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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Antragsformular Betreuungsgeld steht zum Download zur Verfügung

 

Zum Donnerstag, den 1. August 2013, trat das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Eltern, die  ihre Kinder alternativ zu Kindertagesstätte oder Tagespflege zu Hause betreuen wollen, haben einkommensunabhängig Anspruch auf Gewährung.

Das Infoblatt und das Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link:

http://www.osl-online.de/seite/166716/betreuungsgeld.html

 

 

Das Betreuungsgeld ist für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren sind im Anschluss an die Elterngeldmonate vorgesehen. Der Auszahlungsbetrag beträgt 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

 

Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle im Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Telefon: 03573/870-4231 oder -4232).

Hier können interessierte Eltern konkrete Fragen stellen und das Betreuungsgeld selbst beantragen.

 

 

 

 

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