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Elf Anträge für Hochwasser-Soforthilfe bei Kommunen im Landkreis eingegangen

Insgesamt elf Anträge für die Auszahlung von Soforthilfen für Hochwasserbetroffene sind bis zum Ende der Antragsstellungsfrist am Mittwoch, den 31. Juli 2013, bei den Kommunen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingegangen.

Neben fünf bereits ausgezahlten Hochwasser-Soforthilfen in Lübbenau liegen derzeit noch vier weitere Anträge aus Lübbenau, ein Antrag aus dem Amt Ortrand und ein Antrag aus Lauchhammer vor. Die Gesamthöhe der im Landkreis gezahlten Hochwasser-Soforthilfen beliefe sich bei Antragsgenehmigung auf eine Gesamthöhe von etwa 44.000 Euro.

 

Die Hochwasser-Soforthilfe diente dazu, vom Hochwasser geschädigten Privatpersonen, Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrieben kurzfristig und unbürokratisch über die erste Not hinweg zu helfen. Die Mittel wurden bzw. werden von den Kommunen direkt vor Ort in bar ausgezahlt. Betroffene können dank entsprechender Richtlinien, die vom Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Agrarministerium erlassen wurden, beim Wiederaufbau auch weiterhin fest mit staatlicher Hilfe rechnen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg.

 

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