Ob Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie, nachhaltige Modernisierung oder die Entwicklung von Wohneigentum durch Investoren: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg hilft mit flexiblen Fördermöglichkeiten bei der langfristigen Finanzierung der eigenen vier Wände. Sie fördert private Haushalte bei der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. So sollen zudem die Innenstädte gestärkt, eine sozial stabile Bewohnerstruktur erhalten sowie familien- und altersgerechte Wohnformen geschaffen werden.
Während im EU-Durchschnitt zwei Drittel der Menschen im eigenen Haus oder der Eigentumswohnung leben, ist die Quote in Deutschland am niedrigsten. EU-Spitzenreiter ist Rumänien mit einer Wohneigentumsquote über 94 %. Generell liegt in Ost- und Mittelosteuropa diese Zahl über dem europäischen Durchschnitt, der bei rund 68 % verortet ist. Deutschland rangiert mit bundesdurchschnittlichen 41,9 % (2022) auf dem letzten Platz. Bundesweit variiert die Quote zwischen unter 16 % und über 70 %. Im Vergleich zur letzten bundesweiten Erhebung (2011) hat sie sich sogar weiter verringert. In den ostdeutschen Regionen zeichnet sich dagegen ein progressives Bild ab. Im Land Brandenburg liegt der Anteil selbstgenutzter Immobilien mit 44,3 % - insgesamt gibt es ca. 550.000 Eigentümerwohnungen - leicht über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz definieren sich 42,4 % aller Haushalte durch selbstgenutztes Wohneigentum.
Quellen: Deutschlandatlas, Bundesamt für Statistik (Berichtsjahr 2024, Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung; Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2022)
Erläuterung: Die Eigentumsquote bezieht sich auf die Haushaltsebene. Sie bezeichnet den Anteil der Eigentümerhaushalte in selbst bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden an allen Haushalten in bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden.
Die Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR, Fassung ab 13.02.2026 bis 2028) im Land Brandenburg wartet ab 2026 mit der ein oder anderen Neuerung auf. Neben der Grundförderung in Höhe von 10.000 € als Zuschuss kann ein zinsfreies Darlehen bis zu 230.000 € beantragt werden. Zusätzliche Förderungen sind möglich, so erhöht sich der Zuschuss beispielsweise je Kind, bei Schwerbehinderung oder bei Erfüllung weiterer Kriterien. Fördervoraussetzungen sind u. a. das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück, eine Mindesteigenleistung von 10 – 15 %, die Einhaltung von Einkommensgrenzen und die Eigennutzung über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren, was gleichzeitig der Laufzeit des „zinsfreien“ Darlehens entspricht. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich. Entsprechende Entgelte für die Gewährung sind gegebenenfalls zu berücksichtigen (einmalig 2 % der Gesamtförderung bei Zusage sowie laufend 0,5 % der Restschuld jährlich)! Gefördert werden maximal 50 % der anerkannten Gesamtkosten.
Ausführliche Informationen, Dokumente und Formulare sowie Ansprechpartner bei der ILB finden Sie auf den einschlägigen Internetseiten der Förderbank. Das „Infotelefon Wohnungsbau“ der ILB steht Ihnen unter 0331 660-1322 für Auskünfte zur Verfügung.
Quellen:
Wohnen | Statistikportal (https://www.statitistikportal.de/de/wohnen), abgerufen am 08.06.2025
Der Deutschlandatlas (https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/Eigentumsquote.html), abgerufen am 08.06.2026
IWD (https://www.iwd.de/artikel/wohneigentumsquoten-in-europa-612730), veröffentlicht am 19.03.2026, abgerufen am 08.06.2026
ILB (https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-erwerb-neubau-und-ausbau), abgerufen am 08.06.2026