Nächste Anglerprüfung findet am 23. März 2019 statt
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bekanntmachung
der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz
Die nächsteAnglerprüfung findet am 23. März 2019 um 9:00 Uhr im
Landratsamt Oberspreewald- Lausitz
03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36
statt.
Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008
Die Prüfungsgebiete umfassen:
Fischkunde
Pflege der Fischgewässer
Fanggeräte und deren Gebrauch
Behandlung der gefangenen Fische
Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.
II.Anmeldung und Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 11.März 2019 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.
Inhalt des Antrages:
Vor- und Zuname
Geburtsdatum und –ort
Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
wenn vorhanden Tel.-Nr.)
Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
Unterschrift des Antragstellers
Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.
Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:
Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr
Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL
Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.
Die Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung sind zu richten an: