Die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz informiert:
Die nächste Fischereischeinprüfung findet am 22. März 2014 im
Landratsamt Oberspreewald- Lausitz
03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Str.36
in der Zeit von
09.00 bis 11.00 Uhr statt.
Grundlage hierfür sind das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 § 19 und die VO über die Anglerprüfung vom 16. September 2008
I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
Fischkunde
Pflege der Fischgewässer
Fanggeräte und deren Gebrauch
Behandlung der gefangenen Fische
Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.
II. Anmeldung und Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 14. März 2014 bei der Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz schriftlich einzureichen.
III. Inhalt des Antrages:
Vor- und Zuname
Geburtsdatum und –ort
Anschrift des Wohnsitzes (PLZ; Ort, Straße, Hausnummer, Landkreis,
wenn vorhanden Tel.-Nr.)
Die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 des BbgFischG vorliegen
Unterschrift des Antragstellers
Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:
Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr Sparkasse Niederlausitz
Konto - Nr. 3010100050
BLZ 18055000
Cod. 32.22000.6 (Verwendungszweck)
IBAN: 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL
Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.
IV. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € einschließlich der Zeugniserteilung.