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Landkreis weist Kritikpunkte zum Ausschreibungsverfahren des Regionalbusverkehrs zurück

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Kein arbeitsloser Busfahrer im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, teils Gehaltsverbesserungen um bis zu 16 %, mehr Urlaub, neue und moderne Busse: mit diesen Kernpunkten wartet die im Rahmen der Kreistagssitzung am 12.10.2017 vorgelegte Informationsvorlage der Kreisverwaltung zu aktuellen Kritikpunkten am Ausschreibungsverfahren der Stadtbus- und Regionalbusverkehrsleistungen auf.

 

„Seit August 2017 erbringt die Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) als neuer Verkehrsdienstleister den Regionalbusverkehr im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Zuletzt gab es in den öffentlichen Diskussionen und der Berichterstattung der Medien heftige Kritikpunkte zum Ausschreibungsverfahren und der Zuschlagserteilung an die KVG Dreiländereck. Wir haben uns der teils unsachlichen, teils auch auf falschen Informationen beruhenden Kritikpunkte angenommen und gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz (VGOSL) und der KVG diese auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis dessen können wir viele Behauptungen mit sachlichen und fundierten Argumenten entkräften“, so Landrat Siegurd Heinze zur Informationsvorlage.

 

Auch die Kreistagsvorsitzende Martina Gregor-Ness weist den Vorwurf eines Vollversagens der Politik und des Kreistages vehement zurück. „Bereits seit 2014 haben sich die Kreistagsabgeordneten intensiv mit der anstehenden Ausschreibung beschäftigt, um ein bestmögliches Ergebnis für das Gemeinwohl zu erzielen. Es wurde ein Eckpunktepapier, u.a. mit der Festlegung von Ausschreibungsinhalten sowie Qualitätsstandards auf der Grundlage des Nahverkehrsplans erarbeitet, und eine Projektgruppe zur Begleitung des Ausschreibungsverfahrens eingerichtet. Der Kreistag war zu jeder Zeit eingebunden und informiert. Das anschließende notwendige Ausschreibungsverfahren wurde ordnungsgemäß und ohne jegliche Beanstandungen durchgeführt. Zudem ist auch die Behauptung des Sozialdumpings nicht tragbar, da die Beschäftigten des neuen Betreibers nun nach dem Tarifvertrag für den Nahverkehr in Brandenburg (TV-N) bezahlt werden.“

 

Der ehemalige Vertragspartner und Altbetreiber des Busverkehrs, die Südbrandenburger Nahverkehrsgesellschaft (SBN), hatte im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kein Angebot abgegeben, zudem wurde das Verfahren durch den SBN weder gerügt, noch wurde dagegen geklagt.

 

Häufig kritisiert wurde die in den Ausschreibungsunterlagen fehlende Übernahmeverpflichtung der Mitarbeiter SBN durch den neuen Betreiber der Verkehrsleistungen – die entsprechende EU-Verordnung 1370 sieht eine Übernahmeverpflichtung als Kann-Bestimmung vor. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte sich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für die verpflichtende Anwendung des Tarifvertrages TV-N Brandenburg als sozialen Mindeststandard entschieden, mit der Folge, dass einige zur KVG gewechselten Busfahrer teils 7 – 16 % mehr Gehalt verdienen - tariflich garantierte 27 Tage Urlaub, Sonderzahlung und Urlaubsgeld noch nicht mit berücksichtigt. Auch die Rückfrage bei der Arbeitsagentur in Senftenberg ergab: Im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind keine Busfahrer arbeitslos gemeldet, die vom ehemaligen Dienstleister SBN stammen.

 

Über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens können auch die Nutzer des Busverkehrs zufrieden sein: So reduzierte sich das Durchschnittsalter der gemeldeten Fahrzeuge von vorher 10 auf unter 3 Jahren, 67 barrierefreie Fahrzeuge, davon 62 in 2017 zugelassene neue Busse mit Vollklimatisierung sind seit dem 01.08.2017 auf den Straßen des Landkreises und den Stadtbusverkehr in Senftenberg und Lübbenau/ Spreewald unterwegs. Mit dem neuen Verkehrsvertrag wurde darüber hinaus eine Mehrleistung in Höhe von 200.000 auf insgesamt 2,8 Mio. Fahrkilometer pro Jahr beauftragt.

 

Weitere detailliertere Informationen zum gesamten Ausschreibungsverfahren, den Ergebnissen und den aktuellen Kritikpunkten zum Regionalbusverkehr können der beigefügten Präsentation entnommen werden.