Öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Gemäß § 10 Absatz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes gibt der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz die Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers HerrnThoralf Schulze für den Kehrbezirk OSL 037 öffentlich bekannt. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2033.
*Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit in den gekennzeichneten Ortschaften aufgrund der Kehrbezirkseinteilung nach Straßenzügen auch einem anderen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger obliegen kann.
Weitere Informationen können Sie auf unserer Homepage unter https://www.osl-online.de/seite/215377/schornsteinfegerwesen.html einsehen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gern Frau Richter unter der Telefonnummer 03541/ 870-3165 oder Frau Franke unter der Telefonnummer 03541/ 870-3181 sowie per E-Mail unter zur Verfügung.