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Bundesbehörde erteilt Freigabe für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit umweltverträglichem Mittel

 Potsdam – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Freigabe für den Einsatz des Biozids Dipel ES zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erteilt. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Behörde mündlich Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger darüber informiert, einem entsprechenden Antrag des Herstellers zu entsprechen.

 

Vogelsänger: „Wir sind sehr froh, dass die Genehmigung noch rechtzeitig vorliegt. Jetzt kann es losgehen, bevor die Schädlinge erneut ihre Brennhaare ausbilden. Das Land, Kreise und Kommunen haben sich auf die Bekämpfung gut vorbereitet. Wenn nun auch das Wetter mitspielt, haben wir alle die Hoffnung, dass die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners spürbar eingedämmt werden kann.“

Der Hersteller hat einen Zulassungsantrag bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gestellt, so dass der Schädling mi Dipel ES auch in Siedlungen, zum Beispiel in Grünflächen oder Parks, bekämpft werden kann.

Dipel ES wird von Fachleuten als das am besten geeignete Mittel angesehen. Es ist im Ökolandbau anwendbar und seit vielen Jahren ohne Probleme im Einsatz. Es war formal bisher aber nicht als Biozid zugelassen und konnte so aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überall eingesetzt werden.

Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums hat alles Notwendige koordiniert. Das Land hat 18.000 Liter Dipel ES eingekauft und stellt es den Kommunen zur Verfügung. Kommunen und Landkreise, die auf die angekündigte Zulassung vertraut und alles Notwendige vorbereitet haben, werden jetzt belohnt. Das Mittel wird nach dem Austrieb der Eichenblätter aufgesprüht und von den Raupen gefressen. Der Schädling wird bekämpft, bevor sich die Raupen voll ausbilden können. Die Brennhaare der entwickelten Tiere verursachen unter anderem allergische Reaktionen auf der Haut, die zum Teil schmerzhaft sein können.

Die Bekämpfung per Hubschrauber erfolgt dort, wo größere Eichenbestände betroffen sind, die Behandlung einzelner Eichen in Siedlungen und an Alleen wird vom Boden aus erfolgen.

Für die Bekämpfung aus der Luft sind 9.000 Hektar Wald genehmigt.

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