baulastträgerin für den Gehweg und den Durchlasskanal (450 T€) sowie aufgrund von Neu- und Umverlegungen von Medienleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas u. a.) auf die Leitungsträger (50 T€).

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme erfolgte aus Fördermitteln im Rahmen der Kommunalinvestitionsfördergesetz-Richtlinie (720 T€), Mitteln aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (80 T€) und der Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg) (450 T€).

 

„Ich bin sehr froh, dass aus Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg die Ortsdurchfahrt der K 6609 in Grünewalde grundhaft erneuert werden konnte.“, so Landrat Siegurd Heinze am Rande der Verkehrsfreigabe.

 

Die vorhandene Verkehrsbelastung, die mangelhafte Entwässerung und die nachträglich in den Straßenkörper verlegten Leitungen und Kabel haben zu starken Schäden in der Fahrbahn mit Schlaglochbildung und daraus resultierender Lärmbelestigung geführt. Darüber hinaus waren auf einen Großteil der Strecke keine Gehwege vorhanden.

 

Im Jahr 2016 taten sich Fördertöpfe zum grundhaften Ausbau der Straße im Lärmbereich auf, welche um den restlichen Bereich nach der Straßenbauförderung erweitert wurden.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 17. März 2016 dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in Grünewalde als eine Projektmaßnahme aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zugestimmt.

 

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